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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.11.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-11-18
- Erscheinungsdatum
- 18.11.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. 2L8, 18. November 1913. das Buch billiger beschaffen, und zwar durch ihren Sohn, der Kritiker sei. Der Sohn würde au den Verlag schreiben und sich das Buch unter dem Vorwände kommen lassen, es in irgend einer Zeitung zu besprechen. Tatsächlich will es aber die Mutter verschenken. Ich glaube, wenn die Verleger wüßten, zu welchem Zwecke Rezen sionsexemplare verlangt werden, so würden sie sich hüten, jedem Kri tiker, der unter dem Vorwände der Besprechung ein Buch verlangt, es sofort zu senden, sondern ihm die gebührende Antwort geben. Nach meiner Meinung sollten Rezensionsexemplare überhaupt nur an die Redaktionen direkt versandt werden, denn nur hier ist Aussicht vorhanden, daß mit den »Rezensionen« kein Unfug getrieben wird. Bei dem jetzigen System leiden die Sortimenter genau so unter den Rezensionsexemplaren wie die Verleger. Es ist wohl nicht über trieben, wenn ich behaupte, daß auf diese Weise im Sortiment im Jahre ca. 3000 Bücher weniger gekauft werden. Charlotten bürg 4. Paul Bau manu. Handschriftendeutung. Kann ein Kollege über Erfahrungen mit Handschristenbeutung be richten und eine zuverlässige Persönlichkeit empfehle»? Daß die wesent lichsten Charaktereigenschaften die Handschrift becinslussen, erscheint zweifellos. Aber die Treffsicherheit der Beurteilung schwankt, und eine Persönlichkeit, mit deren Gutachten eine mir befreundete Firma bet Anstellungen lange Jahre hindurch die vorzüglichsten Ersahrungen gemacht hat, übt ihren Berus heute leider nicht mehr aus. N. Zur Erhebung der Rabattvergütung bei Postbezug. ZeitistGeld — beim Kaufmauu. Beim Buchhändler leider noch nicht! Um rascher in den Besitz der Zeitungen zu kommen, werden diese vielfach durch die Post bezogen, und die Verleger gewähren auf diese Postabouuemeuts einen angemessenen Rabatt. Wie dieser Rabatt in die Hände des Sortimenters gelaugt, zeigt, wie gering bewertet Zeit und Arbeit im Buchhandel sind. Während einige Firmen, denen dafür gedankt sei, bestimmen, daß der Rabatt unter Anfügung der Postquittung sofort erhoben werden kann, lassen die meisten Firmen sich erst die Postquittung einsenden. Nach meist längerer Zeit kommen diese zurück mit dem Vermerk »Be trag kann per Barfaktur erhoben werden«. Jetzt wird die Barfaktur ausgeschrieben und mit der Postquittuug, die den Einlösungsauftrag enthält, nach Leipzig gesandt usw. Von einer anderen Firma erhält man einen Brief in 4" mit der Nachricht, daß der Kommissionär in Leip zig zur Auszahlung der Postprovistou angewiesen sei. Wieder eine andere Firma schreibt, daß die Postprovision am Schluß des Quartals ausgezahlt werde. Manche Firmen lassen 2 und 3 Quartale zusammen- kommen, bis sie auszahlen. Welcher Aufwand an Zeit und Arbeit erwächst hieraus dem Sorti menter, der doch gewiß keinen Mangel hat an unfruchtbarer Arbeit! Wie viel vereinfachter wäre die Sache für beide Teile, wenn sämtliche Zeitschriftenverleger gestatten würden, die Postprovision unter Bei fügung der Postquittungeu per Barfaktur zu erheben! Mannheim. F. N e m n i ch. Postalische Merkwürdigkeiten. <Vgl. Nr. L4S, 248, WS u. LSL.s Was ist als »Geschäftspapiere« zulässig? Vor einigen Tagen erhielt ich meinen Bestellbrief, der Bestellungen für den Eilballen, ein vorgedrucktes Formular mit handschriftlichen Vermerkungen der empfohlenen Bestellungen und einige berichtigte Transportzettel enthielt, vom hiesigen Postamt unabgeschickt zurück. Während meiner langen buchhändlerischen Tätigkeit gingen benannte Sachen bisher stets als »Geschäftspapiere« (Brief offen mit Kordel versehen) für 10 ^ unbeanstandet durch. Nun sind sie von einem über eifrigen Beamten in einer Mußestunde durchgesehen und in dieser Art, da schriftliche Mitteilungen darin enthalten seien, zurückgewiesen worden. Ist das zulässig? Ich bitte um gefl. Meinungsäußerung. Duisburg. H. Scheuermann i. Fa. Friedrich Krieger. Beschwerde über die Bestellung durch das Postzeitungsamt. In der letzte» Zeit mehren sich bei mir ln erschreckender Weise die Meldungen meiner Abonnenten, besonders aus Buchhändlerkreisen, die über eine überaus mangelhafte Zustellung der Zeitschriften Klage sühren. Die Postzcitnngszustellung war ja immer ein Schmerzenskind sllr den Verleger wie sür den Sortimenter, und es ist besonders be dauerlich, das, trotz der gewaltigen Tariserhöhung für die Zustellung durch die Post keine bessere Postzustelluug ermöglicht wurde. Wenn die Herren Kollegen mich mit zuverlässigem Material unterstützen wollen, will ich mich der Mühe unterziehen, die ganze Angelegenheit sachgemäß durchzuarbeiten, um sie dann an der maßgebenden Stelle und zugleich im Börsenblatt zur Kenntnis zu bringen. Briese und Material erbitte ich an die Redaktion des Börsenblattes. X. Rechtsgültige Austräge? Die Firma E. F. M ü l l e r V e r l a g iu L e i p z i g dürste als Her ausgeber eiues Buchhändler- und eines Zeitschrifteuadreßbuches vielen Verlegern bekannt sein, und zwar deshalb, weil von ihr stets Ein- lösungsaufträge kommen für einige aufgegebene Mehrzeilen. Der Unterzeichnete hat verschiedentlich, auch während seiner Tätigkeit iu anderen Verlagshäusern, zurückgeschriebeu: »Ohne Vorlage des Bestell zettels wird nicht eingelöst«. Diesmal aber bekam er den Müllerscheu Fragebogen zurück mit folgender Notiz*): »Auf Ihre gefl. Mitteilung erwidere ich Ihnen, daß Sie sich im Irrtum befinden. Aus mitfolgeudem Fragebogen werden Sie ersehen, daß Sie die Aufnahme betreffend Ihre Zeitschrift ge- nauestens aufgegebeu haben und die Aufnahme erfolgt ist. Der redak tionelle Eintrag bis 3 Zeilen ist kostenlos. Die 4. Zeile ist mit 50 zu bezahlen. Ich bitte nunmehr um gefl. umgehende Überweisung des kleinen Betrages«. Ich antwortete unter anderem: »Am Kopfe Ihres Fragebogens ist als Adresse Guben angegeben. Unverständlich ist mir Ihre Behauptung, ich ersähe aus dem Fragebogen, daß ich die Ausnahme betreffend der Zeitschrift genaucsteus aufgegeben hätte. Der Fragebogen ist von einer lu meinem Geschäft vollständig unbekannten Hand ausgefüllt. Eine Unterschrift trägt er überhaupt nicht.« Darauf erhielt ich den Bescheid: »Ihre Behauptung, daß dieser Fragebogen in Ihrem Geschäft von Ihnen unbekannter Hand erledigt worden ist, ändert nichts an der Rechtslage; es ist dies zwar bedauer lich, doch können Sie unmöglich von mir verlangen, daß ich feststellen soll, wer diese Angaben in Ihrem Aufträge an mich weitergegeben hat. Wie Sie jedoch daraus zu dem Schlüsse kommen, daß ich keine Berech tigung habe, aus der mir von Ihnen zugegangenen Bestellung Rechte herzuleiteu, ist mir unverständlich, und ich werde Ihnen das Gegenteil beweisen. Es ist Ihre Sache, dafür zu sorgen, daß in Ihrem Geschäft derartige Ihre Firma betreffende Angaben und Zusätze nur von hierzu befugten Personen vorgenommen werden.« Ich erwiderte: »Wie Ihnen die Einleitung meines Briefes zeigte, hatte ich die Vermutung, daß Ihre Zuschrift nach Guben gerichtet ge wesen sei. Daß dies tatsächlich der Fall war, habe ich inzwischen fest gestellt. Ihre Sache wäre es gewesen, zu wissen, wohin Ihre Anfrage bogen verschickt werden. Außerdem weise ich darauf hin, daß Ihr Zettel auf der linken Seite mit ,Fragebogen* beschrieben ist, auf der rechten Seite mit ,Bestellzettel*, und es sind Ihnen, wie der ganze Zettel deutlich zeigt, lediglich die Fragen beantwortet, eine Bestellung aber nicht erteilt worden. Die auch in Ihrem Briefe vom 12. d. M. wieder kehrende Behauptung, daß Ihnen der Fragebogen von meiner Firma zugegaugen sei, ist völlig unzutreffend, was ich beweisen kann.«**) Es unterliegt zunächst wohl keinem Zweifel, daß die Forderung der Firma C. F. Müller Verlag bei dieser Sachlage unberechtigt ist. Hierüber wäre ich für eine Aussprache dankbar, andererseits wäre es mir aber sehr erwünscht, etwa ähnliches bei anderen Firmen vorliegendes Material erhalten zu können. Berlin. Rob. Schulze i. Fa.: Hugo Spanier. Erwide r u n g. Auf obensteheude Anzapfungen — eine Folge der herausfordernden und anmaßenden schriftlichen Äußerungen des Herrn Robert Schulze au meine Firma, die er nicht zum Abdruck gebracht hat — erwidere ich, daß für mich keine Veranlassung besteht, mich mit Genanntem an dieser Stelle auseinanderzusetzen. C. F. M tt l l e r V e r l a g. *) Der hier angezogeue Briefwechsel hat der Börsenblatt-Redaktion Vorgelegen. **) Der Fragebogen trägt meine Firma nicht einmal als Adresse, geschweige denn als Unterschrift, es befindet sich auch kein Geschäfts stempel von mir darauf.
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