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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.09.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-09-23
- Erscheinungsdatum
- 23.09.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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"32A!Zö M.. 1 telleno ' ^ ' ^ ^ ^ ostü^erwcijung für'/, 6.17 statt I8M. 6tell^engejuche werden mit 10 "ps. pro Ma^rv" j?hrl^H? 21 ach d'em°«u:^an?''erfolÄ^ser^na rr ^aum^?-v!^^<S.^3ch0M^^-ÄÄ M^^ S.^50M.: kür Nicht' !! ..ach den!^«u-.^and'erfolgt ^efer^ng rr Naum^^s^^S.bz^oM.^'^S.ÄM^.'/.^Zo .Ober L^pzig oder dur^ Kreuzband, an Nichtmittzlieder in ZZmitgli"" ^ ^ ^,.- lt li d ' 40 -Pf. 32 M. 60 M.. 100 M D Nr. 221. Leipzig, Dienstag den 23. September 1913. 80. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Dreißig oder fünfzig Jahre? Eine unpolemische Antwort. Von Ernst Challier sen.-Gießeu. Wiederholt ist von ernsten und sachverständigen Musikver legern die Frage aufgeworfen worden: Wenn Deutschland, Österreich, Schweiz und Japan die 30jährige Schutzfrist haben, während alle übrigen in Betracht kommenden Länder: Belgien, Brasilien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Niederlande, Norwegen, Portugal, Rußland, Schweden, Spanien, Ungarn eine 50jährige und längere Schutzfrist besitzen, wer hat da richtig ge handelt: die Minorität oder die Majorität? Weshalb und mit welchem Recht nimmt die erstere, vor allen Dingen unter ihnen Deutschland, eine Ausnahmestellung ein, dessen Regierung ja die 50jährige bei den Beratungen der Berner Konvention in Berlin als wünschenswert für das deutsche Gebiet vorgeschlagen hatte? Eine öffentliche Antwort ist hierauf meines Wissens nicht erfolgt, und daher erlaube ich mir, dieser Frage näherzutreten, die jetzt, wo Richard Wagner 1914, Franz Liszt 1917 und Johs. Brahms 1926 Gemeingut werden, also die betreffenden Verleger große händlerische Werte der Allgemeinheit opfern müssen, be sonders aktuell ist. Vor allen Dingen halte ich es für durchaus nötig, sestzu- stellen, wer überhaupt die Urheberrechte ausdenkt, entwickelt und ausbaut. Das sind doch Wohl drei Faktoren: die Regierungen, die Parlamente und zugezogene Sachverständige. Aus der letz teren Gruppe mögen zum Teil die Anregungen ergehen, dann aber kommt sie bis aus weiteres weniger in Betracht, vielleicht später bei den Beratungen innerhalb der ersten Gruppe. Ich kan» mir das aber nicht so recht denken, weil doch sonst nicht so wunderbare Gesetze vorgeschlagen würden, bei denen die be treffenden Kreise aus dem Verwundern und oft Haarausraufcn gar nicht herauskommen. Die Herren in den Ministerien sind wohl ausschließlich akademisch gebildet und in der überzahl Juristen. Auch den Parlamentariern, die unseren Deutschen Reichstag bilden, traue ich nicht recht zu, daß sie in Fragen von Kunst und Literatur so ganz auf der Höhe sind. Die 397 Herren setzen sich, nach dem Handbuch des Hansa-Bundes von 1910, für die Musik und den Musikhandcl etwas zu ungünstig zusammen; ich zählte darin 69 Gutsbesitzer, 23 Landwirte, 36 Rich ter, 29 Rechtsanwälte, 22 Geistliche 25 Staatsbeamte, 17 städtische Beamte, 17 Partei- und Verbandssekretäre, 25 (politische) Redakteure usw. überhaupt sind mir die Herren alle zu politisch und stellen, so behauptet man wenigstens, ihren Parteistandpunkt manchmal höher als das Wohl ihrer armen Mitbürger. Von Künstlern konnte ich nur einen entdecken, einen Kunstmaler; Musikalienhändler fehlen selbstredend gänzlich, dagegen fand ich 2 Buchhändler, 13 Kauf leute und 15 Fabrikanten. Das wären Wohl die einzigen ge wesen, die für den Buch- und Musikhandel eine Lanze brechen konnten, denn die 17 Schriftsteller, 17 akademisch gebildeten Lehrer und 3, die nur als Lehrer aufgeführt sind, ebenso die 3 Universitätsprofessoren dürften schwerlich, wie alle dem Handel Fernstehenden, daran zweifeln, daß alles, was verkauft, mehr oder weniger sich bereichert, mindestens aber schweres Geld verdient, und das alles auf Kosten der All- Börsenblatt für ben Deutschen Buchhandel. 8V. Jahrgang. gemeinheit. Und nun die Sachverständigen, in der Mehrzahl die Inhaber großer Firmen, deren Wissen manchmal aus den Köpfen ihrer Prokuristen stammt, sowie die diesen zuzuzählenden Handels kammern. Werden sie denn gehört, zählen sie nicht zu den Inter essierten? Gehört werden sie Wohl, aber selten erhört, das hat man denn doch deutlich bei der Deckungsfrage für die Wehrvor lage empfunden. Alle Proteste der kaufmännischen Körperschaf ten, des Hansa-Bundes usw. sind wirkungslos gescheitert, der Kaufmann, der Händler kann bluten, er hat es ja dazu. So ähnlich scheint mir auch das Urheberrecht entstanden zu sein, nebst dem ihm zugehörenden Verlagsrecht. Aus allen Para graphen kann man deutlich erkennen, wie kurzsichtig die Gesetz geber den Verleger behandeln. Ein wahrer Stacheldraht von Paragraphen starrt da dem Verleger entgegen, 14mal ist er dort verpflichtet oder nicht berechtigt, während dem Autor nur 4 Be schränkungen auferlegt sind. Der arme weltfremde Autor (zumal der Komponist) Ivird darin ängstlich vor der vermuteten Aus beutung des kaufmännisch gewiegten Verlegers geschützt. Von demselben Gesichtspunkt sind denn auch die Gesetzgeber aus- gegangen, als mau im Jahre 1901 dem Urheber bei der Neu regelung das erweiterte Aufführungsrecht übergab. Der Verleger hat sich also dieses neue Recht vom Urheber »ausdrück lich« beim Ankauf eines Werks oft mit großen Opfern extra zu sichern. Die Gesetzgeber haben dabei kaum beabsichtigt, einer kleinen Anzahl erfolgreicher Autoren, die ja bekannterweise bereits fette Honorare beziehen, besonders zu gedenken, sondern wollten Wohl den schwachen, jungen und weniger erfolg reichen Komponisten eine neue Einnahmequelle eröffnen. Der Gedanke wäre ja als durchaus sozial zu bezeichnen, wenn nicht jeder, der im Konzertwesen Bescheid weiß, von vornherein wüßte, daß das Gegenteil eintreten würde. Für die Wissenden ist es eine ganz bekannte Tatsache, daß Komponisten mit klangvollem Namen hundertmal auf den Programmen stehen, ehe sich ein unbekannter einmal darauf verirrt. Das beweisen nicht allein meine jährlich in der Neuen Zeitschrift für Musik, Leipzig, veröffentlichten Kon zert-Statistiken, sondern vor allen Dingen die Zahlen und das Zahlen der »Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht« (GDT.), deren 550 Mitglieder mit Ausnahme kaum eines Dutzends Großer so gut wie leer ausgehen. Und nun die weltfremden Autoren, Urheber, Komponisten! Kann es Wohl eine rücksichtslosere Geschäftsführung geben, als sie tatsächlich die GDT. mit dem ihr zustehenden Ausführungs- recht ausübt? Schließt sich doch da ein gerichtliches Verfahren dem andern an, mit dem alles, was singt, tutet, bläst, schlägt und hämmert, tributpflichtig gemacht werden soll. Bei Beratung der Erweiterung der Schutzfrist ist es dann doch einmal licht geworden. Die von allen Seiten einlaufenden Proteste der bedrängten Orte und Plätze, wo Musik gemacht wird, seitens Direktoren, Körperschaften, Instituten und selbst musik- treibenden Künstlern, zumal Orchestermustkern und Kapell meistern, haben auch den Gesetzgebern und ihren Helfern die Augen geöffnet. Verstärkt wurde dieser Eindruck durch die zahlen mäßigen Beweise von dem immer weiteren Zurückdrängen der jungen und weniger erfolgreichen Konrponisten und dem Ver drängen der ausländischen Musik aus Kosten der deutschen. Ent schlossene Fürsprecher aus den Reihen des Parlaments und na- 425t
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