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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.08.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.08.1907
- Sprache
- Deutsch
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192. 19. August 1907. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 8087 postwesen vom 28. Oktober 1871 zu verantworten. — Die beiden erstgenannten sind Geschäftsführer bezw. Teilhaber einer Verlags gesellschaft, während der dritte Angeklagte Angestellter der Berliner Paketfahrt A.-G. Starke L Co. ist. Im Frühjahr dieses Jahres wurden von der Verlagsanstalt an zahlreiche Personen ohne vorherige Bestellung 16 Kunstblätter zum Preise von 1 ^ 60 ^ übersandt. Zwischen dem Verlage und der Paketfahrtgesellschaft kam ein Vertrag zustande, nach dem diese gegen eine bestimmte Gebühr den Versand der Kunstblätter über nahm. Dieser selbst geschah in der Weise, daß die Blätter in einem großen, verschlossenen Kuvert, das mit bestimmter Adresse versehen war, an die einzelnen Personen von Angestellten der Paketfahrt abgeliefert wurden. Am 27. Dezember v. I. sandte die Verlags gesellschaft dem Studiosus der Medizin K. im verschlossenen Kuvert jene Kunstblätter zu. Zufälligerweise ist der Empfänger der Sohn des Postdirektors K., der sich für die Art der Versen dung besonders interessierte, da er darin einen Verstoß gegen das Postgesetz erblickte. Dieses schreibt vor, daß Briefe ausschließ lich von der Postbehörde befördert werden dürfen. Eine Verletzung dieser Verordnung zieht eine Bestrafung mit dem vierfachen Be trage der hinterzogenen Portosumme nach sich. Von der Ober postdirektion wurde Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Vor Gericht behaupteten die Angeklagten, nach keiner Richtung hin gegen das Monopol der Postbehörde sich vergangen zu haben. Es sei allgemein in der Berliner Geschäftswelt üblich, leicht gewichtige Waren als Paket durch die Paketfahrtgesellschaft be sorgen zu lassen. Einen Brief könne man keinesfalls in den Sendungen erblicken, sondern nur ein Paket. Der Staats anwalt hielt die Angeklagten jedoch für schuldig. Nach der konstanten Rechtsprechung des Reichsgerichts sei alles, was unter 250 Z wiege und in einer briesähnlichen Umhüllung untergebracht sei, als Brief im Sinne des Postgesetzes anzusehen. In dem vorliegenden Falle habe die Sendung sogar nur 224 ^ gewogen. Da nach einer eignen Angabe etwa 7000 Exemplare versandt worden seien, so entspreche dies einem Portosatz von 350 In Gemäßheit der Strafbestimmungen des Postgesetzes beantragte der Staatsanwalt gegen jeden der Angeklagten eine Geldstrafe von 1400 Das Gericht erblickte ebenfalls in den Sendungen der Angeklagten eine Briefform und erkannte auf eine Geldstrafe von je 1400 (Leipziger Tageblatt.) Verletzung des Urheberrechts in Finnland. — Vor einiger Zeit verurteilte das Amtsgericht in St. Michel (Finnland) den Verfasser des Buches - älciialiisiso Lieiiopin ^.Uesst« (d. h. Elcmentargrammatik der Muttersprache), Magister Lehto, und den Verlag desselben, die Aktiengesellschaft der Volksschullehrer »Valistus» (d. h. Aufklärung, Zivilisation) dazu, als Schadenersatz an die Buchverlagsaktiengesellschaft »Otava- in Helsingfors 25 penni für jedes verkaufte Exemplar dieser Arbeit auszuzahlen. Außer dem sollte die Auflage beschlagnahmt werden. Das Buch war näm lich teilweise abgeschrieben, teilweise in so großen Teilen nach Professor E. N. Setälä's Lehrbuch des Finnischen (»Luowso üislioppi«, 14 -f- 128 S. 1904. 2 finn. Mark), woran die -Otava« das Ver lagsrecht besaß, bearbeitet, daß es nicht als selbständige Arbeit ang-sehen werden konnte. Lehto und -Valistus- beschwerten sich darauf vor ViborAg bokrätt; jedoch hat dieser Gerichtshof am 24. Juni d. I. die Revision verworfen und noch weiter bestimmt, daß Valistas mit 550 finn. Mark an Otava die Kosten des Ver fahrens erstatten soll. (Nach -voirtianäslstiäning kör vinlanä-.) * Deutsche Erziehungs-Ausstellung. — Vom Arbeitsaus schuß der Deutschen Erziehungs-Ausstellung, Berlin, November 1907, wird uns geschrieben: (Red.) Eine Deutsche Erziehungs-Ausstellung wird seitens des Freiwilligen Erziehungsbeirats für schulentlassene Waisen in Berlin in den Ausstellungshallen am Zoologischen Garten in den Tagen vom 9.—24. November d. I. veranstaltet werden. Die Ausstellung soll in einem einheitlichen Bild vorführen, was Stadt und Gemeinde, was Wissenschaft und Technik, was gemeinnützige Gesinnung und praktische Erfahrung in Deutschland geleistet haben und für die Zukunft planen, um das leibliche und geistige Wohl des jungen Menschen von der Geburt an bis zur vollendeten Ausbildung zu fördern und zu heben. Demgemäß soll die gesamte Tätigkeit gezeigt werden, die sich auf Erfordernisse der Säuglingspflege, der Sorge für die Ent wicklung des Kindes bis zum Eintritt in die Schule, die besonderen Bedürfnisse während der Schulzeit und die Fürsorge für die Schul entlassenen richten. Vorläufig gehören dem Komitee und Arbeits-Ausschuß an die Herren Professoren vr. Baginsky, vr. Ernst Francke, vr. Heubner, Direktor der Berliner Universitätsklinik, Geheimrat vr. von Liszt und vr. Alfred Manes, sowie der Privat- Dozent für Kinderheilkunde vr. Hugo Neumann, ferner der Geheime Mcdizinalrat und Vortragende Rat im Kultus ministerium vr. Dietrich, weiterhin der Propst bei St. Hedwig Kleineidam, Generalsuperintendent O. Köhler, Propst Professor v. Freiherr von Soden, ferner aus dem Prä sidium und dem Vorstand des Freiwilligen Erziehungs-Beirats die Herren Geheimer Admiralitätsrat vr. Felisch, Geheimer Re gierungsrat Büchtemann, Amtsgerichtsrat vr. Kühne, Direktor Vortmann, Verlagsbuchhändler Otto Liebmann, außer dem der Verlagsbuchhändler Herr vr. Ernst Bollert, der Ge heime Kommerzienrat Herr I. Loewe und schließlich von prak tischen Schulmännern die Herren Stadtschulräte Michaelis und Neufert, sowie Herr Professor vr. Wychgram. Die Geschäftsstelle der Ausstellung befindet sich Berlin IV. 50, Ausstellungshalle am Zoologischen Garten; hier sind Prospekte und jede weitere Auskunft erhältlich. * Englische Arbeitszeit. — Wie die Leipziger Zeitung be richtet, macht sich im Leipziger Rauchwarengeschäft, dem neben dem Buchhandel bedeutendsten Handelszweige Leipzigs, gegen die vor einiger Zeit in zahlreichen Betrieben Leipzigs beschlossene Einführung der englischen Arbeitszeit unter den Angestellten eine Bewegung bemerkbar. Die Mißstimmung soll bereits zur Bildung eines Ausschusses geführt haben, der die Angelegenheit zur öffentlichen Aussprache bringen wird. *Neue Bücher, Kataloge re. für Buchhändler r * Rechtschreibung der Buchdruckeretcn deutscher Sprache Auf Anregung und unter Mitwirkung des Deutschen Buch druckervereins , des Reichsverbandes Österreichischer Vuch- druckereibesitzer und des Vereins Schweizerischer Buchdruckerei besitzer herausgegeben vom Bibliographischen Institut, bear beitet von vr. Konrad Duden, Geh. Regierungsrat. Zweite, vermehrte und verbesserte Auflage. Leipzig und Wien 1907, Bibliographisches Institut. Lbd. 1 60 H. Dieses wichtige Buch aus der Feder eines der hervorragend sten Mitarbeiter an dem Zustandekommen der neuen Recht schreibung gibt in seiner neuen Auflage wieder ein getreues Bild aller, insbesondere für den Buchdrucker, aber auch für weitere Kreise in Betracht kommenden Rechtschreibungsvor- schristen der deutschen Sprache. Dem praktischen Bedürfnis entsprungen, in die deutsche Literatur einheitliche und zugleich möglichst lautgetreue Schreibweisen einzufllhren, bringt es in den -Vorbemerkungen» einen knappen Abriß der amtlichen Rechtschreibungsregeln, die notwendigsten grammatischen Be lehrungen und neben einer Satzzeichenlehre eine Menge typo graphischer Einzelvorschriften, insbesondere ein Normal korrekturschema. Im Wörterverzeichnis selbst sind eben falls überall die neuesten amtlichen Veröffentlichungen, für die Schreibung der Fremdwörter in erster Linie die vom Verein deutscher Ingenieure im Jahre 1907 herausgegebene -Rechtschreibung der naturwissenschaftlichen und technischen Fremdwörter» sorgfältig berücksichtigt worden. Durch die Aufnahme aller in der sogenannten neutralen Zone stehenden Wörter, d. h. solcher, die sowohl der Gelehrten sprache als auch der allgemeinen Sprache des täglichen Lebens angehören, durch die Hinzufügung von Flexionsformen und sonstigen grammatischen Winken und vor allem durch die Angabe aller von den allgemeinen Regeln abweichenden Silbentrennungen wird das Buch weitestgehenden Wünschen der Fachleute gerecht und gewinnt auch für die Allgemeinheit eine außerordentliche Brauchbarkeit, die gegenüber der ersten Auflage nicht zum wenigsten auch durch die Vermehrung des Wortschatzes von 58 000 Wörtern auf etwa 90 000 Wörter erhöht wird. 1055'
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