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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.09.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-09-12
- Erscheinungsdatum
- 12.09.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Künftig erscheinende Bücher. Pik 212, 12. September 1913. Soeben erschien: Stifter u. Rosegger als Schilderet der Natur Eine Studie von Walter E. Voschann. Preis brofch. ^ —.70 ord. Berlin. C. A. Schlvetschke L Sohn. Nauschen'sche Lehrbücher der kathol. Religion. Zun, wiederholten Male mache ich darauf aufmerksam, daß sämt liche in meinem Verlage erschiene nen Lehrbücher für den kathol. Religionsunterricht von Rauschen auch in Leipzig ausgeliescrt wer den von meinem Kommissionär Herr» Theod. Thomas, Tal- straße 13. Die Ausgabe für Österreich wird jedoch nur von Bonn aus geliefert. Peter Hanstcin, Verlagsbuchhandlung. SI1M WOlUSllM IM. ll ll ll ci ll li li li ll ii ü ii ii ii ii ü ii ii ii ii ii o ii ii ii v ci ü ii ii 0 II II II II II II II II II II II Soeben erscheint in meinem Verlage: ver Zchustettranrl Aus dem reichen Teben eines armen Teufels von ?a1ten^^ (vr. H!»sra plattensielnek) Mit zwei Bildern des Schusterfranzi — 8e>i>ir?le ll«»i!--iu;säbr — Ein Band 8°, ca. 14 Bogen, vornehme Ausstattung. Preis geheftet M.2. — ord., M. 1.50 netto, M.1.35 bar u. 7/6 (Die Volks-Ausgabe des „Schustersranzl" wird nur geheftet gelicsert.) „Der Schustersranzl" ist — wie ich cs bei seinem ersten Erscheinen voraussagte — schnell populär geworden. Eine große Reihe namhafter Kritiker hat ihn in den be kanntesten Tagesblättern und Zeitschriften eingehend gewürdigt sich habe f. Zt. ein kleines Hest mit diesen Ur teilen Herstellen lassen), und Petcr Rosegger schrieb: „Das ist einmal etwas Neues. Mir ist kein Buch bekannt, das diesem auch nur ähnlich wäre. Da hat Robert Palten in einem Dorfe Nicdcröfterreichs einen halb verkommenen Schustergescllcu kennen gelernt, über den die Leute allerhand zu erzählen wußten; daß er zwar ein tüch tiger Schuster sei, sonst aber ein Tunichtgut, der schon acht- zehumai eingcsperrt gewesen, einmal deshalb, weil er auf der Kanzel gepredigt habe. Der Schuster kommt Tag für Tag zu Robert Palten in den Gasthof, erzählt ihm seine ganze Lcbcnsgeschichtc, macht dazu seine lustige» und philosophischen Bemerkungen, und Palten schreibt alles Wort sür Wort nieder, um es als Buch drucken zu lassen. Er hat das Wag stück mit dem „Schustersranzl" bewundernswert gelöst. Es ist nicht anders, er bietet uns ein Loco vom» — aber ein sehr welt liches." Veranlassung zu der Volksausgabe gab der Deutsch österreichische Verein in Graz, der an den Verfasser und mich mit dem Wunsche herantrat, das Buch in gekürzter, wohlfeiler Ausgabe Herstellen zu lassen, um es seinen Mit gliedern zugängig machen zu können. Ich bitte, der Volksausgabe des „Schustersranzl" auch Ihrerseits allenthalben das verdiente Interesse ent- gegenzubringeu. Aus beiliegendem Verlangzettel wollen Sic gef. bestellen. vrrrck».Blasewitz, 10. September 1913. Heinrich Miauen Demnächst erscheinen: Erörterungen aus dem allgemeinen und dem Militärstrafrecht. Zweite Reihe. 1. Die militärische Gerichtsbarkeit u der K 10 der MS1GO 2. Die freie Willensbestimmung u das deutsche Strafrecht. 3. Der Begriff der Handlung u. deren Einheit ».Mehrheit. 4. Die Anwendung des H 53 MStGB. auf das allge meine Strafgesetz 5. Der Begriff der Meldung im Sinne des ß 139 MStGB. Von Or. PH. Otto Mayer, Reichsmilitärgerichtsrat a. D. Geheftet 2.80 Mit dieser L. Reihe der „Erörterungen", welche die Fort setzung zu dem im Jahre 1908 erschienenen Bändchen bildet, gibt der auf dem Gebiete des Militärstrafrcchts als ehemaliger Angehöriger des höchsten Militärgerichtshofs bekannte Verfasser weitere interessante strafrechtliche Abhandlungen, welche von hoher Bedeutung sind und als wertvolle Beiträge zur Lösung der verschiedensten Fragen aus dem Gebiete des deutschen Straf rechts zu gelten haben. Interessenten sind die Militärgerichte und Juftizbcamien, seiner die Zivilgcrichte, Staatsanwaltschaften, Oberstaats anwälte, Staatsanwälte, Richter, Rechtsanwälte, Assessoren, ferner alle mit der Strasrechtspflegc befaßten Juristen. Rechte und Pflichten der Gemeinde im Kostenwesen Zusammengestellt von Friedrich Gütebier Stadtsekretär in Bochum Geheftet 2.50 Da die Vorschriften über das Kostcnwescn in der ganzen Gesetzgebung verstreut sind und es bei der ständigen Zunahme der Gesetze schwer hält, sogleich zu beurteilen, ob die Kosten von der Gemeinde oder vom Staate zu tragen sind, ob Be seelungen oder Ermächtigungen eintrete» nsw., hat der Ver fasser es unternommen, die geringen Rechte der Gemeinden tm Kostenwesen übersichtlich darzustellen, und unter Berücksich tigung der Gesetzgebung bis aus den gegenwärtigen Stand ein sür die Praxis ausgezeichnetes Nachschlagebuch geschaffen, das über die aus diesem Gebiete austauchendcu Fragen erschöpfende Auskunst gibt. Für die Gemeinden in Stadt und Land wird sich da» Buch als unentbehrliches Hilfsmittel erweisen. Ich erbitte für beide Neuerscheinungen rege Verwendung und sehe gefälligen Bestellungen auf beiliegendem Zettel ent gegen. Berlin 9, den 9. September 1913. Franz Vahlen. Um Jrrtllmer zu vermelden, machen wir daraus aufmerksam, daß unsere Deutsche Illustrierte Zeitung erst ab Oktober in Tiefdruck erscheinen wird. Bis zu diesem Termin drucken wir die Nummern in braunem Doppelton. Berlin kiV. k, Schiffbauerdamm IS. Verlagsanstalt Buntdruck G. m. b. H-
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