Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.06.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.06.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19070619
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190706190
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19070619
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1907
- Monat1907-06
- Tag1907-06-19
- Monat1907-06
- Jahr1907
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
140, 19, Juni 1907. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s, d, Dtschn, Buchhandel. 6229 Spitzen-Entwürfe«; Herausgeber: Voigtl. Metropole (Verlag von C. F. Schulz L Co. in Plauen i. V.>. Auch eine Reihe stattlicher und schöner Architekturwerke birgt die Ausstellung. Heute seien davon angeführt: »Das Ministe rialgebäude und Dresdens Dienstgebäude für die Ministerien des Innern, des Kultus und öffentlichen Unterrichts und der Justiz«, erbaut in den Jahren 1900—1904 von Ge heimem Baurat E. Waldow, herausgegeben von der Bau leitung unter Mitwirkung des Architekten Professor Tschar- mann, beschreibender Text von v. Makowsky; 58 Text abbildungen und 43 Lichtdrucktafeln (I. M. Gebhardts Verlag in Leipzig); — »Alt-Nürnbergs Profan-Architektur«, ein Bild ihres geschichtlichen Werdegangs mit Berücksichtigung der Stadtbefestigung, Straßenbilder und Brunnen, mit 115 Lichtdrucktafeln und erläuterndem Text von vr. Fritz Trau gott Schulz (Verlag von Gerlach L Wiedling) in Wien und Leipzig); — »Unterfranken«, eine Streife auf Volkskunst und malerische Winkel in und um Unterfranken, nach photographi schen Naturaufnahmen von Martin Gerlach. mit Text von O. Schwindrazheim (Verlag von Gerlach L Wiedling in Wien und Leipzig); — »Alt-Paris«, historische Bauten in Gesamtansichten und in ihren Einzelheiten. Photographische Aufnahmen nach der Natur mit illustriertem Text, heraus gegeben von Egon Heßling. Erster Band: Romanisch-gotische Periode, 90 Tafeln in Lichtdruck (Verlag von Bruno Heß ling G.m. b.H. in Berlin und New Jork); — »Bauern-Bauten« von F. X. Steinhart (Verlag von Seemann L Co. in Leipzig). — Als architektonische Einzelwerke wären dann noch zu uenneü: »Die Denkmäler Berlins« in Wort und Bild nebst den Gedenktafeln und Wohnstätten berühmter Männer; ein kunstgeschichtlicher Führer von Hermann Müller- Bohw; 142 Illustrationen, 5 Wappen und 6 Tafeln (Verlag von I. M Spaeth in Berlin): — sowie »Die attischen Grabreliefs«, herausgegeben im Aufträge der Kaiser lichen Akademie der Wissenschaften in Wien (Verlag von Georg Reimer in Berlin). Von andern Gebieten seien noch genannt: das inter essante Mappenwerk »Deutsch-Römische Landschaftsmalereien«, herausgegeben von Lichtenberg - Jaffe (Verlag von Oester held L Co. in Berlin), mit Arbeiten von Dreber, Schirmer, Rottmann, Ludwig Richter u. a., — und der höchst ge schmackvoll ausgestattete »Wiener Künstler-Kalender« mit seinem geistvollen farbigen Bildschmuck (Verlag von M. Munk in Wien). Ernst Kiesling. Kleine Mitteilungen. Zehnter deutscher Handlungsgehttfeutag. — Am 8. und 9, Juni 1907 waren in Dresden Uber 3000 Handlungsgehilfen, darunter (wie uns mitgetcilt wird) sehr viele Vertreter der Buchhandlungsgehilfenschaft, zum zehnten deutschen Hand- lungsgehtlfentag versammelt. Die Versammlung hat eine lange Reihe von -Entschließungen- gefaßt. Wir beschränken uns dar auf, im Nachstehenden deren Wortlaut zur Kenntnis zu bringen: (Red.) Die Arbeitszeit in den Kontoren. Der zehnte deutsche Handlungsgehilfentag begrüßt mit großer Freude und Genugtuung den fast einstimmig gefaßten Beschluß des Deutschen Reichstags vom 16. April 1907, wonach die ver bündeten Regierungen ersucht werden, einen Gesetzentwurf vor zulegen, durch den die Arbeitszeit und die Sonntagsruhe der Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter in Kontoren und solchen kauf männischen Betrieben, die nicht mit offnen Verkaufsstellen ver bunden sind, geregelt werden sollen. Der Handlungsgehilfentag gibt der bestimmten Erwartung Ausdruck, daß die verbündeten Regierungen diesem Ersuchen des Hohen Reichstags baldigst Rechnung tragen werden, und stellt folgende Grundsätze für die Durchführung der gesetzlichen Regelung der Arbeitszeit in den Kontoren auf: Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 74. Jahrgang. 1. Völlige Sonntagsruhe. 2. Höchstarbeitstag von 9 Stunden bei mindestens zwei stündiger Mittagspause in Kontoren und den dazu ge hörigen Lagerräumen mit geteilter Arbeitszeit, von 8 Stunden in solchen mit ungeteilter Arbeitszeit; An gestellte (Gehilfen und Lehrlinge) unter 18 Jahren, sowie weibliche Arbeitskräfte je eine Stunde weniger. 3. Geschäftsschluß in Kontoren und den dazu gehörigen Lagerräumen mit geteilter Arbeitszeit spätestens um 7 Uhr, in solchen mit ungeteilter Arbeitszeit spätestens um 5 Uhr. 4. Die Einführung des Sonnabendfrühschlusses mit zwingendem Recht ist durch den Erlaß gesetzlicher Vorschriften, analog den Bestimmungen des Z 139 k der Gewerbeordnung, zu ermöglichen. 5. Ausnahmen sind nur zulässig bei Arbeiten, die in Not fällen oder im öffentlichen Interesse oder zur Durch führung einer gesetzlich vorgeschriebenen Inventur vorge nommen werden müssen. (K 105o Ziffer 1—2 der Gew.- Ordn.) 6. Gesetzlicher ununterbrochener Urlaub von mindestens 14 Tagen für jedes Dienstjahr. 7. Die Vorschriften der KZ 139^ und ü der Gewerbeordnung finden auf diese Kontorangestellten entsprechende An wendung. Sonntagsruhe. Der zehnte deutsche Handlungsgehilfentag begrüßt die Er klärung, die der Vertreter der verbündeten Regierungen im Deutschen Reichstag am 10. April 1907 abgegeben hat, wonach eine Revision der Bestimmungen über die Sonntagsruhe statt finden soll. Der Handlungsgehilfentag erneuert sein dringendes Verlangen nach einem entsprechenden Gesetzentwurf und gibt der Erwartung Ausdruck, daß darin die Forderung völliger Sonn tagsruhe im Handelsgewerbe Berücksichtigung finden wird. Kaufmannsgerichte. Der zehnte Deutsche Handlungsgehilfentag stellt mit Genug tuung fest, daß die Kaufmannsgerichte sich in steigendem Maße das Vertrauen aller beteiligten Kreise erworben haben. Der Handlungsgehilfentag hält den lückenlosen Ausbau des Netzes der Kaufmannsgerichts über das ganze Reich für dringend erforderlich und erwartet daher, daß die Verwaltungsbehörden durch die Er richtung von Bezirks- und Kreis - Kaufmannsgerichten dieses Be streben fördern werden Von den Landeszentralbehörden hofft der Handlungsgehilfentag, daß sie nach dem Vorbilde der baye rischen Regierung alle Bestrebungen zur Erweiterung des Kauf mannsgerichtsnetzes ihrerseits tatkräftig unterstützen werden. Der Handlungsgehilfentag hält dagegen ein Bedürfnis für die Errichtung eines Reichskaufmannsgerichts (Reichsarbeitsgericht) nicht für vorliegend. Durch eine solche Berufungsinstanz für die kaufmannsgerichtliche und gewerbegcrichtliche Rechtsprechung würde weder die erhoffte raschere Erledigung der Berufungsklagen noch die Vermeidung abweichender Urteile gewährleistet. Der Hand lungsgehilfentag erblickt vielmehr in der Ausgestaltung des Handlungsgehilfenrechts und der bestimmten Fassung zweideutiger Gesetzesparagraphen lZZ 63, 74, 75 H.-G.-B. u. a.) die beste Ge währ für die Vereinheitlichung der Rechtsprechung über den Arbeitsvertrag. Handels-Inspektoren. Der zehnte Deutsche Handlungsgehilfentag hält nach wie vor an der Notwendigkeit der Einrichtung einer Handelsaufstchts- behörde nach dem Vorbild der bewährten Gewerbeaussicht fest. Er bedauert lebhaft die ablehnende Haltung des Hohen Bundes rats und weist demgegenüber auf die neuern Veröffentlichungen, besonders auf Band 31 der Schriften des Dcutschnationalen Handlungsgehilfen-Verbandes hin. Diese Veröffentlichungen be weisen, daß die für die Handelsangestellten erlassenen Schutzgesetze mehr als mangelhaft durchgeführt werden und daß die mit der Aufsicht betrauten behördlichen Organe fast überall so gut wie gänzlich versagt haben, eine Tatsache, die zu widerlegen bisher noch nicht einmal versucht morden ist. Der zehnte Deutsche Handlungsgehilfentag schließt sich der Eingabe des Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verbandes vom Dezember 1906 an die Ministerien der Einzelstaaten an und bittet diese, zunächst übergangsweise die Aufsicht über die Schutzgesetze für 813
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder