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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.07.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-07-16
- Erscheinungsdatum
- 16.07.1913
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- Deutsch
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Nr. 162. Leipzig, Mittwoch den 16- Juli I9lZ. 80. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Die Ermäßigung der Rekommandationsgebühr bet Drucksachen. Referat, erstattet dem 8. Internationalen Verlcgerkongreh in Budapest von Carl Junker. Das Rekommandieren von Briessendungen und Druck sachen hat einen dreifachen Zweck. Um, erstens, den Nachweis liefern zu können, die betreffende Sendung expediert zu haben, zweitens ihre ordnungsmäßige Beförderung zu sichern, drittens im Falle ihres Verlustes einen Schadenersatz, der im Weltpost verein mit 50 Fr. festgesetzt ist, zu erhallen. Alle drei Zwecke sind für Buchhändler von ganz besonderem Werte bei Ver sendung einzelner Bücher und Druckschriften. Während nun bei Briefen häufig ein Interesse von 50 Fr. besteht, erreichen Druckschriften diesen Wert nur in den allerseltensten Fällen; höchstens wenn eine sehr seltene antiquarische Broschüre oder dergleichen versendet wird. Im übrigen haben Druckschriften einen so hohen Wert erst, wenn es sich um besonders schön ausgestattete Werke oder um größere Quantitäten handelt, d. h. in Fällen, wo eine Versendung im Postpaket mit Wert angabe mit Rücksicht auf die Verpackung geboten oder auf das Gewicht notwendig erscheint. In der überwiegenden Mehr- zahl der Fälle handelt es sich bei der Versendung von Büchern als Drucksachen durch Buchhändler jedoch um Gegenstände im Werte bis 5, höchstens 10 Fr. Bei solchen Objekten ist aber die bestehende Rekommanda- tionsgebühr unverhältnismäßig hoch. Diese beträgt bekanntlich für den Weltpostverein sowohl für geschlossene Briefe als für Drucksachen 25 Cent. Dieser Betrag erklärt sich zu einem ge wissen Teil aus der komplizierten Manipulation, die solche Sendungen erfahren, zu einem andern aber durch die Wertver sicherung. Im ganzen Weltpostverkehr bestehen billigere Sätze für die Versendung von Drucksachen als für jene von Briefen, hierfür liegt ein doppelter Grund vor: die Drucksachen werden in der Regel nicht ebenso schnell befördert wie die Briefe, anderseits hat man in richtiger volkswirtschaftlicher Erkenntnis das Porto für Gegenstände, welche nur einen ganz geringen Wert repräsentieren, herabgesetzt, ähnlich wie ja auch bei Frachten verschiedene Sätze, je nach dem Werte der zu ver frachtenden Gegenstände, üblich sind. Auch dürfte das hohe kulturelle Interesse, das Druckschriften zukommt, hier in Betracht gezogen worden sein. Eben diese Argumente legen es aber nur nahe, eine Ver billigung auch der Rekommandationsgebühr bei Drucksachen zu verlangen. Es würde sich allgemein, ganz besonders aber für die Buchhändler, empfehlen, wenn man die Rekomman- dationsgebühr für Drucksachen gewissermaßen teilte: eine Grundtaxe etwa lg Cent, für die Manipulationsgebllhr fest setzt, die übrigbleibenden 15 Cent, aber gradatim nach einer Wertskala heranzieht. Von diesem Gesichtspunkt aus könnte man drei Stufen sestsetzen: eine Druckschrift bis zu 10 Fr. Werl würde hiernach mit der bloßen Grundtaxe, angenommen mit 10 Cent., zu rekommandieren sein, Drucksachen im Werte von über 10 bis zu 20 Fr. würden 15 Cent., solche im Werte von über 20 Fr. 25 Cent. Rekommandationsgebühr kosten, wobei der Schaden- ersatz im Falle des Verlustes aber nie mehr als 50 Fr. be tragen könnte. Eine solche Modifikation der bestehenden Rekommandations gebühr für Druckschriften würde im allgemeinen Interesse sein; aber auch die Post würde jedenfalls auf ihre Rechnung kommen, da diese Versicherungsgebühren gegenüber den sonstigen Wert- verstcherungsgebühren, wie sie bei der Post bestehen, enorm teuer sind. Von ganz besonderem Wert wäre sie aber für die Buchhändler, weil sie auf diese Art billiger den Zweck erreichen würden, den sie, wie oben erwähnt, mit dem Rekommandieren zu erreichen suchen. Sie würden gegen eine geringere Gebühr den Nachweis der Absendung, die Sicherheit der Beförderung erhalten, und im Fall eines Verlustes würde die Sendung immerhin ihrem wirklichen Werl entsprechend bezahlt werden. Von besonders einschneidender Bedeutung würde eine solche Reform für die Ansichtsversendung werden. Würde die Re kommandationsgebühr herabgesetzt, so würden die Ansichts sendungen sehr zunehmen, was nicht nur vom speziell buch händlerischen Standpunkt aus, sondern auch vom volkswirt schaftlichen und kulturellen sehr zu begrüßen wäre. Ich stelle daher den Antrag: Der in Budapest versammelte 8. internationale Ver- legerkongreß beauftragt sein permanentes Bureau, die ent sprechenden Mittel und Wege einzuschlagen, damit im nationalen und internationalen Verkehr der dem Weltpost verein angehörenden Staaten die Rekommandationsgebühr bei Drucksachen herabgesetzt und in ein gewisses Verhältnis zum Wert der aufgegebenen Drucksachen gebracht werde. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Gesetzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der unsittlichen Literatur. Referat, erstattet dem 8. Internationalen Verlegerkongretz in Budapest am 8. Juni 1918 von Georg Kreycnberg in Berlin. lSchluß zu Nr. tkt.j Ich habe ausgeführt, in wie hohem Matze gerade bei der Beurteilung dieser Gesetzesübertretungen das persönliche Empfin den des Richters den Ausschlag gibt. Ich habe femer darauf hinzuweisen, daß auf keinem Gebiete so starke Abweichungen in den Anschauungen der einzelnen Personen vorhanden sind, daß auf keinem Gebiete religiöse, politische, philosophische und ethische Gründe eine so wichtige Rolle spielen; aber gerade deshalb wür den Gesetzesverschärfungen zu unhaltbaren und zu unerträglichen Zuständen führen. Wir müssen zu dem Richterstande unserer Länder das Vertrauen haben, daß der Richter sich bei seinen Entscheidungen nicht allein von seinem persönlichen Empfinden leiten lasse, sondern daß er auf einer höheren Warte als auf der Zinne der Parteien stehe. Was wir von den Gesetzen bei der Bekämpfung der Schmutzliteratur erwarten, ist nach den Erfah rungen im Deutschen Reich erreicht und genügt. Sollten in ein zelnen Staaten die Aussührungsvorschriften des internationalen Abkommens noch nicht so weit durchgeführt sein, daß erfreuliche Fortschritte sichtbar sind, so würde sich für die Korporationen der Verleger und Sortimenter Wohl die Möglichkeit bieten, helfend üöv
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