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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.12.1913
- Strukturtyp
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- Band
- 1913-12-30
- Erscheinungsdatum
- 30.12.1913
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. .)/ 301, 30. Dezember 1913. Urheberrecht an Werken der Literatur und Tonkunst). Das Schöffen gericht hat das Libretto der Operette »Der Weiberfeind« als eine Be arbeitung im Sinne von 8 42 angesehen nnd dem Klageanträge statt gegeben. Die dagegen von Cranz eingelegte Berufung wurde vom Lai.ogericht verworfen. Nach Ansicht der Berufungsinstanz sind beide Sti cke im Inhalt wesentlich übereinstimmend. »Der Weiberfeind« könne daher nicht als eine selbständige literarische Leistung angesehen werden. Hiergegen legte Cranz Revision ein. Er rügte Verletzung der 88 12 und 13 des literarischen Urheberrechtsgesetzes und machte geltend, das; der Charakter einer Operette ein ganz anderer sei als der eines Schwanks. Nicht zu bestreiten sei, das; Buchbinder, der Verfasser der Operette »Der Weiberfeind«, den Schwank »Einquartierung« gekannt nnd diesen bei Bearbeitung seines Werkes benutzt hat. Es habe sich aber um eine erlaubte, freie Benutzung gehandelt, so das; ein selbständiges Werk »Der Weiberfeind« zustande gekommen sei. Das Oberlandes gericht schloß sich jedoch der Entscheidung der Vorinstanz an und ver warf die Revision mit der Begründung: Dadurch, das; dem »Weiber feind« ein Operettencharaktcr beigelegt worden ist, werde nichts am Gesamtcharakter des Stückes geändert. Der Begriff der freien Be nutzung und der unzulässigen Bearbeitung sei vom Vorderrichter nicht verkannt. Mitteleuropäischer Wirtschastsvcrcin in Deutschland. Auf der Tagesordnung der Konferenz der Mitteleuropäischen Wirtschaftsvereine in Deutschland, Österreich-Ungarn und Belgien, die am 5. und 6. Januar in Ofen pest stattfindct, stehen folgende Punkte: 1. Ausgewählte ju ristische Fragen im Texte der Handelsverträge. (Deutscher Bericht erstatter Ministerialdirektor Lusensky-Berlin.) 2. Weitergeheude Ver einheitlichung der Gütertransportbedingungen und gleichmäßige Anwen dung derselben im Verkehr der mitteleuropäischen Staaten. (Deutsche Berichterstatter Handelskammersyndikus I)r. Freymark und Regie- rnngsrat Meyer-Breslau.) 3. Vereinheitlichung der für Erwerbs- vercine geltenden gesetzliche» Bestimmungen, insbesondere derjenigen für die Gesellschaften m. b. H. (Deutscher Berichterstatter Professor 1)r. Lehmann-Göttingcn.) 4. Übereinstimmende Regelung der Prin zipien der Gesetzgebung gegen den unlauteren Wettbewerb. (Deutscher Berichterstatter Jnstizrat vr. Kahn, Syndikus der Handelskammer München.) Ausstellung im Buchgcwcrbcmuscuiu. — Im oberen Saale des Deutschen Buchgewerbemnseums ist gegenwärtig eine Ausstellung vom Graphikerbund, Leipzig, unentgeltlich zu besichtigen. Felix Heynig zeigt Tiere in Radierung, Zeichnung und Buchschmuck, Martin Keymer Landschaften in farbigen und einfarbigen Radierungen, N ichard Pre u ß e Motive aus norddeutschen Städten, sowie Radie rungen und Klischeezeichnnngen für Exlibris und Gebrauchsblätter. Die Ausstellung ist bis zum 15. Januar 1914 geöffnet. Seh n Sie, das ist ein Geschäft . .. Herr Georg Jkier in Gcnthin i. S. schreibt uns: Am Heiligen Abend verkaufte ich einer D a m e ein kleines Geschenk, Preis 70 Heute, am 3. Feiertag, kommt das gnädige Fräulein zum Umtausch. Ich bin dazu bereit, und da ich Nebeuartike! führe, verlangt das Fräulein: 2 Stangen Siegel lack und für den Nest 5 ^-Marken. Mir machte dieses Verlangen so viel Spaß, daß ich es auch stillschweigend erfüllte und herzlich lachend wieder an meine Arbeit ging. Hoffentlich findet aber die Dame keine Nachahmer. Staatliche und städtische Unterstützungen für die wirtschaftlichen Knustlcrvcrbättdc. — Während in Preußen die wirtschaftlichen Ver bände der bildenden Künstler vorläufig auf sich selber angewiesen sind, ist jetzt in Bayern dem Münchener Verband eine Unterstützung der Ne gierung zuteil geworden. Ihm wurden vom Unterrichtsministerium 1500 Mark zu gemeinnützigen Zwecken überwiesen. Ferner steht eine Subvention in Höhe von 10 000 Mark durch den Landtag zu erwarten. Sie soll zur Unterstützung notleidender und kranker Künstler ver wendet werden. Der Münchener Verband hat auch eine Eingabe an die Stadt München gerichtet, um Bewilligung freier Betten in den Krankenhäusern und eine jährliche Subvention in Höhe von 5000 Mark zu erhalten. Der Preis der 1),. August Specht-Stiftung in Gotha im Betrage von 2000 .V/ ist dem Lyriker Karl Henckell für sein Buch »Im Weiter gehen« für das Jahr 1913 verliehen worden. Gleichzeitig hat das Kura torium der Stiftung beschlossen, dem Dichter ArnoHolz anläßlich sei nes 50. Geburtstages eine Ehrengabe von 1000 zu gewähren. Der alle zwei Jahre zur Verteilung gelangende Preis der Stiftung wurde zuerst 1911 vergeben, und zwar damals an Rudolf Peuzig für sein Buch »Ohne Kirche« in gleicher Höhe. Der nächste Preis kommt 1915 zur Ver teilung. Bewerbungen sind unter Einsendung der in Betracht kom menden Werke bis 22. Juni 1915 bei dem Schriftführer der Stiftung, Herrn R. Hose-Gotha, einzureichen. PersoiialiiliAichten. Gestorben: am 26. Dezember Herr Heinrich Minden, Inhaber der Ver lagsbuchhandlung seines Namens in Dresden. In Heinrich Minden ist ein feinsinniger, tüchtiger Kollege aus dem Leben geschieden, der in seinem 1880 gegründeten Verlage haupt sächlich die moderne Literatur pflegte. Schriftsteller wie Karl Emil Franzos, Fritz Mauthner, Richard Voß, Ossip Schubin, Alexander Baron von Roberts fanden in ihm nicht nur einen Verleger, sondern auch einen treuen Berater, während das Aus land durch Schriftsteller wie Tolstoi, Dostojewski, Zola, Daudet vertreten war. Minden war der Neffe des Malers Louis Gurlitt und der Großneffe von Fanny Lewald, von denen er in jungen Jahren reiche künstlerische und literarische Eindrücke empfangen hatte, die durch den Einfluß seines Vaters, eines gelehrten, feinsinnigen Mannes, noch verstärkt wurden. Minden war nicht nur der geschäftliche Mittler und Vertreter seiner Autoren, sondern arbeitete mit ihnen, ermutigte die Anfänger, erteilte Rat und hat auch vielfach auf die letzte Gestaltung der Werke Einfluß ausgeübt. In seiner reizvollen Villa in Blasewitz vereinigte er gern einen erlesenen Kreis von Freunden der Literatur und Kunst um sich und seine ihm gleichgesinnte Gattin, und mancher Plan zu einem später allgemein beachteten Werke ist in diesen trau lichen Konventikeln zuerst besprochen und ans Licht gezogen worden. Um den geistvollen Mann trauern nicht nur die Seinen, sondern ein weiter Kreis von Freunden, in deren Reihen man die besten Namen nennt. Th. K. Abbott f. — Einer der ältesten englischen Philosophen ist mit 1)r. Thomas Kingsmill Abbott, dessen Tod von Londoner Blättern gemeldet wird, dahingegangen. Neben seinen mathematischen Studien, als deren Frucht u. a. 1888 eine Arbeit »^n Llomontary Dtiooi^ ok Ille kicl68« erschien, widmete er sich hauptsächlich der Ethik und der Logik: besonders eingehend beschäftigte er sich mit Kant, besten »Kritik der reinen Vernunft» er übersetzte (1873). Unter den zahlreichen sonstigen Werken des englischen Gelehrten sind zu erwähnen: »Ille l'undamontal ?rineipl63 ok tüo XletapllxLie ok Ltllies« (1895), »Zißkt and Douell« (1864), worin er Berkeleys Theorie angriff, »l'llo Llomsnts ok T.o§ie« (1883). Sehr reges Jutereffe zeigte er auch für Bibelforschung, namentlich für Wiederherstellung des reinen Textes. 1880 erschien der von ihm revidierte Text des Palimpsestes 2 von Matthias Gospel mit Fragmenten des Buches Jesaja (»?ar UaUlnpss- l'oxts ok tlle Old and Dostainönts«, 1892 »Lllort Xotez on 8t. kaul's Kpi8tl68«. Für den Wissensdrang und die noch im Alter ungebrochene Arbeitskraft des Gelehrten zeugt die Tatsache, daß er noch als hoher Siebziger sich mit der Erlernung des Gälischen befaßte. SpreWal. Vertragskündigung. lBgl. Bbl, Nr. L9S.> Der Verleger kann sich an die Gerichtsschreiberei desjenigen Amts gerichts wenden, in dessen Bezirk der Autor zuletzt seinen Wohnsitz hatte nnd dort die ö f f e n t l i ch e Z u st e l I u n g der Kündigung beantragen, die durch Anheftung des Schriftstückes an die dortige Gerichtstafel er folgt. Die vertragliche resp. den Umständen nach angemessene Kün digungsfrist beginnt dann mit dem Tage der Überreichung des Gesuchs zu laufen. Mit der Kündigung verbindet der Verleger am besten die Aufforderung, die noch lagernden Exemplare abzuholen oder anderweit darüber zu verfügen. Kommt der Autor daun dieser Aufforderung bis zu dem gesetzten Termine, der natürlich so gewählt werden muß, das; der Autor genügend Zeit hat, seine Anordnung zu treffen, nicht nach, so gerät er in Annahmevcrzug, und der Verleger hat das Recht, die Bücher unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften für diesen Fall öffentlich versteigern zu lassen und den Erlös, nach Abzug seiner Aus lagen, bei Gericht zu hinterlegen. In Frage kommen die Bestimmungen der 88 132, 293, 372, 383 ff. B.G.B. in Verbindung mit den 88 203 ff. Z. P- O. Leipzig. Karl Illing. Verantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. — Verlag: Der Vörsenvcrein der Deutschen Bnchliändlcr zu Leipzig. Deutsches Buchhändlcrhaus Druck: Namm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 sBuchhändlerhauö).
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