Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.12.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-12-30
- Erscheinungsdatum
- 30.12.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19131230
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191312307
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19131230
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1913
- Monat1913-12
- Tag1913-12-30
- Monat1913-12
- Jahr1913
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
301, 30. Dezember 1913. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dlschn. Buchhandel 14071 Adel zur Last zu legen, zu dem sie ihrem angeheirateten Namen, aber nicht der Art nach gehört, so töricht wäre es auch, dem Neisebuchhandel eine Verantwortung für Geschäfte aufzubürden, die nicht einmal dem Namen, geschweige ihrer Art nach als solche buchhändlerischer Natur angesprochen werden können. Denn wenn auch die Firma H. L. Schroeter G. m. b. H. in Berlin, uni die es sich handelt, als Buch handlung bezeichnet und der Verkauf von Büchern als Zweck der in Frage sichenden Transaktionen ausgegeben wird, so bedarf es doch keiner großen Welt- und Menschenkenntnis, um den Dingen auf den Grund zu sehen und die wahre Natur dieser Geschäfte hinter der Maskierung zu erkennen. Diese Natur ist immer die gleiche, um welche Personen oder Objekte es sich dabei auch handeln mag. Wenn heute Möbel, Weine, Zigarren, Fahrräder oder Automobile, morgen Kleider, Wäsche, Teppiche, Zylinderhüte oder Maschinen in den Dienst dieser Praktiken gestellt werden, so ist nicht einzusehen, warum nicht auch einmal die Reihe an Bücher kommen soll. Der Käufer dieser Waren hat an der einen Gattung so wenig Interesse wie an der anderen, da es ihm ja nicht auf die Ware, sondern auf den Erlös daraus ankommt. Aus diesem Grunde gehört auch zu diesen Transaktionen ein etwas umfänglicherer Apparat, als er sonst für kaufmännische Geschäfte erforderlich ist, ein Hand-in-Hand-Arbeiten, bei dem man nie recht weif;, wer Käufer, Verkäufer, Vermittler, Schlepper oder eins und das andere in einer Person ist. In einer langen Erklärung im »Berliner Tageblatt« hat sich die Firma H. L. Schroeter G. m. b. H., Berlin, darauf berufen, daß die hier erwähnten Geschäfte vier Jahre zurücklägen und durch die eid lichen Aussagen einer ganzen Reihe einwandfreier Zeugen sestgestellt worden sei, daß in keinem dieser Fülle von Wucher die Rede sein könne. Auch das Kammergericht habe in diesem Sinne entschieden, und das Reichsgericht sei dem Urteile beigetreten. Uber die Bedeutung des Ausdrucks »künstlich hochgeschraubte Ladenpreise« habe der Sachver ständige keine Definition gegeben, obwohl es ihm nicht unbekannt sein könne, daß es sich ausschließlich um die normalen, von den Verlegern vorgeschriebenen Ladenpreise ohne einen Pfennig Aufschlag handle. Auch habe er außer acht gelassen, daß die von der Prinzessin von Belgien gekauften Bücher nach der eidlichen Aussage der beider seitigen Zeugen in einer Buchhandlung ordnungsmäßig verkauft werden sollten, und daß die Fa. Schroeter die Verpflichtung eingegangen sei, alle nicht verkauften Bücher gegen beliebige andere spesenfrei umzutauschen. Es handle sich bei sämt lichen Büchern um vollständig neue Exemplare neuester Auflage, die zu den üblichen Einkaufspreisen von den Verlegern bezogen worden seien, und die zum großen Teile hente noch zu den von der Firma H. L. Schroeter G. m. b. H. angesetzteu ordnungsmäßigen Verkaufs preisen im Einzelverkauf täglich vielfach verkauft würden. Der von dem Sachverständigen geschätzte Gesamtwert sei weit unter dem eigenen Einkaufspreis der Firma. Uns interessiert hier nicht die juristische Seite der Frage, sondern die mit diesen Transaktionen verbundenen geschäftlichen und moralischen Wirkungen. Dem Sachverständigen wird man jedenfalls darin beistimmen müssen, daß diese Art von Geschäften überhaupt nicht nach buchhändlerischen Begriffen zu beurteilen ist, und bei der Mehrzahl dieser Werke die Zugrundelegung des Ladenpreises auch dann nicht angängig ist, wenn von ihm »außer acht gelassen« wurde, daß die Bücher »in einer Buchhandlung ordnungs mäßig verkauft werden sollten«. Es ist nicht recht klar, was man sich dabei vorzustellen hat und noch weniger, in welcher Weise der Umtausch unverkäuflicher Werke »gegen beliebige andere« bewirkt werden sollte, da es doch der G. m. b. H. H. L. Schroeter bzw. deren Hintermännern nicht unbekannt sein tonnte, welchen be sonderen Umständen sie den Auftrag von 200 00t) ^ zu verdanken hatten. Interessant wäre es jedenfalls zu erfahren, um wieviel die Schätzung des Sachverständigen hinter dem tatsächlichen Einkaufspreis zurückbletbt. Um eine namhafte Differenz kann es sich dabei kaum handeln. Es sind mancherlei Auswüchse im Neisebuchhandel vorhanden, obwohl wir gern zugeben wollen, daß in den letzten Jahren eine wesentliche Wandlung zum Besseren eingetreten ist. Vorkommnisse der geschilderten Art aber gehören nicht auf sein Konto, und es wäre ungerecht, ihn für die Manipulationen einzelner Firmen in Anspruch zu nehmen, die sich zwar dem Namen nach zu ihm bekennen, aber sonst wenig mit ihm gemein zu haben scheinen. Das hindert natürlich nicht, daß er sowohl wie die Gesamtheit des Buchhandels unter den Wirkungen dieser Transaktionen zu leiden hat — trotz (oder soll man sagen infolge) »Aufrechterhaltung der Ladenpreise«. Denn es zeigt sich auch hier wieder, daß wenn zwei dasselbe tun, es nicht dasselbe ist, und daß der Ladenpreis nur da eine Berechtigung hat, wo ihm ein vernunftgemäßer Netto-(Einkaufs-)Preisgegenübersteht. Kleine Mitteilungen. Zur Tarifbewegung im österreichischen Buchdruckgewerbe. Die Druckereibesitzerorganisation nahm die angebotene Vermittelung des Tarifamtes reichsdeurfchcr Buchdrucker an, während sie von der Gehilfenschaft abgelehnt wurde. — In ganz Steiermark hat der Streik am 29. dss. Mts. begonnen. Alle bürgerlichen Zeitungen haben ihr Erscheinen eingestellt. Allerlei Reichsunterstützungcn. — In der „Tägl. Rundschau" lesen wir: Nach dem goldenen Inhalt des Reichssäckels greifen auch in diesem Jahre viele Hände. Neben den Ausgaben für die Be dürfnisse des Reiches werden auch zahlreiche Zuschüsse gezahlt, und zwar an gemeinnützige Unternehmungen aller Art. Im ganzen sind 16 Millionen Mark im neuen Neichsetat für solche Zwecke zur Ver fügung gestellt. Für die Fortführung und Vollendung des Grimmschen Deut schen Wörterbuchs werden 40 000 ^ gefordert, nachdem für diese Arbeit bisher schon 211000 ^ ausgegeben worden sind. Auch für die internationale Bibliographie der Naturwissenschaften gibt das Reich 40 000 hierfür sind im ganzen schon 466 000 gewährt wor den. Für das Deutsche Buchgewerbemuseum in Leipzig werden 6000 gewährt, 42 000 ^ sind bereits früher bewilligt worden. Zur Bekämpfung des Typhus werden 150 000 ^ aufgewendet; bisher wurden für diesen Zweck 1 925 000 gezahlt. An der internationalen Erforschung der nordischen Meere beteiligt sich das Reich mit 100 000 an der wissenschaftlichen Erforschung der Brustseuche der Pferde mit 30 000 Für die Bearbeitung der Ergebnisse der Tiefseeexpedition sind bereits 155 000 ^ bewilligt worden, jetzt werden als 15. Rate noch 2000 gefordert. Die internationale Bibliographie der Sozialwissenschaften wird mit !5 000 ^ unterstützt, das Werk über die wissenschaftliche Er forschung und Aufdeckung des römischen Grenzwalles (limes) mit 8000 ./6, die Gesellschaft für deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte mit 30 000 Zur Veröffentlichung der Ergebnisse der Südpolar- expedition werden als 11. Rate 9500 ^ gefordert. Die Drochen- station am Bodensee für die Erforschung der oberen Luftschichten erhält 10 000 Zuschuß, ebensoviel wie das deutsche Handwerks blatt und die Protozoensorschung, 50 000 werden zur Erforschung der Pocken zur Verfügung gestellt, 20 000 ^ zur Erhaltung des Kunsthistorischen Instituts in Florenz, 50 000 ^ für das Deutsche Museum in München. Zur Bekämpfung der Tuberkulose sind 150 000 ^ ausgesetzt, zur Bekämpfung von Pflanzenschädlingen 30 000 Das Septuaginta-Unternehmen erhält 6000 die deutsche Versuchsanstalt für Luftschiffahrt 100 000 bisher wurden für diese Versuchsanstalt, die 1912 mit 200 000 ^ Kosten be gründet wurde, 325 000 ausgegeben, der Zuschuß hierfür, der 1913 noch 75 000 betrug, ist jetzt um 25 000 erhöht worden, da die Versuchsanstalt sich sehr erfreulich entwickelt hat. Für die Herstellung einer besonderen Zeitsignalleitung zwischen Wilhelmshaven und Norddeich werden 9000 für die aerologische Stalion auf Spitzbergen 10 000 ^ gefordert Für die Herausgabe eines Corpus seriplorum de inusica insäii aovi wurden 2500 ^ verlangt. Für die Beteiligung an der Baltischen Ausstellung in Malmö 1914 sind 60 000 ausgesetzt. Die internationalen Olympischen Spiele in Berlin 1916 sollen vom Reich mit 300 000 unterstützt werden, von denen Preußen 100 000 übernehmen will, 14 000 u sind bereits bewilligt, 46 000 werden jetzt gefordert. Ferner sollen 1915 und 1916 nach je 70 000 ^ gewährt werden. Die Wünsche nach Neichshilfe sind also ebenso zahlreich wie kost spielig. Und viele müssen unerfüllt bleiben. sk. Freie Benützung oder unzulässige Bearbeitung? Urteil des Sächs. Oberlandesgerichts vom 22. Dezember 1913. (Strafsenat.) (Nach druck verboten.) — Ein Prozeß, der in literarischen Kreisen großes Aussehen erregt, beschäftigte in letzter Instanz den Strafsenat des Säch sischen Oberlandesgerichts. Im Verlage von Dr. Albert Ahn K Co. in Bonn, Berlin und Leipzig erschien vor einigen Jahren ein Schwank »Einquartierung«, ein französisches Stück in deutscher Bearbeitung. Die Firma besitzt für Deutschland das alleinige Aufführungsrecht, das sie an den Bühnenvcrlag Ahn L Simrock, G. m. b. H. in Berlin abge treten hat. Der Leipziger Musikalienhändler Cranz hat nun vor einiger Zeit eine Operette »Der Weiberfeind« herausgegeben, vr. Ahn und der Bühnenverlag haben daraufhin gegen Cranzunter der Behauptung, daß der »Weiberfeind« nichts weiter sei als eine Nachbildung des Schwanks »Einquartierung«, ein Verfahren auf Vernichtung des Büh- uenwerks »Der Weiberfeind« angestrengt (8 42 des Gesetzes über das
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder