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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.12.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-12-10
- Erscheinungsdatum
- 10.12.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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13578 Börsenblatt s. b. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 286, 10. Dezember 1913. die hier streitigen Fragen nicht praktisch zu werden. Einem zahlungsunfähigen Verleger gegenüber aber sieht das wirtschaft lich voll berechtigte Interesse des Buchbinders, für seine Werk lohnforderung Befriedigung zu erhalten. Versagt man dem Buch binder die Verwertung der von ihm eingebundenen Bücher als solcher ihrerZweckbestimmung nach, so bleibt nicht allein der Buch binder unbefriedigt, sondern es hat daraus auch der Verleger ausschließlich Schaden. Die Bücher, die der Buchbinder etwa einstampfen lassen müßte, blieben der duchhändlerischen Verwer tung durch den Verleger entzogen, auf der anderen Seite bliebe die Forderung des Buchbinders gegen den Verleger ungedeckt bestehen. Befriedigung könnte dies Ergebnis nirgends Hervor rufen ; im Gegenteil würde vielleicht in den Ruin des Verlegers auch der unmittelbar unbeteiligte Autor hineingezogen werden, und andererseits der Verleger auch in seinen Beziehungen zu diesem Schaden erleiden. Demgegenüber wird man es billiger- weise für das weit kleinere Übel halten müssen, wenn durch den Pfandverkaus auf Grund des Werkmeisterpfandrechts die Bücher unter ihrem Werte Weggehen. Daß dadurch unter Umständen dem Verleger ein bedeutender Schaden erwachsen kann, ist nicht von der Hand zu weisen; demgegenüber ist aber zu bedenken, daß das Werkmeister-Pfandrecht für den Buchbinder ein äußerster Notbehelf bleibt, von dem er regelmäßig erst dann Gebrauch machen wird, wenn er auf andere Weise Zahlung oder Sicherstel lung seines Werklohnes nicht erlangen kann; daß, wie schon oben bemerkt, der Verleger den Pfandverkaus jederzeit durch anderweite Sicherstellung der Werklohnsorderung abzuwenden vermag, und schließlich ein Verlauf nicht freihändig, sondern nur im Wege der öffentlichen Versteigerung und unter Einhaltung von Formen und Fristen gesetzlich zulässig ist, die etwa eine Überrumpelung des Verlegers durch den Buchbinder oder die Ausnützung einer augenblicklichen Geldverlegenheit des Verlegers ausschließt. Zum Mittel eines rigorosen oder gar schikanösen Vorgehens seitens des Buchbinders erweist sich also das Werkmeister-Pfandrecht durchaus ungeeignet. Durch einen selbst niedrigen Versteige rungserlös wird der Verleger in dessen Höhe von seiner Verpflich tung dem Buchbinder gegenüber befreit. Der Schaden, den er möglicherweise daneben durch Verringerung des Wertes der übrigen Exemplare des Buches erleidet, wird sicher meist gegen über dem Verluste durch Einstampfung der den Pfandgegenstand bildenden Bücher weitaus der geringere bleiben. Endlich ist es vom allgemeinen wirtschaftlichen Standpunkt aus offenbar als zweckwidrig und unwirtschaftlich nicht zu billi gen, wenn eine zum Verkauf hergestellte, vcrkaufsfähige Ware aus bloßen Zivilrechtsgründen statt ihrer Bestimmung der Vernichtung zugeführt wird. Das Recht ist nicht Selbstzweck, sondern dient dem richtigen Ausgleich der — soweit hier in Frage — wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten. Theoretisch gute, rein rechtliche Gründe können sowohl für den dem Verleger, wie den dem Buchbinder günstigen Standpunkt, je nach Lage des Falles mehr oder weni ger, beigebracht werden; die Rechtsfrage ist noch keineswegs er schöpft und geklärt. Gutes und in der Gerichtspraxis sich Aner kennung verschaffendes Recht wird aber immer nur dasjenige bleiben, das zu wirtschaftlich befriedigendem Ergebnis führt. Dazu müssen aber begrifflich die berechtigten Interessen des Ver legers, wie des Buchbinders gleichmäßig sorgsam abgewogen werden; die Betonung des einseitigen Standpunktes nur der einen Partei kann ebensowenig zur Erkenntnis des wahren und guten Rechts wie zu ihrem wirtschaftlichen Nutzen führen. Zeitungskatalog der Annoncen - Expedition Orell Fützli-Annoncen. 8°. xxxi und 192 S. und 112S. Jnseratenanhang. 1913. Zürich, Bahnhofstraße 61 und Füßlistrasze 2. Die Zeiten, in denen eine solide Firma jeder Reklame als einer unfeinen Geschäftsanpreisung entraten nnd allein durch die Glite ihrer Waren wirken zu können glaubte, sind längst dahin. Schon die Kon kurrenz, die sich ihrer in ausgedehntem Maste bedient, zwang sie, auf diesem Wege zu folgen. Jetzt hat jedes gröstere Geschäftshaus seine eigene Reklame- und Propaganda-Abteilung. Für das gesamte gra phische Gewerbe und die Schriftkunst im besondern ist ein neues Ar beitsfeld eröffnet, auf dem heute Tausende eine lohnende Tätigkeit finden. Man erinnert sich mit Vergnügen der Ausstellung künstlerisch ausgeführter kaufmännischer Drucksachen, Packungen, Reklamen und Plakate, die im Deutschen Buchgcwerbehaus zu Leipzig im März vorigen Jahres zusammeugestellt war. Ihre größte Resonanz findet die Reklame in Tageszeitungen und Fachzeitschriften. Da gilt es Inserate durch ein wohlüberlegtes packendes Schlagwort, durch ein gut gezeich netes Bild oder durch eine sonstige Eigenart dem Gedächtnis des Lesers, ja des flüchtigen Beschauers einzuprägen; es gilt vor allem die richtigen Blätter für das jeweilige Inserat hcrauszufinden, um das Geld für Reklame nicht zum Fenster hinauszuwerfcn. Drnm ist ein guter Rat geber in diesen Fragen immer willkommen. Als solcher hat sich der Zcitungskatalog der Firma Orell Fühlt L Co., A.-G. in Zürich wieder eingestellt. Die 1760 gegründete Firma, die älteste Publizitätsfirma in der Schweiz, verfiigt natürlich über eine langjährige Erfahrung. So gibt sie in diesem Katalog, in dem wir einzig ein Kalendarium über ein oder mehrere Jahre vermissen, eine Reihe guter Ratschläge für wirksame Reklame, bringt als Anschauungsmittel eine große Anzahl wirkungsvoller Jnseratentwürfe in Wort und Bild in verkleinerter Nachbildung und zählt in einem sehr ausführlichen Verzeichnis alle schweizerischen Zeitungen und Fachzeitschriften, sowie die bedeutendsten des Auslandes, und hier wieder die deutschen in erster Linie, in ziem licher Vollständigkeit, auf. Als erstes Annoncenburcau teilt die Firma die seit kurzer Zeit bei deu meisten Zeitungen eingcführten Rabatt-Tarife mit, aus deueu sich der Jusereut die Preise der Anzeigen selbst be rechne« kann. Daneben sind die Einwohnerzahlen, die Höhe der Auf lagen und die Crscheinungstage, Zeilenmaste, Inseraten- und Neklame- preise, politische Richtung der Zeitung und anderes genau vermerkt. Die Fachzeitschriften in 20 alphabetisch angeordneten Gruppen mit vielen Unterabteilungen nehmen fast ebensoviel Raum ein wie die politischen Zeitungen. Der Katalog steht den Kunden der Firma, sowie solchen, die es wer den wollen, gratis zur Verfügung. Kostenvoranschläge, Auswahl der Organe, Entwurf von wirkungsvollen Annoncen, Spedition an die ge wählten Blätter, all das übernimmt die Firma, die mit den einzelnen Blättern Abschlüsse und Vereinbarungen getroffen hat, so daß nicht mehr Kosten entstehen, als bei dem direkten Verkehr mit den Blättern selbst. IN. Wöchentliche Uebersicht über geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. Zusammengestellt von der Redaktion des Adreßbuchs des Deutschen Buchhandels. 1.—6. Dezember 1913. Vorhergehende Liste 1913, Nr. 280, S. 13298. * —In das Adreßbuch neu aufgcnommene Firma. — B. — Börsenblatt. — H. — Handelsgerichtliche Eintragung (mit Angabe des Erscheinungs tags der zur Bekanntmachung benutzten Zeitung). — Dir. — Direkte Mitteilung. A k a d e m i s ch e s A u t i q u a r i a t H c i u r i ch T r ä n k e r, L e i p z i g. Fernsprecher: 14130. Bankverbindung jetzt Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt. lDir.) Aktiebolaget Ateueum, vorm. HageIstams Bokhan- d e l, H e l s i n g f o r s (Finnl.), befindet sich in Liquidation. (Dir) Barkemeyer, B., L Co., Plauen (Vogt!.), ist erloschen. (Dir.) B e r g e r - L e v r a u l t L Cie., Nancy u. Paris. Der Mitin haber Charles Norberg ist ansgeschieden, alleiniger Inhaber ist jetzt Robert Steinheil. (Dir.) B e r m ü h l e r ' s ch e A u t i q u a r i a t s -, V e r s a n d - n. E x p o r t - buchh. Vogler L Co., Berlin, veränderte sich in Vogler L Co. n. siedelte nach Berlin-Lichterfelde, Wilhelmstr. 16, über. lDir.) BlaLek L Bergmann Buchhandlung u. Antiquariat, Frankfurt (Main). Der Mitinhaber Carl Vla2ek ist 1. XII. 1913 ausgeschieden n. übernahm die Filiale Kaiserstr. 63. Er fir miert Bla2ek K Bergmann Filiale (Carl Bla2ek), Frank furt (Main), Kaiserstr. 63. Buchh. u. Antiquariat. Leipziger Komm.: Opetz. sB. 280.) Buchhandlung des Instituts Coneordia, Zürich, wurde im Adreßbuch gestrichen. (Dir.) *R u chhaudl u ug K. Hartenstein L H. K e i l, S1 u t t g a r t, Frieörichstr. 11. Versandbuchh. Stuttgarter Komm.: Neff K Koehler. Leipziger Komm.: Koehler. (B. 281.) (Fortsetzung auf Seite 13615.)
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