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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.12.1913
- Strukturtyp
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- 1913-12-20
- Erscheinungsdatum
- 20.12.1913
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- Deutsch
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^ 295, 20. Dezember 1913. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 13923 tragung vor: Thomas MannL Lesedrama »Florenz«« (2.50), Beruh. Kellermanns »Tunnelen« (3.50) und A. Schnitz« lers «Anatol« (5 von Peter Nansen übersetzte, erstmalig in Zeit schriften erschienene Einakter). Eine neue Sammlung »Verdens- Memoirer« bei Gyldendal wurde mit Alex. Herzens (1847— 1855) und Mad. de Stadls Erinnerungen eröffnet. Kopenhagen. G. Bargum. Kleine Mitteilungen. kx. Der Schuj; technischer Zeichnungen. (Nachdruck verboten.) — Das Reichsgericht hat bisher in ständiger Rechtsprechung stets dahin entschieden, daß technische Zeichnungen den Schuh des Urheberrechts- gcsctzes nur dann genießen, wenn sie die »Natur und das allgemeine Gepräge belehrender Darstellungen« im Sinne des 8 1 des Gesetzes haben, und ans diesem Standpunkt ist es auch stehen geblieben in einem Rechtsstreite, dem folgender Sachverhalt zugrunde lag: Der Kläger, ein Ingenieur St., hatte behauptet, eine Zeichnung, ans Grund deren die Beklagte in den Jahren 1907 und 1908 auf der Zeche Friedrich der Große einen Kolonnenapparat zur Destillation von Benzolvorprodukten durch die Firma M. K S. in Elberfeld habe Herstellen lassen, sei eine genaue Kopie einer von ihm angefertigten Zeichnung. Für diese seine Zeichnung hatte er den Schutz des Urheberrechtsgesetzes in Anspruch genommen und nach 8 36 dieses Gesetzes Schadensersatz in Höhe von 20 000 Mark gefordert. Die Beklagte hatte bestritten, daß eine Nachahmung und Benutzung der klägerischen Zeichnung vorliege, und hatte außerdem geltend gemacht, daß diese Zeichnung weder den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genieße, noch selbst ans Grund des Ge brauchsmuster- oder Patentgesetzes geschützt sei. Das Landgericht Bochum hatte die Klage abgewiesen, indem es an genommen hatte, daß in der Tat die klägerische Zeichnung nach dem Urheberrechtsgesetze keinen Schutz genieße, da ihr nicht die Bedeutung einer besonderen Darstellung znkomme. In der Berufungs instanz vor dem Oberlandesgericht Hamm hatte der Kläger seinen An spruch auch noch auf 8 1 des Wettbewerbsgesetzes und auf 8 826 des B. G.-B. gestützt, indem er geltend gemacht hatte, die Beklagte verstoße durch die Benutzung der von ihm gefertigten Zeichnung gegen die guten Sitten. Das Oberlandesgericht Hamm hatte aber die Klage gleichfalls abgewiesen, und diese Entscheidung ist auch vom Reichsgericht mit fol genden Ausführungen gebilligt worden: Das Oberlanöesgericht hat angenommen, daß die klägerische Zeichnung nicht das allgemeine Ge präge belehrender Darstellungen trage (vgl. N.G.St. Band 39) und des halb nicht unter den Schutz des 8 1 Nr. 3 verbunden mit 88 11, 15, 36 des Urheberrechtsgcsetzcs falle. Der 8 1 des Wettbewerbs gesetzes könne aber schon deshalb nicht angemendet werden, weil die angeblich rechtswidrige Handlung schon vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes begangen sei. Ein Patent oder Gebrauchsmuster sei für den Apparat auch nicht genommen. Der 8 826 BGB. könnte an sich in Frage kommen. Das Obcrlandesgericht stellt jedoch fest, daß trotz der vorhandenen großen Ähnlichkeiten der Zeichnungen dem vereidigten Zeugnisse des Ingenieurs Glauben zu schenken sei, wonach ihm bei Herstellung der Skizzen, ans Grund deren die Konstruktionszeichnung der Beklagten hergestellt worden ist, die Zeichnung des Klägers nicht Vorgelegen habe. Die von der Revision gerügte Verletzung der 88 1, 11, 15, 36 des Urheberrechtsgesetzes und des 8 826 BGB. kann gegenüber der an sich nicht anfechtbaren Feststellung, daß die Skizze der Be klagten keine Nachahmung war, daß der Verfertiger sie vielmehr ans Grund eigener Ideen und eigener Sachkunde gemacht und nach dieser Skizze die Zeichnung der Beklagten ansgeführt sei, weiter nicht in Be tracht kommen. Die Revision des Klägers wurde deshalb als unbe gründet verworfen. (Aktenzeichen: 37/13. — 28. 6. 13.) Reklame-Ausstellung Dresden 1914. — Die Stadt Dresden plant vor der Ausstellung »Deutsches Handwerk 1915« im kommenden Jahre noch eine Ausstellung, die sich lediglich ans die Gebäude des Ausstel- lnngsterrains erstrecken soll. Die Ausstellung soll den Titel führen »Reklame-Ausstellung Dresden 1914« und einen Überblick über den künstlerischen Aufschwung ans allen Gebieten der Reklame geben. Die erfolgreiche Reklamemarken-Ansstellnng, die kürzlich in Berlin veran staltet wurde, gab die Veranlassung zu diesem Gedanken. Geschäftsaussichten in Bulgarien. — Das Kaiserliche Konsulat In Sofia berichtete am 8. Dezember: Alsbald nach der Demobilisierung des Handels, insbesondere aber in Bulgarien fast auf allen Gebieten dcS Handels, insbesondere aber in der Kolonialwarenbranchc, eine äußerst rege Tätigkeit bemerkbar gemacht. Es ist dies zum größten Teile dem Umstand zuzuschreiben, daß infolge der langen Kriegszeit und des Stillstandes im geschäftlichen Verkehr die hiesigen Warenvor räte nahezu erschöpft waren und der bulgarische Kaufmann nach seiner Rückkehr vom Feldzug diese Vorräte, so gut es ging, zu ergänzen suchte. Diese äußerst rege und beinahe fieberhafte Tätigkeit im hiesigen Geschäftsleben hat zwar in den letzten Wochen etwas nachgelassen, ist aber immerhin auch jetzt im Vergleich zu früheren Jahren noch ganz außergewöhnlich. Störend ans den gesamten Handel wirkt der seit Beendigung des Krieges noch nicht völlig in normale Bahnen znrückgekchrte Transport verkehr, wegen dessen mehrere Reklamationen bet dem Konsulat ein- gelausen sind, die den zurzeit noch fortdauernden außerordentlichen Verhältnissen zu wenig Rechnung tragen. Bulgarien ist für den Be zug seiner Waren vom Auslande zurzeit ans die nachstehenden drei Transportwege angewiesen: den Donanweg über die Häfen Rustschuk, Sistow, Somovit und Lompalanka, den Seeweg über Varna und Bur gas und den Eiscnbahnweg über Serbien bzw. Zaribrod. Bei den ersten beiden Transportwegen muß die Weiterbeförderung der in den obengenannten Häfen angekommenen Waren nach den Haupthandels plätzen im Innern des Landes, wozu auch Sofia gehört, ans den bul garischen Staatsbahnen erfolgen. Durch den Krieg ist aber ein großer Teil des Wagenbestandes der bulgarischen Staatsbahnen unbrauchbar geworden oder auch in Mazedonien und Thrazien znrückgelassen wor den. Die bulgarische Eisenbahndirektion ist daher außerstande, den zahlreichen an sie herantretenden Anträgen der bulgarischen Kauf mannschaft um Belastung von Waggons nachznkommen. Der Bezug von Waren über Serbien ist ebenfalls mit großen Schwierigkeiten ver bunden, da in Serbien der gleiche Waggonmangel zu herrschen scheint. Infolge dieser behinderten Transportverhältnisse beziehen fast alle hiesigen Kaufleute die Waren, die sie dringend benötigen, soweit dies nach der Natur der Waren möglich ist, durch die Post. Der Postpaket- verkchr hat daher in letzter Zeit um ein Mehrfaches zugenommen, und die Zahl der täglich einlanfenden Postpakete ist so groß, daß die der Postbehörde zur Verfügung stehende Beamtenzahl große Mühe hat, die außerordentliche Arbeitslast zu bewältigen. Es tritt daher auch hier eine bedeutende Verzögerung ein, so daß Postpakete ans Deutschland oft erst nach 3 bis 4 Wochen in den Besitz der Besteller gelangen. Ob wohl die bulgarischen Verkchrsbehörden nach Kräften bestrebt sind, Abhilfe zu schassen, werden deutsche Exporteure gut tun, für die nächste Zeit noch mit einer längeren Transportdaner ihrer Waren zu rechnen, als zn normalen Zeiten, und dementsprechend ihre Einrichtungen zu treffen. Die Annahme, daß der bulgarische Kaufmann nach Beendigung des Krieges seinen Zahlungsverpflichtungen im allgemeinen Nach kommen wird, hat sich als vollkommen richtig erwiesen. Im großen und ganzen hat der bulgarische Kaufmann seine Wechsel bis jetzt pünkt lich eingelöst und auch in den meisten Fällen die während des Mora toriums aufgelaufenen 8°/, Zinsen bezahlt. Wechselproteste sind kaum mehr als zn gewöhnlichen Zeiten zn verzeichnen gewesen. Bei offenen Forderungen kommt es allerdings öfters vor, daß die Schuldner einen Zahlungsaufschub verlangen und auch die Zahlung von Zinsen ver weigern. In den meisten Fällen haben sie auch bei ihren deutschen Gläubigern verständiges Entgegenkommen gefunden. Ganz erhebliche Verluste erwachsen dem bulgarischen Kaufmann bei Begleichung seiner Zahlnngsverbindlichkciten durch die überaus hohen Scheckkurse, die heute bereits 11 bis 12°/, betragen. Um diesen außergewöhnlichen Kursverlusten zu entgehen, haben einige bulgarische Häuser mit ihren Lieferanten Abmachungen getroffen, ihren fälligen Verbindlichkeiten in der Weise nachznkommen, daß sie die Forderungsbeträge in bulgari schem Geldc bei einer hiesigen Bank ans den Namen des Gläubigers zinstragend hinterlegen behufs späterer Überweisung bei günstigeren Wechselkursen. (Nachr. f. Handel, Industrie etc.) Inkrafttreten des neuen Zolltarifs in Columbien. — Der Entwurf eines neuen Zolltarifs ist von den gesetzgebenden Körperschaften ange nommen worden. Die in dem Tarif vorgesehenen Zollerhöhnngen treten zu je einem Drittel in jedem der drei auf die Annahme des Gesetzes folgenden Monate in Kraft. Die Zollermäßignngen treten dagegen erst nach 90 Tagen in Kraft, und zwar zn je einem Zehntel in jedem der nach folgenden 10 Monate. Landwirtschaftliche ttnierrichtskurse für praktische Landwirte und Pcrwaltungsbeamte. — Im Verein mit der Landwirtschaftskammer Brandenburg veranstaltet die Königliche Landwirtschaftliche Hochschule in Berlin in der Woche vom 5. bis 10. Januar 1914 einen landwirt schaftlichen ttnterrichtskursus für praktische Landwirte und Verwal- tungsbeamte, der die neueren Ergebnisse der Wissenschaft und Praxis aus den hauptsächlichen landwirtschaftlichen Gebieten bringen will. Die Vorträge werden im großen Saal des Papierhauses 11, Dessauer Straße 2, gehalten werden.
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