Künftig erscheinende Bücher. 224, 26. September 1913. II» « Irrltir rr 1vL»g«r» rscb im illusti-jeid von ( l4>L»r!r;»» SroLrLttS«» 12 Isleln In vlerkarblzem Druck IVO 2elclnmxen und psndrelclinunxen des Textes Io rivelksrblAem Druck — Preis 12 8l>. 6 d netto ord. — prscllt-^USZSbe von nur 250 Liomplarou, nnmsrisrt mit Signatur des Künstlers. llapanasisohsr porgamoutbanä. — Preis 30 sli.— netto ord. — ^ooOoo: VVm. V3VV80N Ll 80N8, 8t. vuust-n's Dause, Vetter kaue k.L. (1-0tv's kxport-Oescllält) sctablicrt I80-) Verlsg von 8. tkivrel in l.eiprig ^ Wtle Oktober erscbeint: ^norgsni8ek - ekemi8eke8 prstitikum von Dritte Auktnge Vlit 18 Abbildungen INI lext Preis gebunden VI. 6.— Or. ti. krie8enke1ct s. o. Professor sn 6er Universität preiburg i. kr. Ouslitstive /vnolvse un6 snorgsniscbe pröpsrote Anfang Oktober erscheinen in meinem Verlage: Der ReiihgieksuhmiigrsteWel. Systematische Darstellung und Kommentar mit sämtlichen Ausführungsbestimmungen für das Reich und die größeren Bundesstaaten von I)r. Erich Greiff, Regierungsrat, Mitglied der Oberzolldirektion in Berlin und Stempelsteueramtsvorstand. Gebunden etwa 2.50 Die durch das Rcichsstempelgesetz vom 3. Juli 1913 erfolgte neue reichsgcsctzliche Regelung des Versjcheruugsstempels weicht vielfach in wesentlichen Punkten von der bisherigen landes rechtlichen ab. Die hier angezeigte Darstellung mit Kommentar aus sachkundiger Feder ist dazu bestimmt, den Stempelsteuer behörden und ihren Beamten, ganz besonders aber den Versicherungsgesellschaften, welche insolge dieser Änderungen vor eine große Aufgabe gestellt sind, diese zu erleichtern. Den Beteiligten wird daher das Buch wesentliche Dienste leisten. Das Relchs-ltnd6tM»geWglikitsiM vom 22 Juli 1913 Erläutert von Hermann Weck, Rechtsanwalt. Gebunden etwa 2.50 -Xls kirilübrung in 6ie onslvtiscben un6 prspsvslivcn Klctbo6en 6er snorgsniscben Obemie bst 6ss Praktikum sieb längst eingebibrt un6 ist 6em jungen 5tu6ieren6en im cbemiseben prsktikum ein treuer Wegweiser gewor6en. berücksicbtigt, 6sgegen sin6 kinteilung 6es Ztokkes un6 korm 6er psrstellung unversn6ert geblieben. leb bitte sucb weitcrbin um Vorlage 6es Werkes, lbren Ke6srl wollen 5ie mir suk beigewgtem Zettel sngeben. bciprig, 2b. 5ept. 1415. Z. DivDel. Die Einleitung gibt einen Überblick iiber die Grundgedanken und die Bedeutung des Gesetzes. Die Erläuterungen berück sichtigen insbesondere die Rechtsstellung der ehemaligen Deutschen, die ihre Reichsaugehörigkeit wicdererwerben wollen, die Zu sammenhänge zwischen der Staatsangehörigkeit und dem Fa milienrecht sowie die Ausgestaltung der unmittelbaren Reichs angehörigkeit. Ei» Anhang bringt die neuen Ausfnhrungs- bestimmungen des Buudesrats und sämtlicher Bundesstaaten. Interessenten sind die Verwaltungsbehörden, ferner die Mitglieder des Vereins zur Förderung des Deutschtums im Auslande. Ich bitte um rege Verwendung für beide Gesctzes-Ausgaben und sehe gefälligen Bestellungen auf beiliegendem Zettel ent gegen. Berlin VV. 9, den 22. September 1913. Franz Vahlen.