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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.10.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-10-03
- Erscheinungsdatum
- 03.10.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1913
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sKorijctzung zu Sei» Ivüb« l Namen, Stand, letzte Wohnung des Kunden, die Angabe der Stadt, bzw. der Städte, aus denen die Meldung erfolgt ist, und ein oder mehrere S ch I U s f e l z e i ch e n, die jedem Uneinge weihten unverständlich sind. Ein im Besitze der Mitglieder be findlicher Schlüssel gibt die Auslösung dieser Zeichen und damit volle Aufklärung über die Art des Kunden und des Verkehrs mit ihm. 3. Mehrere Mitglieder, die durch den gleichen Kunden geschädigt worden sind oder geschädigt werden sollten, sollen auf ihren Wunsch durch Vermittlung der Geschäftsstelle miteinander in Verbindung trete» können, um etwaige gemeinsame Schritte zu tun. 4. Kür später ist beabsichtigt, durch Inanspruchnahme einer Aus kunftei, eines Rechtsanwalts- und Jnkassobureaus den Mitglie dern zu billigen Preisen weitere Vorteile zu vermitteln. Die Vorteile, die die Schutzvcrcinigung somit bieten wird, sind ftir Sortimenter, Antiquare, Musikalienhändler und Verleger gleich grotz und werden mit der Zahl der Mitglieder wachsen. Irrtümlich wäre die Annahme, daß kleine oder mittlere Geschäfte an der Kreditliste kein oder geringes Interesse hätten. Gerade sie kreditieren oftmals, um den Kundenkreis zu erweitern, mit ungenügen der Vorsicht und sind somit in erhöhtem Masse gefährdet. Der Jahresbeitrag ist in Anbetracht der hohen Spesen der Geschäftsstelle so niedrig wie möglich angcscbt worden, er beträgt ftir Deutschland, Österreich und die Schweiz jährlich ^ 8.—, für das Aus land ^ 12.—. Mitglieder, die nach dem 1. Januar 1914 eintreten, zahlen außerdem ein Eintrittsgeld von 3.—. L, e z^sh n-, zwanzig-oderfllnfzigfacheSummcdcs Jahresbeitrags dürfte schon durch eine einzige Warnung idlir Krcditliste dem Mttgliede gewonnen sein. ^ Wir ersuchen/»»» die Kollege», die die Mitgliedschaft, die aus der Person beruht, -noch nicht erworben haben, um ihre Anmeldung szn richten an dl-e Geschäftsstelle der Internationalen buchhändlerischen Echntznera^^ung gegen Kreditmißbranch, Berlin sdl. 24, Kricdrich- 'ftraMD^ist Die erste, naturgemäß sehr umfangreiche Krebitliste soll im November erscheinen und dürste schnell vergriffen sein. Wir geben uns der Hoffnung hin, bei unserer Arbeit vom Gesamt- buchhandel nach Kräften unterstützt zu werden, um unserem gemein nützigen Unternehmen die Grundlage und den Umfang geben zu können, die ihm im Interesse unseres Berufes gebühren. DerVorstandderJnternationalenbuchhändlerischen Schntzvcreintgnng gegen Kreditmißbranch. Paul Nitschmann, Vorsitzender. Arnold Heyne, Geschäftsführer. Kurt Warnccke, Ma; Perl, Beisitzer. Satzungen der Internationalen buchhändlerischen Schutzvcrcinigung gegen Krcdit- mitzbrauch. 8 1. Name, Sitz nnd Zweck der Vereinigung. Die Internationale buchhänblcrischeSchutzvcreinigung gegen Kredtt- mtßbrauch ist eine Vereinigung von Sortimentern, Antiquaren und Verlegern Deutschlands und des Auslandes. Sie hat ihren Sitz in Berlin. Sic bezweckt, ihre Mitglieder durch regelmäßige Heraus gabe und vertrauliche Versendung von Kreditlisten und anderen Mit teilungen vor geschäftlichen Verlusten durch zahlungsunsähigc oder böswillige Schuldner zu bewahren, Auskünfte über solche Personen zu erteilen nnd möglichst die Einziehung von Forderungen zu vermitteln. 8 2. Geschäftsjahr. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Oktober bis SV. September. 8 Z. Mitgliedschaft. Mitglied der Vereinigung kann jeder selbständige oder smit Ge nehmigung des Inhabers) geschästssührende Sortimenter, Antiquar und Verleger des In- und Auslandes werden. Die Mitgliedschaft be ruht aus der Person. Die Aufnahme als Mitglied geschieht durch den Vorstand, sie kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Dem abgelehnten Antragsteller steht Berufung an die nächste Berelnsver- sammlung zu, die mit Stimmenmehrheit entscheidet. 8 4. Erlöschen der Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft erlischt: 1. durch den Tod; 2. durch freiwilligen Austritt; S. durch Ausgabe der Selbständigkeit oder Verlust der Geschäfts führung als Sortimenter, Antiquar oder Verleger; 4. durch Nichtzahlung des Jahresbeitrags; 5. durch Ausschließung wegen geflissentlicher Verletzung der Satzungen, insbesondere des K 8. Die Ausschließung erfolgt aus Antrag des Vorstandes durch die Bereinsversammlung mit Zwetdrittel-Mehrheit. Liegen Gründe vor, die eine Ausschließung wahrscheinlich machen, so ist der Vorstand berech tigt, et» Ruhen der Mitgliedschaft bis zur entscheidenden Vereins- Versammlung zu verfügen. Bet freiwilligem Austritt bebars eS einer mindestens drei Monate vor Schluß des Geschäftsjahrs erfolgenden schriftlichen Anzeige beim Vorstande, andernfalls ist der Beitrag sür das nächste Vercinsjahr zu zahlen. Dem ausgeschiedenen oder ausge schlossenen Mitglieds steht ein Recht am Veretnsvermögen nicht zu. 8 S. Vorstand. Ter Vorstand besteht aus 4 Personen: dem Vorsitzenden, 2 Bei sitzern und dem Geschäftsführer. Die Sitzungen des Vorstandes sind beschlußfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand wird in der Bereinsversammlung auf 1 Jahr ge wählt. Wiederwahl ist zulässig. Die Vorstandsämter sind ehrenamt lich, jedoch erhält der Geschäftsführer eine von jeder Vereinsversamm lung sestzulegende Vergütung für bas abgelaufene Geschäftsjahr. Der Vorstand erledigt alle Geschäfte der Bereinigung selbständig, er verfügt über das Vermögen der Vereinigung nach Maßgabe der Satzungen und der Beschlüsse der Vereinsversammlungen. 8 6. Bereinsversammlung. Jährlich im September findet die Vereinsversammlung am Sitze der Vereinigung statt. Die Einladung mit der Tagesordnung ist den Mitgliedern 4 Wochen vorher durch den Vorstand zuzustellen. Die Tagesordnung hat zu enthalten: 1. Die Erstattung des Jahresberichts durch den Vorsitzenden oder den Geschäftsführer. 2. Die Rechnungslegung des Vorstandes. 3. Die Festsetzung der Vergütung sür den Geschäftsführer. 4. Die Neuwahl des Vorstandes. 8 7. Außerordentliche Bereinsversammlung. Außerordentliche Vereinsversammlungen können jederzeit mit vier- zehntägiger Ladungssrift vom Vorstände einberusen werden. Aus An trag von IS Vcretnsmitgltedcrn ist der Vorstand zur Einberufung ver pflichtet. 8 8. Pflichten der Mitglieder. Jedes Mitglied ist verpflichtet: 1. Den Jahresbeitrag pünktlich zu bezahlen. 2. Die Kreditlistcn und alle Mitteilungen des Vorstandes streng vertraulich zu behandeln. 3. Dem Vorstande regelmäßig und unverzüglich seine Erfahrungen mit zahlungsunfähigen oder böswilligen Kunden bekanntzu geben und deren Namen und Adressen aus den Meldekarten der Vereinigung mitzuteilen. 8 9. Rechte der Mitglieder. Jedes Mitglied ist berechtigt: 1. Die vertraulichen Kreditlistcn und andere Mitteilungen des Vor standes pünktlich in verschlossenem Briefumschlag zu erhalten. 2. Anträge an den Vorstand ober die Bereinsversammlung zu stelle«. 8 10. Vereinsbeitrag. Jedes Mitglied in Deutschland, Österreich nnd der Schweiz zahlt einen jährlichen Beitrag von »4! 8.—, im übrigen Anslande von .//12.—. Jedes nach dem 1. Januar 1914 neu eintrctendc Mitglied zahlt außer dem ein Eintrittsgeld von 3.— und erhält dasiir die im laufenden Geschäftsjahr erschienenen Kreditlisten, soweit noch lieferbar. Jede Vereinsversammlung hat das Recht, sobald ein entsprechender Antrag auf der Tagesordnung steht, Jahresbeitrag und Eintrittsgeld zu ändern. 8 11. Auflösung der Vereinigung. Die Auslösung erfolgt auf Antrag des Vorstandes oder von min destens 39 Mitgliedern durch die Vereinsversammlung. Jedes Mitglied ist berechtigt, seine Stimme schriftlich aus ein anderes Mitglied zu über tragen. Die Vereinsversammlung beschließt mit Dreivtertel-Mehrheit und bestimmt gleichzeitig über die Verwendung des Vermögens.
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