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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.06.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.06.1907
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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140, 19 Juni IS07. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f d Dtsch». Buchhandel. 6231 Kosten des Heilverfahrens nach wie vor zum allergrößten Teil von der Reichsinvalidenversicherung getragen werden, der jähr liche Beitrag auf 12 Prozent des jeweiligen Gehalts herabgesetzt werden kann. Der Handlungsgehilfentag hält weitere Ersparnisse für sehr wahrscheinlich, da 1. die Zahl der Verheirateten zu hoch angenommen ist, 2. der in der Denkschrift berechnete Altersdurchschnitt der Privatangestcllten bei weitem zu hoch ist, 3. das Jnvaliditätsrisiko der Privatangestellten niedriger ist, als das der Berechnung zugrunde gelegte Jnvaliditätsrisiko des Nichtzugpersonals deutscher Eisenbahnen. Der Handlungsgehilfentag ist aber anderseits der Meinung, daß die Versicherung wegen der schwankenden wirtschaftlichen Lage und Gehaltsverhältnisse der Privatangestellten nicht auf der Grund lage der für die Staatsbeamten giltigen Bestimmungen aufgebaut werden kann. Der Handlungsgehilfentag ist entschieden dagegen, daß die Frage allein durch die Ausgestaltung des Reichsinvaliden-Ver- sicherungsgesetzes gelöst wird, da 1. in den unteren Klassen die Beiträge mit Rücksicht auf die gewerblichen Arbeiter für die erstrebten Renten zu niedrig sind und sein werden, 2. die Altersgrenze für die Bezugsberechtigten von Alters renten zu hoch ist, 3. die Witwen- und Waisenrenten auf Grund der im Jahre 1910 in Kraft tretenden Witwen- und Waisen versicherung zu niedrig sein werden, 4. das höhere Jnvaliditätsrisiko der gewerblichen Arbeiter die Höhe der Renten für die Privatangestellten sehr ungünstig beeinflußt, 5. die Versicherung sich nicht auf Berufsinvaltdität erstreckt. Der zehnte Deutsche Handlungsgehilfentag will den Privat angestellten die Vorteile des Reichsinvaliden-Versicherungsgesetzes, insbesondere den Reichszuschuß erhalten wissen und fordert dem gemäß die baldige Einführung einer besonderen Penstons- und Hinterbliebenen-Versicherung für die Privatangestellten durch ein besonderes Gesetz. Für das Gesetz empfiehlt der Handlungsgehilfentag die Be rücksichtigung folgender Grundsätze: 1. Die Prioatangestellten bleiben dem Reichsinvaliden-Ver- sicherungsgesetz sowie der 1910 in Kraft tretenden Witwen- und Waisenversicherung in vollem Umfange unterstellt. Das Recht der Weiterversicherung bleibt bestehen. 2. Für die besondern Bedürfnisse der Privatangestellten wird daneben eine staatliche Zwangspensions- und -Hinter- bltebenen-Versicherung der Privatangestellten aller Gehalts klassen geschaffen. 3. Der Beitrag wird auf 10 Prozent des jeweiligen Gehalts bemessen und nach Gehalts- und Beitragsklassen abgestuft. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen je die Hälfte des Beitrags. Die Stellenlosen werden nach den Grundsätzen des Reichsinvaliden-Versicherungsgesetzes weiterversichert. 4. Die Berechnung der Invaliden- und Hinterbliebenenrenten erfolgt nach den Grundsätzen der Denkschrift auf Grund des Durchschnittsgehalts. Die dort »rechneten Renten werden, entsprechend den geringeren Beiträgen, um ein Sechstel ver mindert. b. Die Altersrente ist gleich der Invalidenrente. Die Bezugs berechtigung für die Altersrente beginnt mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Die Wartezeit ist 10 Jahre. Per sonen, die erst nach Vollendung des 55. Lebensjahres eine die Versicherungspflicht begründende Anstellung erhalten, unterliegen nicht der Versicherungspflicht. 6. Die wegen der ungünstigen Rechnungsgrundlagen der Denkschrift zu erwartenden Überschüsse werden nach an gemessener Frist zu Rentenzuschlägcn verwandt. 7. Als erwerbsunfähig (invalid) ist derjenige anzusehen, der infolge eines körperlichen oder geistigen Gebrechens seinen bisherigen Berufspflichten nicht weiter obzuliegen vermag. Der Invalidenrenten - Empfänger muß sich, wenn er eine seinen Arbeitskräften und seiner Berufstätigkeit entsprechende Beschäftigung findet, den Betrag von seinem Verdienst auf die Rente anrcchnen lassen, der zusammen mit der Rente den zehnfachen Betrag seiner Durchschnittsjahresprämie übersteigt. 8. Die Versicherten haben das Recht, sich durch Zuzahlung in jeder beliebig höhern Gehaltsklasse zu versichern. 9. Die Versicherten können eine Erhöhung ihrer Anwartschaften über das gesetzliche Ausmaß durch Anrechnung von tatsäch lich zurllckgelegten Dienstjahren gegen Einzahlung eines der entfallenden Prämienreserve gleichkommenden Betrags inner halb von 5 Jahren nach Eintritt in die Versicherungspflicht erwerben. Für die Bildung der Gehalts- und Beitragsklassen bringt der Handlungsgehilfentag folgende Abstufungen und Beiträge in Vorschlag: Jahres- Monats beitrag beitrag Klasse Gehaltsstufen je zur Hälfte von den Prinzipalen und den Angestellten zu tragen 0 bis 600 ausschl. 60 ^ 5.— 1 600—1000 90 „ 7.50 s 1000-1350 120 .. 10.- 3 1350-1700 150 „ 12.50 4 1700—2100 180 „ 15.— S 2100—2700 240 „ 20.— 6 2700—3300 300 „ 25.— 7 3300—4200 390 „ 32.50 8 4200-5400 480 „ 40.- S 5400-6600 600 „ 50.— 10 6600-8000 750 ., 62.50 11 8000 ^ und darüber 900 „ 75.- Das Hilfskassengesetz. Der zehnte Deutsche Handlungsgehilsentag ersucht Einen Hohen Reichstag in der Erwartung, daß das Aufsichtsamt für Privatoersicherung, entsprechend der An sicht der Kommission des Reichstags, bei der späteren Hand habung des Gesetzes nicht nur auf die Rechte der Versicherten, sondern auch auf den Vereinscharakter der Hilfskassen und auf den in ihrem Wirken zugrunde liegenden Gedanken der Gegen seitigkeit Rücksicht nehmen wird, und daß bei den Vorschlägen für die in Aussicht stehenden Zuwahlen zum Versicherungs- Beiräte (Z 72 des Gesetzes vom 12. Mai 1901) auch Personen, die mit dem kaufmännischen Hilsskassenwesen vertraut sind, in Betracht gezogen werden, dem Gesetzentwürfe über die Hilfskassen in der Fassung, wie er von den verbündeten Regierungen neuerdings vorgelegt worden ist, die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen zu wollen. Versteigerungen im Hotel Drouot ,u Paris. (Mai.) — Die bedeutenden Versteigerungen schienen es besonders auf die zweite Hälfte des Mai abgesehen zu haben. So kam am 13., 14. und 15. Mai unter der Leitung von Chevallier, Lair-Dubreuil, Mannheim, Feral, Paulme und Lasquin die Sammlung Mühl bacher, dis 1237491 Frcs. brachte, im Saal Petit unter den Hammer. Bemerkenswerte Bilderpreise waren: -Is 6iwbslstts- und »Vsous ollrsvt äss oouroooss-, beide von Fragonard, 31500 und 20500 Frcs., — -Is Oollstiov-, Paneel von Watteau, leicht beschädigt, 30400 Frcs., — ein Damenporträt (portrsit äs kswros) von Carle van Loo, 30100 Frcs., ein andres Damen porträt (xortrs.it. äs jsvns ksmws) von Frau Labille - Guiard, 32000 Frcs., — »Is jolis wsosgsrs» von Heilmann und -läsäsms Ouxsson äsns Is röls äs Mos-, 18000 und 14000 Frcs., — zwei Bilder Boillys »1'oisesu privs- und -äsaos ksmms so xrorosnsäs» (das letztere auf Papier gemalt) 17000 und 20000 Frcs. Zwei andre Fragonardbilder »Is rssistsoes ioutils- und »kortrsit äs jsuos iwrams- brachten 50000 und 40300 Frcs., — ein weiteres Bild von Fragonard -Oitss äooo, s'il vous xlsit- 24500 Frcs., — -1.es I'svoris», -1'Ioäisoret-, »1s xsur äu ebisn- und -1s Souxsr- von Boilly, 23 500, 15 200, 13 000 und 10 250 Frcs., — die drei Damenporträts -Lortrsit äs 1'srtists- von Madame Vigse-Lebrun, »kortrsit äs 1s wsrguiss äs Ooutsoess» von Madame Labille-Guiard und -Lortrsit äs Is wsrguiss äu Löütslst- von Largillidre 23 000, 36 000 und 12 000 Frcs. — Zeichnungen fanden ebenfalls guten und hohen Absatz. So wurde -Is Llstiv-, Guasch von Lawreince, für 12 000 Frcs. ausgerufen 813*
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