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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.10.1913
- Strukturtyp
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- Band
- 1913-10-03
- Erscheinungsdatum
- 03.10.1913
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- Deutsch
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Kleine Mitteilungen. j Akten gelegt hätte.« Gegenüber den Ausführungen des Angeklagten !zur Begründung seiner Revision war der Reichsanwalt der Ansicht, Uber die ausländischen Studierenden an den deutschen Universitäten ^ daß vom Vorderrichter die Absicht der Beleidigung aus der Form, in veröffentlicht die »Norddeutsche Allgemeine Zeitung« folgende be-! der der Brief abgefaszt worden war, ohne Rechtsirrtum gefolgert wor- merkenSwerte Mitteilung: Bekanntlich werden seit einiger Zeit in I den sei. Er beantragte deshalb, die Revision des Angeklagten als an steigendem Maße Klagen darüber geführt, daß durch das übermäßige ^gründet zu verwerfen. Diesem Antrag entsprechend erkannte das Anwachsen der Zahl der ausländischen Studierenden die Inländer in der zweckentsprechenden Benutzung unserer Universitätseinrichtnngen behindert würden. Die Prüfung hat ergeben, daß diese Klagen der Berechtigung nicht entbehren. Der Kultusminister hat sich deshalb ver anlaßt gesehen, eine bestimmte Höchstztffer festznsetzen, die von den Studierenden keiner fremden Nation überschritten werden darf. Wegen der Ausführung dieser Anordnung sind die Universitätskuratoren mit Anweisung versehen. Die Maßregel erstreckt sich nicht auf diejenigen Studierenden, die jetzt schon zugclassen sind, sondern hat nur für die künftigen Immatrikulationen Bedeutung. Der Ausschuß des deutschen schriftlich-nationalen) Arbeiterkon gresses faßte auf seiner Tagung am 25. September in Köln einstimmig den Beschluß, zum Herbst einen Kongreß einzuberufen, der voraussicht lich am 30. November und den folgenden Tagen in Berlin stattfinden wird, mit folgender Tagesordnung: 1. Nationale Entwicklung der so zialen Bewegung in Deutschland; 2. Die deutsche Sozialpolitik und ihre Gegner; 3. Die Bedeutung der Koalitionsfreiheit und das Ver einigungsrecht für die Angestellten und Arbeiter; 4. Lebensmittelversor gung und Lebensmittelteuerung: 5. Wohnungsfragen; 6. Arbeitslosen fürsorge. Reichsgericht auf Verwerfung des Rechtsmittels. Neue Bücher, Kataloge etc. Das literarische Echo. Halbmonatsschrift für Literaturfreunde. Be gründet von Josef Ettlinger. Heransgegeben von vr. Ernst Heil born. Verlag von Egon Fleische! L Co. in Berlin. 10. Jahr, Heft 1, 1. Oktober 1913. Lex.-8°. Sp. 1—72 mit 1 Porträt. Ans dem Inhalt: Lon Andreas-Salomo, Aus dem Briefwechsel Leo Tolstois. — Engelbert Pernerstorfer, Bernhard Kellermann. — Carl Müller-Rastatt, Ein Hamburger Roman sH. F. Gerhard, In der Jodutenstraße. — Helene Raff, Wilhelm Hertz. — Oskar F. Walzel, Zur Kenntnis W. v. Hum boldts. — Fedor von Zobeltitz, Bibliophile Chronik. Keilers, H., Handbuch der Katholischen Presse Deutschlands, Öster reich-Ungarns, der Schweiz, Luxemburgs und von Nord-Amerika. Mit Beiträgen zur Geschichte der katholischen Presse. 5. verbesserte und bedeutend vermehrte Auflage. 8°. XIV, 112 S. Essen (Ruhr) 1913, Verlag und Druck von F redebeul L Koenen. Stark geh. 1 ^ 50 SprechsM. - - Bestimmungen über die Verwaltung deo Bürsenblc^s.) Das Ende der Künsundzwanzigpscnnigstücke. — Die Fünfunbzwan- i zigpfenntgstllcke werden nicht mehr ausgeprägt. Voraussichtlich werden > sie später ganz eingezogen werden. Vorläufig ist ihre Einziehung je-! doch noch nicht geplant, die übrigens nur durch Beschluß des Reichs- " su^yi-.iori, tags geschehen kann. Es ist der Hoffnung Ausdruck gegeben worden,! >^ül. Nr. 193, 197, LV3, L14 u. 223.) baß das Reichsschatzamt sich von der Notwendigkeit dieser Münze über-1 Johanna Krügcr-Sondershausen sagt u. a. in ihrem Artikel in zeugen werde und eine andere Form der Ausprägung in Vorschlag! Nr. 222 des Börsenblatts: ». . . Hauswirtschaft, Kinder zur Weit bringen könne. Diese Erwartungen dürsten kaum etntrefsen, die s bringen und Kinder erziehen I Wie klein ist die Frau!- Münze ist allgemein unbeliebt und ein dringendes Bedürfnis für ihr ! Wen» Fräulein Krüger durch diese Ironie der Meinung Fortbestehen ist nicht vorhanden. j wollte, als schätzten verständige Männer diese Leistung der FE, nicht, j so glaube ich auf allseitige Zustimmung meiner Geschlechtsgenossen zu Eine Beleidigungsklage. (Nachdruck verboten.» - Der BuchlMdlcr ^ rechnen, wenn ich sage: ach nein liebes Fräulein siir so klein Fr i e d r t ch A l fr e d B a sj, der schon zu wiederholten Malen Land-! ^Ee ich diese Leistung nicht. Im Gegenteil Ist sie be- - -- sonders die rechte Erziehung der Kinder — wohl die größte und wichtigste für das ganze Menschengeschlecht. Mir jeden falls — und ich stehe da gewiß nicht allein — imponiert diese und Reichsgericht beschäftigt hat, ist vom Landgericht Leipzig am 7. F-ebr d. I. wegen Beleidigung zu 200 ^ Geldstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte hatte in einem seiner viele», teils Zivil-, teils Strafprozesse, und zwar in einem Zivilprozcß von Gerichts wegen den Rechtsanwalt Sch. in Görlitz zugewiese» bekommen. Da dieser Prozeß z» seine» Un gunsten entschieden worben war, glaubte er die Schuld an dem un günstigen Ausgang des Prozesses seinem Rechtsvertreter beimessen zu müssen. Er schrieb daher am 1. September v. I. einen Brief an seinen Anwalt, in dem er diesem den Vorwurs machte, daß er seine, des Ange klagten Interessen in dem Prozeß nicht genügend wahrgenommcn habe. In dem Briese gebrauchte er, um seiner verärgerten Stimmung Luft zu machen, verschiedene Redewendungen, durch die sich der Rechtsanwalt beleidigt fühlte. So hieß es da: »Ich bin wieder einmal betrogen wor ben durch eine» mir vom Gericht zugewiesenen Anwalt«, und an anderer Stelle: »die Worte Ehrenmann und Rechtsanwalt decken sich nicht immer«. Von seinem Eheschetdungsprozesse her, so ungefähr hatte B. an Leistung der Krau tausendmal mehr, als die der modernen Krl. I)r, iug., i'iiit. usw., die alle zusammen für die Kultur nicht so viel leisten, wie eine einzige Mutter in des Wortes edelstem Sinne. Die bedauernswerte Frau, der der naturgewollte, daher höchste und edelste Berus der Frau versagt ist, muß sich, der Not gehorchend, anderen Berufsarten zuwenden. So ist sie auch in be» Buchhandel eingeriickt. Die Krau im Buchhandel! Ich habe sechs junge Mädchen auszubtlden versucht. Resultat: eine war vorzüglich und nimmt zur zeit eine bevorzugte Stellung ein; eine andere war intelligent und brauchbar, schwärmte aber iu xunolo »mein und dein« und Liebe zu sehr fiir Gleichheit und Freiheit; die übrigen vier erwiesen sich als unsähtg. — Ich habe auch eine unverheiratete Prinzipalin gehabt, eine sehr intelligente, energische Dame, die ihr Geschäft aus dem einer weiteren Stelle des Briefes geschrieben, wisse er genau, was ergründe verstand. Und doch: sie ordnete sich dem männlichen Ange von einem Rechtsanwalt zu halten habe. Auf diesen Brief hin hatte der beleidigte Rechtsanwalt Strafantrag gegen den Angeklagten ge stellt, der dessen bereits erwähnte Verurteilung zur Folge hatte. Gegen das Urteil hatte der Angeklagte Revision eingelegt, die er per sönlich vor dem Reichsgericht vertrat. Die Revision begründete er da mit, daß er sagte, es sei zu Unrecht angenommen worden, daß er die Absicht der Beleidigung gehabt habe. Wörtlich sagte er: »Ich bedaure, daß cs möglich war, da eine Beleidigung heranszukonstruieren; sub jektiv war das nicht mein Wunsch und Wille. Wenn ich bloß aus Un fug dem Rechtsanwalt einen groben Brief geschrieben hätte, so wäre das doch direkt als Blödsinn auszulcgen und ich müßte als geisteskrank erklärt werden.« Der Angeklagte hatte übrigens in dieser Strafsache der Revisionsinstanz ein Schreiben etngercicht, das geeignet war, dem Angeklagte» erneut eine Verurteilung wegen Beleidigung cinzubringen. Hatte doch der Vorsitzende des Strafsenats heute Veranlassung, dem Angeklagten in bezug auf diese Eingabe zu erklären: »Sie haben eine Eingabe gemacht, die von Jnvektiven strotzt und die Ihnen ohne weiteres neue Beleidigungsklagen zuziehen würde, wenn ich sie nicht Ihrer geistige» Minderwertigkeit zugeschrieben und sie deshalb einfach zu den stellten unten, obgleich er jünger und weniger erfahren war . . . Der von allen »Wese» des dritten Geschlechts stetig ausgcworfe- nen Frage: »Wer ist intelligenter, Mann oder Weib?« möchte ich mit der Gegensrage begegnen: kann der Mann Kinder aufziehen, erziehen, ihre jungen Seelen bilden, in Krankheitsfällen sic Wochen hindurch pflegen, den Haushalt führen, ein sauberes, gemütliches Heim schaffen und neben allen Kleinigkeiten der Hauswirtschaft Interesse zeige» für die Fragen der Zeit? Und die Gegenfrage: kann die Frau lenkbare Luftschiffe erfinden, den Nordpol entdecken, philosophische Systeme auf- stellcn, Meisterwerke der Weltliteratur schaffen, Generalfeldmarschall werden, — alles dem Manne gleich? Diese Kragen stellen, heißt sie beantworten. Mann und Fra» sind an Intelligenz und Leistung nicht gleich artig, wohl aber gleichwertig, sich ergänzend, zusammen eine Harmonie, allein für sich eine Karikatur — Hagestolz und alte Jungfer — bildend. Die Frau im Buchhandel — für mich nur denkbar als Gehilfin des Mannes, ihm zur Seite, aber nicht gleichstehend, ihm nie vorgesctzt. Freienwalde a. O. I. Thilo. Verantwortlicher Redakteur: E m i l T h o IN a 8. — Verlag: Der B ö r i e n v c r e i n der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutscher VuchhändlerbouS, ssospltaistrahe. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig. Gerichtsweg 26 tBuchkiändlerlianss-
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