Fertige Bücher. ^ 226, 29. September 19L3. Fredebeul L Koenen, Verlag, Essen (Ruhr) ^ Soeben erschien in neuer Bearbeitung: H. Keiter's Handbuch der -- Katholischen Presse Deutschlands, Österreich-Ungarns, der Schweiz, :: Luxemburgs und von Nord-Amerika. :: Fiinfte Auflage. Stark geheftet 1.50 Seit 180g ist das „Handbuch der Katholischen Presse" nicht mehr erschienen. So war eine Neuausgabe denn ein dringendes 8c- dürsnis geworden, mie die bei uns fast täglich einlaufenbcn Anfrage» bewiesen. Leider hat sich die Bearbeitung infolge der Schwierigkeit der Materialbeschaffung sehr verzögert. Die nun vorliegende Ausgabe unterscheidet sich von Ihre» Vor gängerinnen durch eine andere Anordnung des Stoffes und durch grössere Zuverlässigkeit, da die Angaben fast ausschließlich auf Mit teilungen der Verleger beruhen, denen auch Gelegenheit gegeben wurde, selbst die Korrekturen zu lesen. So wirb das neue „Handbuch" denn sicherlich eine lange empfundene Lücke wieder aussiille» und Verlegern, Redaktionen, Inserenten, Schriftstellern, Buchhändlern usw. gute Dienste leisten. Weißer Bestellzettel anbei. Bezugsbedingungen: ä cond. mit 25"/„, fest und bar mit 33 und 13/12. W. Kühlkammer, Stuttgart. Berlin, Leipzig ^ In unserem Verlage ist soeben erschienen: Der Inhaberscheck Eine privatrechtliche Studie von 0r. iur. Richard Haidlen. Broschiert ^ 1.80 ord., 1.35 no., ^ 1.25 bar. Durch das Scheckgesetz von 1908 ist nach jahrzehntelangen BemUhungen der Handels- und Bankkreise das deutsche Scheck wesen einheitlich geregelt worden. Eine nähere Prüfung der Vorschriften des Scheckgesetzes ergibt die merkwürdige Tat sache, daß das Gesetz gerade derjenigen Scheckart, die im täg lichen Leben entsprechend ihren besonderen Eigenschaften die hervorragendste Nolle zu spielen bestimmt ist, nämlich dem Inhaberscheck, eine scstumrissene Gestalt nicht schafft. Viel mehr wird ein vollkommenes Bild des Inhaberschecks erst bei weitgehender Zuhilfenahme der Vorschriften des BGB. und HGB. über die Jnhaberpapiere, dann auch der Vorschriften der WO., gewonnen. Die vorliegende Studie unternimmt es nun, die einzelnen der in Betracht kommenden Vorschriften auf ihre Anwend barkeit bezüglich des Inhaberschecks sowohl vom juristischen wie vom wirtschaftlichen Standpunkt aus zu prüfen, und bringt nach einer kurzen Aufzeigung des Verhältnisses des Inhaber schecks zu den ähnlich gearteten Wertpapieren eine eingehende Darstellung des gesamten Nechtsinstituts, wobei häufig Ver anlassung gegeben ist, ans die sich aus der gesetzlichen Rege lung ergebenden Unterschiede in der Behandlung des Order- und Inhaberschecks hinzuweisen und zu betonen, daß die vom Gesetz getroffene Regelung bzw. der mangels einer ausdrück lichen Andersregelung bestehende Rechtszustand in vielen Be ziehungen, insbesondere bezüglich des Schutzes des gutgläubigen Erwerbs vom Nichteigentttmer dem besonderen Wesen des In haberschecks nicht gerecht wird. Wir bitten um Ihre gefällige Verwendung. Als Interessenten für das Buch kommen in Betracht alle Juristen, Banken sowie der gesamte Handel usw. Stuttgart. W. Kohlhammer Verlagsbuchhandlung. Oeor§ Reimer <s 8oebe erschien: l^rol. Ol. Oclilenielt Oie Oesckickte der krnäkrun^ Orossoktnv. XVII unei z6z Leiten. kroschiert IN. 9.— ord., IN. 6.30 NO. Oekunden IN.IO.— orcl., IN. 7.— no. Oie blermit ersckienene erste Qesckickte Oer lrnLkrunx liürkte über üen Kreis Oer -irrte kinnus alle Volkstvirt- seknlter, Oeogrspben, Historiker, Kullurbistoriker, Xom- munälverwgltun§en unä blnkrunxsmittelämter Interessieren. Ol. UiLÜLlä Oelbell? o. o. ?rofe880l cker Püil080pkie an cker Oniver8>'1ät Kern Oä8 Wakr!iezl8jir0blem In cier griechischen Philosophie. Orossoktnv. VII uncl 2bg Leiten. lZroschiert IN. 6.— ord., IN. 4.20 no. 8ctiriften rur klinkührunx in die kenutrunx 4er verliner llniversitälsbidliotheli lieft 2 führen durch den feLeLasI -Nixemeine wachschlaxevverke Philosophie :: NLdoxoM von vr. 6eorx Lchneicker. Oktov. zz Leiten. IN. —.50 ord., IN. —.35 NO.