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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.09.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-09-23
- Erscheinungsdatum
- 23.09.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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9590 Börsenblatt f. d. Dtschn. Bnchbandel. Redaktioneller Teil. ^ 22t, 23. September 19t3. mentlich aus der Reichstags-Urheberrechtskommission für eine Er- Weiterung der Schutzfrist sind zu deren entschiedensten Gegnern ge worden, was deutlich aus den Sitzungsprotokollen hcrvorgeht. Es haben ja auch noch andere Motive mitgewirkt, aber in der Hauptsache war es das Bedenken, einer kleinen, ihre Rechte rück sichtslos ausnutzenden Gruppe die deutsche Musik noch 20 Jahre länger auszuliefern. An die Verleger hat man dabei freilich nicht gedacht, ihren Nutzen oder Schaden hat weder die Reichs« regicrung, noch das Parlament auch nur gestreift. Die aus händ lerischen Kreisen stammenden Für und Wider sind, meines Wissens, nicht ausschlaggebend gewesen, selbst nicht einmal das ge schlossene Eintreten des Buchhandels mit den Literaten, die wohl die entschiedensten Anhänger der bestehenden Schutzfrist waren. Deutschland hätte mindestens für den Musikhandel 50 Jahre er langen können, die Stimmung dafür war da, auch in den matz gebenden Stellen. Wer also durch das Nichterlangcn der erwei terten Schutzfrist Schädigung empfindet, der wende sich an die GDT. mit ihrer Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht, die allein durch ihre Maßnahmen den Verlust zu verantworten hat. Davon mutz auch die Reichsregierung überzeugt gewesen sein, denn sie hat, als ihr der Beschlutz der Kommission bekannt wurde, ihren eigenen Antrag auf Erweiterung nicht nur nicht im Plenum verteidigt, sondern gleich eingangs erklärt: Deutschland bleibt bei der 30jährigen Schutzfrist. Diesem Beschluß ist der Reichstag dann auch fast einstimmig beigetreten. Ob wir in Deutschland mal zur 50jährigen Schutzfrist kom men werden, das hier zu untersuchen, wäre Wohl ein müßiges Unterfangen. Jedenfalls mutzte vorher die GDT. aus etwas würdigerer Bahn wandeln, als bisher. Bleibt es aber bei der 30jährigen zum Schaden manchen Verlegers, was kein Einsichti ger bestreiten kann, und stände dann Deutschland selbst in dieser Beziehung ganz allein, so hätte es dazu ein wohlerworbenes Recht. Geistesheldeu wie Goethe und Schiller, Bach, Beethoven, und Richard Wagner hat keine andere Natton weiter aufzuwei sen. Schätze, die solche Begnadeten schufen, kann man dem deut schen Volke nicht früh genug zu niedrigsten Preisen zur Verfügung stellen. Ein ganzes Leben lang und noch 30 Jahre darüber hinaus sollen ihre Erzeuger, ihre Erben, wie ihre Rechtsnach folger sie materiell verwerten, dann aber der Allgemeinheit zur Erhebung und Belehrung überlassen. Das ist die Ansicht der überwiegenden Mehrheit des deutschen Volkes. Gewiß ist das für die Nachkommen eines Urhebers und namentlich für die Ver leger schmerzlich, die wenigen Werke ihres Verlages, die noch 30 Jahre nach dem Tode des Autors als ein zinstragendes Kapital zu betrachten sind, auszuliefern. Dieses Unbehagen muh sich aber verringern, wenn sie der Erfinder gedenken, denen über haupt nur 15 Jahre Schutz gewährt wird und dann nur mit schweren Geldopfern. Man wende nicht ein, daß dort mancher mit seinen Ideen Millionen erwerben kann, auch in der Musik treffen wir solche Ausnahmen, die nicht so weit davon entfernt sind: Fall, Lehar, Gilbert und auf anderem Gebiete Neger, Richard Strauß — und in diesen Fällen gehen auch deren Ver leger nicht so ganz leer aus. Der deutsche Buch- und Musikhandel möge vor allen Dingen mal unter die Erfinder gehen und ein Mittel entdecken, sich in die Parlamente einzunisten, um das Urheberrecht zu einem Verleger- recht umzugestalten! Kleine Mitteilungen. Wann liegt ein Verstoß gegen die Konkurrcnzklausel vor? — Einem Landgericht hat die Chemnitzer Handelskammer in der Frage der Kon kurrenzklausel ein Gutachten von allgemeinem Interesse erstattet. Die Kammer bezeichnete den Eintritt eines kaufmännischen oder technischen Angestellten in eine andere Firma auch dann als Verstoß gegen die Konkurrenzklausel, wenu diese Firma in einer ihrer Abteilungen als Konkurrenzfirma der ursprünglichen Arbeitsstätte des Angestellten anzusehen sei, der Angestellte aber selbst nicht in dieser Abteilung, son dern in anderen Produktionszweigen der Firma Verwendung finde, und zwar auch für den Fall, daß der Angestellte in einer Abteilung be schäftigt wird, die örtlich von der eigentlichen Konkurrenzabteilung der Firma getrennt ist. Die Feier des 150jährigcn Bestehens der C. H. Beckfchcn Verlags buchhandlung Oskar Beck in München und der ihr zugehörigen C. H. Beck'schcn Buchdruckerei in Nördlingcn, sowie der E. H. Bcck'schen Buch handlung in Nördlingcn begingen beide Firmen gemeinsam am 9. Sep tember in Nördlingcn, dem Nrsprungssitzc beider Firmen. Vormittags fand in dem neuen Druckereigebäude, dessen Sebersaal in einen Blumenhain verwandelt und in dem sinnigerweisc die Bildnisse der bisherigen Chefs angebracht waren, ein Festakt statt, den der Inhaber der Verlagsbuchhandlung und der Druckerei, Geheimer Kommerzienrat vr. Oskar Beck, unter herzlicher Begrüßung der Erschienenen mit einem fesselnden Überblick*) über die Geschichte des Hauses eröffnete, am Schlüsse sciuer Ausführungen die Mitteilung ankniipfcnd, daß er sich entschlossen habe, der schon bestehenden Geschäfts-Kranken- und -Jnvalidenzuschußkasse eine Zuwendung von 10 000 Mark zu machen. Hierauf begrüßte im Namen der Stadt Nördlingcn Bürgermeister Hofrat von Neiger die Festversammlung und brachte die Glückwünsche der Stadt dar, in der die Firma im Jahre 1763 begründet wurde, zu gleich übermittelte er die Glückwünsche der Kgl. Negierung von Schwa ben und Neuburg und gab im Auftrag des Staatsministeriums des Kgl. Hauses und des Äußeren die Verleihung des Titels eines Ge heimen Kommerzienrats an den verdienstvollen Leiter der Firma, vr. Oskar Beck, bekannt, sowie die Verleihung der silbernen Medaille zum Verdienstorden des heiligen Michael an den Lagcraufseher Heinrich Träubler in München. Herr Artur Seemann, der 2. Vorsteher des Börscnvereins, überbrachte dessen Glückwünsche unter Überreichung einer künstlerisch ausgestatteten Urkunde mit folgenden eindrucksvollen Worten: »Sehr verehrter Herr Geh. Kommerzienrat! Es ist mir eine ganz besondere Freude, Ihnen an dem heutigen Freudentag die Glückwünsche des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu übermitteln. Ist es an sich schon ein erhabenes Gefühl, tüchtige Männer schauen zu dürfen und zu erkennen, was sie erstrebt und geleistet haben, wieviel mehr tritt das Bedürfnis dazu dann hervor, wenn 5 Menschenalter sich die Hände zu gemeinsamer Arbeit gereicht haben. Es ist die freu dige Aufgabe des Kaufmanns, dafür zu sorgen, daß kein Gut verloren geht, das der Menschheit nutzen kann. Wenn man mit Recht den Goldschmied als den ersten unter den Handwerkern bezeichnet, weil er das edelste der Metalle verarbeitet, so darf man unter den Kauf leuten den Verlagsbuchhändler in die erste Reihe stellen, weil das jenige Gut, welches den größten Wert der Menschheit darstellt, der Gegenstand seines Vertriebes ist: Es ist das Substrat des menschlichen Gehirns. Es ist ferner das Wertvollste deshalb, weil ohne es ein Kulturfortschritt überhaupt nicht denkbar ist. In diesem Sinne prägte wohl auch Schiller das Wort: »Euch, ihr Götter, gehört der Kaufmann. Güter zu suchen, geht er, doch an sein Schiff knüpfet das Gute sich an.« Der Verlagsbuchhändler muß sozusagen mit einer Wünschelrute herumgehen, um Quellen zu entdecken, die nicht aus der Erde kommen, sondern in den Köpfen der Edelsten der Nation verborgen sind. Und diese Wünschelrute besitze« Sie, Herr Geh.Kommerzienrat, in ganz be sonderem Maße, und es wäre nur zu wünschen, daß cs recht viele solcher gäbe, dann würde es um den deutschen Kulturfortschritt sehr gut bestellt sein. — Ich möchte aber auch dem Leiter der Druckerei uoch ein kräftiges Wort sagen: Sie alle wissen, daß in alter Zeit an gewisse Metalle geheime Kräfte geknüpft wurden, und in der Neuzeit sind bisher als unscheinbar und unbrauchbar angeseheuc Stoffe auf einmal zu ungeheurem Wert gelaugt, wie z. B. das Radium. In ganz anderm Sinne hat die Kunst Gutenbergs die Alpha-, Beta- und Gammastrahlen an das unscheinbare Metall, das Blei, geknüpft, um von da aus die Welt zu erleuchten und zu kräftigen. — Aber auch an Herrn Magistratsrat Julius Beck möchte ich noch ein Wort des Dankes und Glückwunsches richten: Es genügt nicht allein, daß sich für ein Werk der Verleger findet, es muß auch jemand da sein, der dem Buch den Weg von der Wiege bis zum Grabe, d. h. in unserm Fall bis zum Papierkorb (Heiterkeit!) bahnt. Deshalb schuldet das deutsche Volk auch dem Buchhändler Dank.« Hierauf ergriff vr. Wilhelm Nuprecht-Göttingcn, der 2. Vorsteher des Deutschen Verlegervereins, das Wort, um in dessen Auftrag beiden Firmen zu gratulieren: »Meine verehrten Herren Beck! Der Deutsche Verlegerverein entbietet Ihnen die herzlichsten Grüße und Glückwünsche. Haß ich dessen Dolmetscher sein darf, ist mir eine ganz besondere Genug tuung. Wer wie ich ebenfalls aus einer vier Generationen alten *) Ein Abdruck des Wortlauts ist hier leider nicht möglich, es mnß auf den Artikel in Nr. 209 des Bbl. und auf die »Geschichtliche Ein leitung« des zum Jubiläum erschienenen stattlichen Verlagskatalogs verwiesen werden. (Fortsetzung auf Seite 9635.)
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