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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.07.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-07-29
- Erscheinungsdatum
- 29.07.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 173, 29. Juli 19l3. Redaktioneller Teil. (Fortsetzung zu Seite 7S42.i da die wenigsten sich hierfür eignen«. Also figurieren wer den sic auf den Stasfeleien, auch wenn Herr vr. Avenarius die ihn zierende Bescheidenheit auf seine Unternehmungen ausdehnt, vielleicht in der Hoffnung, daß das, was noch nicht ist, jeden Tag werden kann. Ein ähnliches Spiel mit Worten wird in Punkt 2 seiner »Berichtigung« getrieben: er (je nachdem es trefft: vr. Avenarius, der Vorsitzende des Dürerbunds, der Gründer und Leiter der Mittelstclle, der Herausgeber des Kunst worts und der Kunstwart-Unternehmen, der Leiter der Dürerbund-Gründungen usw. usw.) denke gar nicht daran, ein »Eichamt« zu übernehmen oder zu zensurieren, er habe vielmehr nur zur Ausschaltung des Schundes einen »ar- beitsfreudigeu Ausschuß angesehener Sachkenner und Sachverstän diger« vorgeschlagen. Was soll das Wohl einmal später werden, wenn Herr vr. Avenarius schon jetzt jede wcitergehcnde Verant wortung für sein Vorgehen ablchnt? Schließlich will es, wie bei allen faulen Sachen, keiner gewesen sein! Ist es wirklich not wendig, dieses allzu plump geratene dialektische Kunststllckchen näher zu beleuchten? Aller guten Dinge sind jedoch drei, und das dritte ist zudem noch ein Hauptstück. Von der Bereitwilligkeit des Herrn vr. Avenarius, »die Organisation dieses Prü fungsausschusses« — wohlgemerkt nicht mehr als diese — an »andere (!) geschäftlich unbeteiligte Sachver ständige« adzutreien, ist nämlich zum erstenmal in der Erwiderung auf die Notiz des Pressebureaus des Börsenvereins die Rede. Die gleiche Bemerkung taucht dann noch einmal in dem später erschienenen Artikel im 2. Julihcft des »Kunstworts« auf, und kann mit um so mehr Em phase in die Welt geschleudert werden, als sie zu nichts verpflichtet und weder irgendwelche Bedingungen enthält, unter denen die Ver zichtleistung erfolgen würde, noch die Organisation der Mittelstelle in irgendeiner Weise berührt. So sehen die »Entstellungen der Wahrheit« aus, wobei wir bisher noch verschwiegen haben, daß die erwähnte Notiz überhaupt gar nicht davon spricht, daß Herr vr. Avenarius »Volksliteratur« verlege, sondern nur davon, daß er als befangen angesehen werden müsse. An jeden Urteils fähigen aber müssen wir die Frage richten, wie man Wohl eine Taktik bezeichnet, die die tatsächlichen Verhältnisse aus den Kopf stellt und anscheinend nur auf eine Irreführung jener berechnet ist, die, wie die Mehrzahl der Leser, außerstande sind, den Sachverhalt nachzuprüfen. Da Herr vr. Avenarius außerdem noch den Mut gefunden hat, vom Vorstande des Börsen vereins eine »Berichtigung« zu verlangen, des Inhalts, daß ihm alles dies vor Veröffentlichung der Notiz durch das Pressebureau »bekannt« gewesen sei, so wird man in Zukunft erwägen müssen, ob ein Eingehen aus diese Art der Polemik noch mit der Stellung des Vorstandes verträglich ist. Verbieten kann der Buchhandel niemandem, abzustcmpeln, was ihm gut dünkt, nur darf ihm nicht zugemutet werden, bei die sem kindlichen Spiele in irgendeiner Form mitzuwirken. Wenn Herr vr. Avenarius bei dieser Gelegenheit fragt, was denn ein Buchhändler anders tue, wenn er Bücher zum Kauf empfehle, so antworten wir, daß Verleger sowohl wie Sortimenter mit ihrem Namen, ihrer Person und ihrer geschäftlichen Ehre für ihre Em pfehlung einzutreten haben und ernten, was sie säen, während die Mittelstelle sich hinter Herrn vr. Avenarius, Herr vr. Avenarius hinter den Prüfungsausschuß, der Prüfungsausschuß hinter die einzelnen Mitglieder und diese wieder hinter ihre Anonymität ver schanzen können, da, auch wenn deren Namen bekannt gemacht werden, doch kein Mensch nachprüfen kann, wer für die Abstempe lung oder Nichtabstempelung verantwortlich zu machen ist, zumal die Verantwortung für die letztere ja auch der »Organi sation« bzw. der Mittelstelle zugeschoben werden kann. Man wird es unter diesen Umständen keinem Verleger ver denken können, wenn er es ablehnt, seine Bücher mit einem frag würdigen Stempel verschmieren zu lassen und Herrn vr. Avena rius bzw. dem Dürerbund zu einer für diesen kostenlosen, für ihn aber um so teureren Reklame zu verhelfen, sowie noch eine höchst überflüssige Mittelstelle mit durchzufüttern. Die Verleger, aus deren Unterstützung Herr Bettenhausen in erster Linie angewiesen wäre, haben im Gegenteil allen Grund, ihre Firma als eine »Wertmarke« im Buchhandel und im Publikum zur Geltung zu! bringen, die ihre Bedeutung durch eigene Arbeit, eigene Ver antwortlichkeit, nicht aber durch den einer Mittelstelle ent lehnten zweifelhaften Glanz Avenarius - Bettenhausenscher Provenienz erhält. Wer von den Sortimentern durch das kaudinifche Joch dieser Mittelstelle kriechen will, statt sich seine Freiheit zu wahren, sein Wissen selbst zu er kämpfen und sich für die von ihm als gut erkannte Lite ratur einzusetzen, der verdient nichts Besseres als eben diese Mit- tclstelle. Deshalb lehnt auch der Vorstand des Börsenvereins ab, sich mit Herrn vr. Avenarius in irgendwelche Verhandlungen einzulassen, und wird die Folgen seines Verhaltens zu tragen wissen. Will der Dllrerbund fruchtbringende Arbeit auf literarisch- kritischem Gebiete leisten, so möge er sich der Kritik in unseren Zeitungen und Zeitschriften annehmen und für deren Pflege und Ausgestaltung Sorge tragen. Das ist zwar eine schwierige, aber dafür auch lohnende Aufgabe, für die ihm Schrifttum und Buch handel in gleicher Weise danken würden. Ob freilich die Kräfte hierfür ausreichen und eine genügende Legitimation vorhanden ist, bezweifeln wir, auch wenn sämtliche dem Dürerbund angcschlos- fencn Lcsekränzchen und Verschönerungsvereine zum Kampfe auf gerufen werden. Denn Herr vr. Avenarius muß erst einmal selbst das System und die Berechtigung seiner Kritik n a ch prüfen, ehe er weiter »v o r prüft« und vor anderen Türen kehrt. Red. Vorsicht bei Gefälligkeiten. Was ist Betrug? In eine iible Lage wäre beinahe die Witwe eines VerlagSbuch- händlers gekommen, weil sie einem Kollegen ihres verstorbenen Mannes gefällig war, obgleich die Gefälligkeit eigentlich nur darin bestand, daß sie ihm die Adresse ihres Druckers gab. Die Dame, weiche de» Verlag ihres Mannes nicht fortsührte, hat zur Verringerung ihrer Privatspesen einen Teil ihrer Wohnung ab- vcrmietet und dem Mieter auch ihr Telephon zur Verfügung gestellt. Der Mieter war keine alltägliche Persönlichkeit. Er hatte vor mehrere» Jahren ein Buch im Selbstverlag herausgebracht, das weniger durch seine» Inhalt als durch eine höchst eigenartige Reklame außerordent lich viel von sich reden machte. Ter besagte Mieter ist seinerzeit wegen dieses verfehlten Reklametricks, der ihm nichts nützte, wenigen schadete, aber sehr viele ärgerte, unter Anklage gestellt worden und, da sich wirklich ein paar Leute fanden, die durch die Reklame in einen Irrtum versetzt zu sein und dieserhalb das Buch gekauft zu haben erklärten, auch um den Kaufpreis des für sic angeblich wertlosen Buches geschädigt fein wollten, wegen Betruges zu einer längeren Gefängnisstrafe verurteilt. Der Name dieses Mannes ist noch nicht vergessen. Er legte sich dieserhalb einen Schriststellernamcn bei und gab seiner Wirtin an läßlich der polizeilichen Anmeldung außer dem Schriftstellernamen auch seinen bürgerlichen Namen an, verbot ihr aber strengstens, diesen Namen irgendjemand, es sei, wer es sei, zu nennen. Die Wirtin wußte seine Gründe zu würdigen, und der Mieter machte Anstalten ein großes Unternehmen vorzubereiten, zu dem er auch gewisse Drucksachen zu Reklamezwecken gebrauchte. Er hatte ein halbwissenschastliches Buch verfaßt, das er im Selbstverlag erscheinen laste» wollte und besten Druck er bei dem ihm von seiner Wirtin angegebenen Drucker in Auftrag gab. Der Verkehr zwischen Drucker und Autor sSelbstverlegers geschah im wesentlichen telephonisch, wobei der Selbstverleger ausschließlich unter seinem Schriftstellernamen genannt und von der Wirtin und ihrem Personal an den Apparat gerufen wurde. Auch an der Tür stand nur der Schriftstcllername. Ein schriftlicher Vertrag oder sonst eine Urkunde, bei der der wirk liche Name hätte zum Vorschein kommen müssen, wurde nicht errichtet. Der Verleger behauptet, vom Drucker schlecht und vor allem unpünktlich bedient zu sein, jedenfalls »ahm er die Auslage nicht ab undsj bezahlte sie auch nicht, sondern verschwand ohne Angabe einer näheren Adresse. Das von ihm vorbereitete Unternehmen trat nicht in Erscheinung: ob er außer dem Drucker auch andere unbefriedigte Gläubiger zuriickließ, ist nicht bekannt. Der Drucker, der erst jetzt erfahren haben will, wer sein Auftraggeber war, erhob Schadenersatz ansprüche und nahm außer dem Sohn der Wirtin, der bas Geschäft vermittelt haben soll, auch die Wirtin selbst in Anspruch. Er trug vor, der Mieter, die Wirtin und ihr Sohn hätten ein Komplott geschmiedet, um ihn zu betrügen. Deshalb hätten sie den wirklichen Namen des Verfassers nicht nur verschwiegen, sondern auch dem Drucker und seinem Angestellten, der bisweilen mit Korrekturbogen kam »nd nach dem Autor fragte, wissentlich den falschen Namen genannt. Gleichwohl wurde die Klage gegen die Wirtin i» zwei Instanzen abgewicsen seine dritte Instanz kommt bei der Objektshöhe nicht in Betracht).
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