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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.10.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-10-22
- Erscheinungsdatum
- 22.10.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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11134 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 246, 22. Oktober 1913. Moritz Brandis druckte 1498 zu Magdeburg: ei» Drucker Lucas Braudis arbeitete um die gleiche Zeit in Lübeck, doch gleichen sich ihre Schriften keineswegs, so daß man kaum annehmen darf, beide seien Brüder gewesen. Von dem Magdeburger werdeu 4 Oktavseiten re produziert, eine davon ist einer Magdeburger Agenda entnommen. Sie zeugt von achtuugswcrtem Setzer- und Druckergeschick, ist aus größerer Schrift, etwa Kleine Kanon und Doppelmittel, gesetzt und in beiden Graden rot und schwarz gedruckt. — Drei andere Magde burger: Albrecht Ravenstein und Joach. Westval (1483), Johann Gras- Hove (I486), und Simon Koch (1500), erscheinen noch mit kräftigen Drucke» von einer, bzw. zwei Oktavsciten auf Tafel 289, von denen sich die Typen des letzteren vorteilhaft auszeichnen. — Die fehlenden Initialen auf einigen der letzten Seiten hat inan mit Jeder oder Pinsel eingezeichnet. Tafel 291 ist Marx Ayrcr (1489) und Peter Wagner (ohne Jahresangabe) in Nürnberg zugeteilt. Die eine Druckseite (Oktav) des letzteren zeigt das bekannte Bild eines vor seinem Pulte, auf dem ein offenes Buch liegt, sitzenden, ein Stückchen schulternden Lehrers; vor ihm auf niedrigen Schemeln sitzen vier Knaben, Papier und Griffel in den Händen und den Worten des Lehrers augen scheinlich aufmerksam lauschend. Fast das gleiche Sujet wiederholt sich in einem Initial auf Blatt 292, welches Drucke von Caspar Hochfeder und Hieronymus Hölzel, beide in Nürnberg, aus den Jahren 1498 und 1500, darunter eine Seite in schöner gotischer Type, bringt. Die Tafel 294 von Johann Mentelin in Straßburg (um 1460) läßt es begreiflich erscheinen, daß man diesen eine Zeitlang für den Erfinder der Buchdruckerkunst halten konnte. Zwei schöne Initialen in Rot und Blau, und die flotte Textschrift von etwa Cicerokegel aus der lateinischen Bibel, machen diese Tafel zu einem bewundernswerten Erstlingswerk des Buchdrucks. Die nächstfolgenden sechs Blätter bringen ebenfalls Drucke von Straßburger Meistern: von Martin Schott, sowie vom Drucker des Palu- danus (1484) und von dem der Vita j?atrnin (1483); von Johann Grüninger (1489, 1497), von dem auf drei Folioseiten drei ver schiedene korrekte Schriften vorgefllhrt werden, die eine Seite reich lich mit Marginalien beseht. Eine weitere Tafel Griiningers reprodu ziert eine Folioseite aus einem Nissals Oistoroisnss von 1487 aus einer sehr gefälligen Semigotik, die wohl als Doppelcicero zu klas sifizieren sein dürfte. Nr. 299, das vorletzte Blatt des monumentalen Werkes, von dem weniger bekannten Straßburger Drucker Johann Prüß, vom Jahre 1499, enthält 4 Oktavsciten, die sämtlich der frühen Straßburger Druck- knnst Ehre machen. Nur die eine der Seiten, ein Holzschnitt, eine betende Heilige von Engeln umgeben darstellend, leidet an Mangel an Klarheit der Zeichnung und Feinheit des Schnitts, bei einer an deren aber ist man gar zu sparsam mit dem Raum umgegangen, Titcl- zeilen dicht zwischen die Textschrift quetschend. Tafel 300 schließt das Werk der Inkunabel», dieses großartige Spiegelbild aus den ersten Jahren der Kunst der Künste, in einfacher, würdiger Weise. Was ihre Altmeister, was durch sie die deutsche Wis senschaft, die deutsche Kunst und Technik der ganzen Kulturwelt ge boten haben, ist aus den 300 Prachtblättern Gutenbergscher Erstlings kunst zu ersehen, kann man als auf der letzten Tafel zusammengefaßt betrachten; sonntägliche Gebete, cingeleitet von einem brillanten Rot druck, enthält eine der vorgcführtcn vier Oktavkolumncn, Gebete zur Wallfahrt Unserer Lieben Frau (um 1487), werden ans einer zwei ten Seite gegeben, — Typen, Druck und Farbe aber gleichen in Voll endung und Schönheit den der vorhergegangenen Tafeln, — die »Nonu- msnts« bilden somit ein kostbares, der deutschesten Erfindung gesetztes Denkmal, dessen Schaffung der Deutschen RcichSbrnckcrei zu dauern dem, bleibendem Ruhme gereicht. * Dem Werke sind noch eine Anzahl Blätter beigegeben, und zwar das Register: der Drucker, und L. der Druckorte in alphabeti scher Reihenfolge, und darunter der Drucker in chronologischer Ord nung. Sie bilden zusammen 21 Folioseiten, eine Beigabe, die die Be nutzung des Werkes außerordentlich erleichtern wird; ein spezieller Text wird noch nachgeliefert. Zwei Titel sind ebenfalls beigegeben; — zwei im Stile der Zeit entworfene solide Einbanddecken sollten diesem Schabe graphischer Kunst nicht fehlen, ist er doch bestimmt, für Jahrhunderte der Geschichte zu dienen, und deshalb vor Vergänglich keit tunlichst zu schützen, sowie auch eine Augenweide aller Graphi ker zu bilden. Theod. Goebel. Die Neichsgesetze betreffend Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz. Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister zum praktischen Ge brauch von Wirkl. Geh.-Rat vr. Justus von Olshausen. 5. Auflage, Berlin 1913. Verlag von Franz Vahl en 2.50 ord. Die vorliegende Textansgabe ist in der Tat zum praktischen Ge brauch geeignet, denn sie ist mit außerordentlicher Sorgfalt und mit großem Verständnis hergcstellt. Sie enthält nicht nur die Gesetze über literarisches und künstlerisches Urheberrecht, über Verlagsrecht, Patcnt- gesetz, Gebrauchsmusterschntzgesetz usw., sondern auch die Berner Über einkunft, die Ausführungsverordnungen dazu, die sonstigen inter nationalen Abmachungen, das Gesetz über die Patentanwälte usw. Das Wichtigste daran ist aber, daß etliche ältere Gesetze, wie z. B. von 1870 und 1876 die in irgendeiner, wenn auch versteckten Weise Gültig keit haben, so weit mit abgeöruckt worden sind, wie sic noch in Gültig keit sind. Da außerdem bei den sämtlichen Gesetzen stets auf die in Betracht kommenden Bestimmungen anderer oder des gleichen Gesetzes hingewicsen wird, so haben wir in dieser mit relativ wenigen Anmer kungen versehene» Textausgabe einen vorzüglichen Wegweiser in die praktische Benutzung der Gesetze über das Urheberrecht und das gewerbliche Schutzrecht. Gerade verwickelte gesetzestechnische Dinge, die man leicht anßcr acht läßt und deren Außerachtlassung gegebenen falls zu Fehlschlüsse» führen kann, werden durch die Benutzung dieses Buches vermieden. Namentlich gibt cs ja für das künstlerische Urheber recht derartige Fälle, da das Gesetz von 1876 nicht ganz anßcr Kraft gesetzt ist. Man vergleiche z. B., was hier auf Seite 36 in der An merkung zu 8 64 des literarischen Urhcbcrgesetzes von 1901 vom Kom mentator gesagt wird: »Das Rcichsgeseb betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie vom 9. Januar 1907 erklärt an keiner Stelle Vorschriften des Gesetzes vom 11. Juni 1870 noch für anwendbar, wohl aber tut dies 8 14 des Reichsgesetzes betreffend das Urheberrecht von Mustern und Modellen vom 11. Ja nuar 1876.« Soweit seine Vorschriften also noch Anwendung finden, wird demgemäß das Gesetz vom 11. Juni 1870 in dem vorliegenden Textbuch abgedruckt. Aus diesem Beispiel ersieht man also klar und deutlich die Brauchbarkeit des vorliegenden Büchleins. Sehr willkommen sind auch die tatsächlichen Angaben über die revidierte Berner Übereinkunft, ihren Geltungsbereich und dergleichen mehr. Auch die neue Überein kunft zwischen Deutschland und Rußland ist abgedruckt. Aus Stich proben habe ich mich auch überzeugt, daß die Verweisungen auf Paral- lelstellcn im Rahmen ein und desselben Gesetzes bei aller Knappheit doch sehr zuverlässig sind. Die vorliegende Textausgabe könnte also, wenn man die Gesetzesworte ohne Kommentar rasch und sicher zu be nutzen wünscht, vorzugsweise Verwendung finden. Denn sie bietet im besten Sinne eine Ergänzung der Kommentare, die das materielle Recht erklären, insofern, als sie einen formell-rechtlichen Wegweiser ab gibt. Nach alledem eignet sich diese Textausgabe also ausgezeichnet für die Benutzung in Buchhändlerkreisen. Jena. Alexander Elster. Wöchentliche Llebersicht über geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. Zusammengestellt von der Redaktion des Adreßbuchs des Deutschen Buchhandels. 13.-18. Oktober 1913. Vorhergehende Liste 1913, Nr. 240, S. 10 758. * —In das Adreßbuch neu aufgenommene Firma. — B. — Börsenblatt. — H. — Handelsgerichtliche Eintragung (mit Angabe des Erscheinungs tags der zur Bekanntmachung benutzte» Zeitung). — Dir. — Direkte Mitteilung. * B u ch d r » ck e r e i u. V e r l a g s a n st a l t, Wörishofen. Leip ziger Komm.: Maier. (B. 241.) *Cronbach, Adolf, Berlin 81V. 68, Alte Jakobstr. 9. Ver- lagsbuchh. Leipziger Komm.: Maier. sB. 243.) Ebenhöch ' schc Buch h., F. I., (Heinrich Kor b), Linz. Hein rich Korb jr. ist seit 1./VII. 1913 Inhaber. sB. 238.) Etzold, Richard, München, hat den Verkehr über Leipzig auf gegeben. (Dir.) Expreß Deutsch-Internationale Buchhandlung, Rapallo. Leipziger Komm, jetzt Koehlcr. (Dir.)
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