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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.11.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-11-21
- Erscheinungsdatum
- 21.11.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1913
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12688 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 270, 21. November 1913. grnptiie de la Kranes, Journal general de l'inipriinerie et de tu libiairie 102e Lnnee, 2. 8ärie, ^v. 46, 14. iioveinbre 1913.) Xex.-8°. 356 8. in. raülreielien Abbildungen. l? ari 8 , 117, Loulevard 8t. Fuld, Justizrat Di-. Ludwig, Rechtsanwalt in Mainz, Die Recht sprechung zu dem Neichsgesetze gegen den unlauteren Wettbewerb. KI.-8". 260 S. Hannover 1914. Helwingsche Verlags- b n chhandl u n g. Geb. 4 .F ord. WeihnachtS-Almanach 1913 der Herderschen Verlagshand- lnng in Freiburg i. B., Berlin, Karlsruhe, München, Straß- burg, Wien, London und St. Louis, Mo. (Mitteilungen der Her derschen Verlagshandlung Neue Folge. No. 25.) 8°. 32 S. m. Abbildungen. Katalogs und Vertriel^inittel von X. X. Xoelrler, Zai8ortinient, 1) Xiterari8eüer ^Veibnaebt8-Xatalog. 26. dabrgang. 1913. Or.-8°. 219 u. 50 8. in. ratilreieben Abbildungen und IZeilagen in Idm- Or.o.8o.^ ^220 ^pattonO ' ^ Verzeichnis einer Auswahl der besten, einwandfreien Jugend- und Volksschriftcn für katholische Haus-, Schul-, Vereins- u. a. Büche reien. Dargeboten von P. Sacre. 7. Jahrgang. Ueberreicht durch (.... Sort.-Fa ). Aachen 1913, Ignaz Schweitzer, Buch-, Kunst- und Musikalienhandlung. Kl.-8°. 48 S. Beilage: Verleger-Schlüssel. 8eeinann8 literarweber dabr^beriebt und >V6iIinLebt8liata1og kür 1913. 43. dakrgang, LU8geg6ben Xovember 1913. Xmpkeb1en8- xverte Keuiglreiten de8 Xuekibandel8 be8proetie^ von 1)r. klein rieb I)r. Xrn8t bebinann in beiprig, ?rok. ^.lv/in Xonlce in Lremen, ?rok. vr. N. IVlann in Xrankkurt a. ^l., krok. l)r. liiekard OpitL in beiprig, ?rok. Or. ^Valter lluge in Kautren, Xrok. doli. Sebluidelr in beiprig, ?rok. I)r. X. 8turinbökel in beiprig u. a. Verlag von X. 8 eeinannin b. eiprig. Or.-8°. 112 8. mit raklreieben Abbildungen und veilagen in farbigem Idm8eblag von Veut8eb. m a r in I. eLprig mid IZerlin , b. 8 taaeIrmann in beip - rig, Ulbert Xoeb L 6 o. in 8tuttgart. a) kür Luebbändler eto.: Xex.-8°. 180 8. j^l8 Xand8ebrikt kür kuebbändler gedimelrt.) Xatalog. 2u berieben dureb (. . . 8oit. Ia ). 16 2u belieben dureb (. . . . 8ort.-Xa ). 16°. 144 8. Perimalnkichrichtm. Hubert Ludwig -ft — In Bonn ist der ordentliche Professor der Zoologie und vergleichenden Anatomie und Direktor des Zoologisch- zootomischen Universitäts-Instituts, Geh. Neg.-Nat vr. Hubert Ludwig, im Alter von 61 Jahren gestorben. Aus der großen Zahl seiner fach wissenschaftlichen Veröffentlichungen sind besonders seine Untersuchun gen über Seesterne und Holothurien hervorzuheben. 1882 bis 1885 be sorgte er eine Neubearbeitung von Leunis' »Synopsis der Zoologie«; für Bronns »Klassen und Ordnungen des Tierreichs« bearbeitete er den Abschnitt »Echinodermen«. Sprechsaal. ^ Fiir Fachlitsratur-Berleger. Eine Prllfungsstelle für Neuerscheinungen auf dem Gebiete der Fachliteratur hat die städtische Lehrerbibliothek für das Fortbildungs- verantivortUcher^Redaktcur: Em 1 lThom „ l^— Bnlag: Der Bvr s^n v^e re t schulwescn in Altona angeblich eingerichtet. In einem Rundschreiben erbittet sich diese Städtische Lehrerbibliothek »Prüfungsexemplare« technischer Fachliteratur, die »in den Besitzstand der städtischen Lehrer bibliothek übergehen« und eine »fachmännische Beurteilung« erfahren sollen. Diese »fachmännischen Beurteilungen« werden dann den Ver legern »kostenlos für ihre Zwecke zur Verfügung gestellt«! Es wird in dem Rundschreiben noch behauptet, daß diese »Prüfungsstelle« »mit der gesamten Fachpresse in engster Fühlung steht«. Zu diesem uns zngegangenen Rundschreiben bemerken wir: 1. Ein seminaristisch gebildeter städtischer Elementar- bzw. Fortbil- dnngsschullehrer ist zur »Prüfung« technischer Fachliteratur nicht be fähigt. Er kann und wird höchstens nach Waschzettel und Vorwort »prüfen«. Ein fachmännisches Urteil vermag ausschließlich der in der Praxis stehende Fachmann abzugcben. 2. Das Rundschreiben ist von dem Bibliothekar genannter städtischer Bibliothek unterzeichnet. Zweck dieser kostenlosen Sammlung von Werken der Fachliteratur ist also augenscheinlich: Errichtung einer Fachbibliothek auf Kosten der Verleger, zur Bereicherung des Wissens der Elementarlehrerschaft fiir ihren Fortbildungsschul- nnterricht. Es wird dadurch die Anschaffung erforderlicher Werke ans städtische Kosten umgangen. 3. In hochherziger Weise werden den Verlegern solche nichtfachmännische Rezensionen ihrer Werke »kostenlos« zur Verfügung gestellt. Dieses vermeintliche Wohlwollen gegen den Verlagsbuchhandel bedarf keiner Belcnchtung. 4. Die Behauptung, daß diese sogenannte »Prüfungsstelle« »mit der gesamten Fachpresse in engster Fühlung steht«, ist zu bestreiten. Wir kennen diese »Prüfungsstelle« nicht. Sie sei hierdurch aufgefordert, diejenigen Fachblätter zu nennen, mit denen sie in »engster Fühlung« steht. Bevor dies geschehen, ist Vorsicht mit Rezensionsexemplaren geraten. Die Fortbildungsschnllehrer-Blättcr zählen nicht zur Fach presse. Berlins. 42. Verlag der Fachzeitschrift »Metall-Technik« und Verlag der Fachzeitschrift »Deutsche Klempner- Zeitung.« Schmiergelder im Berlagsgeschiift. Der »Frankfurter Zeitung« wird geschrieben: Die Verlagsbuch handlung Wilhelm Violet (Inhaber: Otto Sperling), Stuttgart, ver sendet an H a n d e l s s ch u l d i r e k t o r e n ein Rundschreiben, in wel chem sie um Empfehlung eines bei ihr erschienenen handelswissenschaft lichen Sammelwerks bittet und dann hinzufügt: Für Ihre freundliche Verwendung möchte ich Ihnen nicht nur mit Worten danken. Ich erlaube mir, Ihnen als Gegenleistung für jede von Ihnen vermittelte Bibliothek 10 Prozent des Laden preises anzubieten. Geeignetes Werbematcrial liefere ich Ihnen gern kostenfrei. Einer der Adressaten bemerkt dazu mit Recht, das Schreiben be weise ein derartig geringes Maß von Achtung vor der Urteilsfähigkeit der Handelsschuldirektoren, daß dagegen nicht entschieden genug vor gegangen werden könne. Wir meinen in der Tat, daß sowohl Verleger wie Direktoren Ursache hätten, eine solche Übung nicht einreißen zu lassen. Also steht es geschrieben in Nr. 251 des »Beobachter, Ein Volks blatt ans Schwaben«, vom 27. Oktober 1013. Der Kreisverein Ost- u. Westpreußischer Buchhändler. Erwiderung. Wieder einmal die alte Geschichte mit dem aus dem Zusammenhang hcransgerissencn Satz! Das in Frage kommende Rundschreiben war fiir Inhaber privater Handelsschulen bestimmt. Diese sind zugleich als Geschäftsleute anzusehen und befassen sich als solche häufig genug schon mit Vermittlungsgeschäften, z. B. für Schreibmaschinen, Vervielfäl tigungsapparate, Papier usw. Der Ausdruck »Schmiergelder« ist also ganz ungehörig und vollständig unzutreffend. Wer das ganze Rund schreiben gelesen hat und nicht nur den oben angeführten Teil, wird mir beipflichten. Es handelt sich also nicht um ein Angebot von Büchern, auch nicht um Gewährung von Rabatt, sondern um Vermitt lung von Bestellungen Dritter gegen Gewährung einer Provision, die bei den von mir eingeränmten Bedingungen jeder Sortimenter zu zahlen in der Lage ist. Stuttgart. Wilhelm Violet.
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