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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.04.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-04-24
- Erscheinungsdatum
- 24.04.1894
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- Deutsch
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98, 24. April 1894. Amtlicher Teil 2509 Firmen, die von einer der dem Vorstände gegen Mitglieder oder Nichtmitglieder des Vereins wegen Verstößen gegen die Setz ungen obliegenden Maßnahmen betroffen worden sind und die deshalb auch de» Verlag der Verbündeten Verleger gar nicht oder nur mit verkürztem Rabatt geliefert erhalten, beträgt gegenwärtig 15. Das Ansschließungsverfahren wird dem Vorstande und dem Vereinsausschusse häufig dadurch besonders erschwert, daß die Klagen über Verstöße gegen Sahungsbestimmungen überhaupt nicht oder nicht genügend begründet werden. Der Vorstand hat infolge dessen in Gemeinschaft mit dem Vereinsausschusse Formulare zur Einreichung von Klagen entworfen, in denen das zur Begründung derselben Erforderliche angegeben ist und deren Benutzung den Orts- und Krcisvereinen sowie den Mitgliedern empfohlen wird; diese Formulare sind dann von den Vorständen jener Vereine und ^ von der Geschäftsstelle des Börsenvereins zu erhalten. Die Buchhändlerische Verkehrsordnung bewährt sich fortwährend für den geschäftlichen Verkehr der deutschen Buch händler untereinander. Sie ist bekanntlich in Ermangelung be sonderer Vereinbarungen von Firma zu Firma verbindlich für die Mitglieder des Börsenvereins, sowie sür diejenigen Nichtmit glieder. welche eine bezügliche Erklärung abgegeben haben (gegen wärtig 1178). Da sie somit von der Mehrzahl und dem aus schlaggebenden Theile der deutschen Buchhändler anerkannt ist, wird sie auch von den Gerichten als Regulativ für den buch händlerischen Verkehr überhaupt angesehen. Dies geht aus den auch im vergangenen Jahre zahlreich seitens deutscher Gerichte vom Vorstande eingeforderten Gutachten und den daraufhin gefällten Urteilen hervor. Da die Berkehrsordnung erst seit 3 Jahren in Geltung ist und außer einem in der letzten Hauptversammlung zur Sprache gebrachten Punkte, den Gerichtsstand betreffend, keine ihrer Bestimmungen beanstandet worden ist, konnte sich der Vorstand nicht entschließen, schon jetzt eine Revision der Verkehrs ordnung zu beantragen, zumal er gleich dem Vereinsausschusse die beantragte Abänderung nicht befürworten konnte. Eine sür den buchhändlerischen Verkehr wichtige Gerichts entscheidung. die Ausrcchthaltung des vom Verleger festgesetzten Ladenpreises seitens der Sortimentsbuchhandlungen betreffend, hat den Vorstand nach Einholung juristischen Rats veranlaßt, in seiner Bekanntmachung vom 22. März d. I. (Börsenblatt 1894. No. 69) den Mitgliedern Ratschläge über das zweckmäßigste Verfahren in dieser Angelegenheit zu erteilen. Die im vorigen Geschäftsberichte erwähnten Eingaben des Vorstandes an den Deutschen Reichstag über Gesetzesvorlagen, die den Buchhandel mit berühren, gelangten nicht zur Erledigung, weil der Reichstag vor Beschlußfassung über diese Gesetzesvor lagen aufgelöst wurde. Doch scheinen sie Beachtung und Be rücksichtigung gefunden zu haben, da der dem neuen Reichs tag vorgelegte Gesetzentwurf der Verbündeten Regierungen, die Abzahlungsgeschäfte betreffend, fast alle von uns erhobenen Bedenken beseitigt, und auch der von dem Abgeordneten Gröber und Genossen (Centrum) wieder eingebrachte Gesetzentwurf, die Abänderung der Gewerbeordnung betreffend, wenigstens in einem wichtigen Punkte (Ausschluß aller Lieferungswerke vom Kolportagebetrieb) unseren Wünschen entgegenkommt. Wir habe» deshalb zwar über beide Gesetzentwürfe neue Eingaben, aber in wesentlich veränderter Fassung gemacht. Unser Vorgehen gegen den die Gewerbeordnung betreffenden Gesetzentwurf ist von einer Vereinigung buchgewerblicher Korporationen und mehreren buchhändlerischen Vereinen durch ähnliche Eingaben in dankens werter Weise unterstützt worden. Der erstgenannte Gesetzentwurf ist in den letzten Tage» vom Reichstage mit einigen Abänderungen genehmigt, ein dabei gestellter Antrag des Abgeordneten Gröber, durch den Abzahlungsgeschäfte sür den Buchhandel so gut wie un möglich gemacht worden wären, aber mit großer Mehrheit abgelchnt worden. Nach einer bei dieser Gelegenheit von einem Mitgliede des Bundesrats gemachten Mitteilung ist übrigens eine Novelle zur Gewerbeordnung seitens der verbündeten Regierungen zu er-, s warten, in welcher alle den Hausierhandel und Kolportagevertricb betreffenden Angelegenheiten geregelt werden sollen. Ein anderer dem Reichstage vorgelegter Gesetzentwurf, die Erhebung von Reichsstempelabgaben betreffend, veranlaßte den Vorstand ebenfalls zu einer Eingabe, in der um Ablehnung der beabsichtigten, sür den buchhändlerischen Verkehr besonders lästigen Abgaben sür Quittungen und Frachtpapiere gebeten wird. Nach dem Vorschläge seiner Kommission hat der Reichstag diese Ab gaben erfreulicher Weise abgclehnt. Wie an den Reichstag hat der Vorstand auch an die obersten Reichsbehörden im vergangenen Jahre wieder mehrere Ein gaben gerichtet und diese, sowie die noch nicht erledigten früheren durch mündliche Vorstellungen unterstützt. Vor Abschluß der neuen Handelsverträge des Deutschen Reichs mit Spanien. Rumänien und Rußland hatte der Vorstand die Wünsche des Buchhandels und der verwandten graphischen Zweige in Bezug auf die hohen Zölle, welche jene Länder für in ihren Sprachen gedruckte Bücher und für gebundene Bücher in allen Sprachen erheben, ausgesprochen; Rumänien und Ruß land gegenüber wurde aber namentlich auch betont, daß der Ab schluß von Handelsverträgen vielleicht Gelegenheit biete, diese Länder zum Anschluß an die Berner Uebereinkunft oder wenig stens zum Abschluß von Litterarkonventionen mit dem Deutschen Reiche behufs Schutzes des Urheberrechts zu bestimmen. Das Auswärtige Amt hat unsere Wünsche in Betreff der Zölle bei den Verhandlungen auch vorgebracht, sie indes nicht durchsetzen können, weil die betreffenden Länder aus den hohen Schutzzoll für ihre buchgewerblichen Industrien nicht verzichten zu können glauben. Den Schutz des Urheberrechts aber hat das Auswärtige Amt zu nächst hierbei noch nicht zur Sprache gebracht, weil es bei der Ab neigung, die besonders in Rußland in den Regierungskreisen wie im Buchhandel und im Publikum dagegen herrscht, und nachdem ähnliche von französischer Seite ausgesprochene Wünsche abgelchnt worden waren, den gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für geeignet dazu hielt, hofft jedoch nach dem inzwischen erfolgten Abschluß des deutsch-russischen Handelsvertrags auch in dieser Beziehung bald größeres Entgegenkommen zu finden. Die Angelegenheit ist auf unsere Veranlassung auch im Reichstage zur Sprache gebracht worden und wird von uns im Auge behalten werden. Ueber die im vorigen Geschäftsberichte erwähnten anderen wichtigen Angelegenheiten: Revision der Berner Uebereinkunft und Herbeiführung des Anschlusses weiterer Länder an dieselbe, Revisiondes liebere inkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika. Abschluß einer Litterarkonvention mit Oester reich-Ungarn. haben ebenfalls weitereschristliche und mündliche Verhandlungen mit dem Auswärtigen Amte stattgesunden, über die aber vor Abschluß derselben nichts mitgeteilt werden kann. In Betreff der Heranziehung von 22 Leipziger buchhänd lerischen Firmen zur Unfallversicherung hat das Reichs-Ver sicherungsamt dem Gesuche des Vorstandes vom 27. März 1893, zunächst eine nochmalige Untersuchung dieser 22 Betriebe durch eine aus Buchhändlern und Spediteuren gebildete Kommission stattfinden zu lassen, entsprochen. Diese Untersuchung hat am 9. und 1V. Oktober 1893 in Leipzig durch eine aus je 3 Ver tretern des Buchhandels (die aus Wunsch des Vorstandes des Börsenvereins vom Vorstände des Vereins Leipziger Kommissionäre gewählt wurden) und der Speditions-, Speicheret- und Kellerei- Berufsgenossenschast zu Berlin unter Vorsitz des von beiden Teilen zum Obmann erwählten Herrn Stadtrat Or. Schmid, Vorstehers des Kranken-Bersichcrungsamtes zu Leipzig, stattge sunden; den Sitzungen wohnten auch ein Vertreter des Reichs- Bersicherungsamtes, der erste Vorsteher des Börsenvercins und die beiden Geschäftsführer jener Berufsgenossenschaft und des Börsenvereins bei. Das Ergebnis war leider ein für den Buch handel ungünstiges, indem die Kommission mit Mehrheit, gegen die Stimmen der Vertreter des Buchhandels, beschloß: --Dem Börsenverein und dem Verein Leipziger Kommissionäre zu cm- 336»
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