207, 4. September 1925. Fertige Bücher. »SrsniN-tt I. d. rilchn. Such-and-I. 1S22S Zur Indizierung einiger Werke Josef Wittigs von l)r Ernst Michel („Rhcin-Mainische Vollszeitung") Durch die Presse geht die schmerzliche Nachricht, daß fünf Bücher Joseph Wittigs zufolge der Entscheidung der Jndexkon- gregation auf den Index der verbotenen Bücher gesetzt worden sind. Das bedeutet praktisch, daß den Katholiken das Lesen dieser Bücher — nicht aller Bücher, vor allem auch nicht der zukünftigen Bücher und der Aussätze Wittigs — verboten ist, wenn sie nicht eine besondere Erlaubnis zum Lesen auch indi zierter Bücher haben. , Um die große katholische Lesergemeinde in allen Schichten unseres Volkes, die Wittigs Büchern weithin eine starke religiöse Belebung und Vertiefung, ja oft die grundstürzende seelische und geistige Erschließung der Wahrheiten und Kräfte des Evan geliums und der Kirche verdankt, — um diese Lesergemeinde vor Mißverständnissen zu bewahren, sei einiges zum Verständnis der Tragweite dieser kirchlichen Entscheidung gesagt. Das Verbot der fünf Bücher Wittigs bedeutet keinesfalls ein kirchliches Urteil über seine Person und seine katholische Rechtgläubigkeit, ja nicht einmal eine Verurteilung der verbotenen Bücher selbst. Die Indizierung dieser Bücher besagt zunächst nur, daß gewisse Stellen oder Partien darin, sei es durch ihre sprachliche Fassung oder gedankliche Formulierung oder auch durch gewisse Anschauungen, für den ausnehmenden Leser die Gefahr bergen, in Widerspruch zu der autoritativen Glaubens und Sittenlehre zu geraten, und um dieser Gefahr willen für die Allgemeinheit verboten werden. Die kirchliche Behörde ent schließt sich, aus einer sachlichen Verantwortung für die Gesamt heit, zu diesem Schritt auch dann, wenn seststeht, daß diese Bücher in ihrer tatsächlichen Wirkung reichen Segen gestiftet haben. Die Verantwortung für die Reinhaltung der Lehre in den Gläubigen — und um diese seelsorgerische Maßnahme handelt es sich bei diesem Bücherverbot, das als zeitliche Einrichtung nach der Reformation eingesührt wurde und nichts zu tun hat mit einer Verurteilung etwa wegen Irrlehre — verpflichtet das Lehramt, vor allem die sachliche Gefahr zu sehen, und um ihretwillen die faktischen Segenswirkungen zu opfern. So sind auch einige oder mehrere theologische Schriften des späteren Papstes Leo XIII. indiziert worden und so noch vieler anderer Gestalten der christlichen Kirche. Es wäre falsch und nicht im Sinne der Kirche (wenn auch nach dem Wunsch mancher Gegner Wittigs), wenn die katholischen Leser Wittigs in ihrem Urteil und in ihrer Stellungnahme weiter- gingen als das Diicherverbot der kirchlichen Behörde ihnen auferlegt, und gar aus ihrem Herzen, das eben noch in Dankbarkeit schlug, eine Mördergrube machen wlirden. Ans obliegt es vielmehr, unbe schadet unseres Gehorsams gegen die kirchliche Autorität, die segensvolle Tätigkeit des Priesters, Lehrers und Schriftstellers Wittig durch herzliche Anteilnahme und verständnisvolle Kritik zu immer reinerer Entfaltung hin zu fördern und denen ent gegenzutreten, die aus der Indizierung Wittigs den Anlatz zur Eröffnung eines lieblosen Ketzerkrieges ableiten wollen. 2/.—26. Le Kirche aldwinkel und andere Geschichten vom Glauben und vom Reiche Gottes von ^ 0 8 292 Seiten Broschiert M. 3.5o/ Ganzleinen M ü üo (Dieses Buch Willig» wurde nicht tudiziert) köstlichen Geschichten voller Natürlichkeit, fische Volkszeitung, Breslau. — „Wie ein Wunder bricht bei Wittig wieder wie bei Alban Stolz ein ursprünglich christliches Naturgefühl auf. In Wittig freut stch eine franziskanische Weltoffen heit aller geschaffenen Dinge." Tiroler Anzeiger, Winnen wieder lebendige Frische. Wittig ist seines Gottes voll und baut am Reiche Gottes auf Erden." Literarische Monatsschrift „Orplid- Linrsln 35 OL, ab 10 bixpl. 40L, LÖ82I. k pbiSflRft' li.O. Börsenblatt f. dev Deirtschcn Buchhandel. W. Jahrgang. 1746