IK1, lS. Juli !!»I3. Künftig erscheinende Bücher. ,. d. Dtschn. Bucht,»ndri. 727g G G. Braunsche Hofbuchdruckerei und Verlag in Karlsruhe G Mit Bezug auf nebenstehende Anzeige verweisen wir auf das bei uns erschienene Werk: Das badische Wasserrecht ^ enthaltend Üüö vom 26. Zum 1899 nebst den Vollzugsvorschriften und den sonstigen wasserrechtlichen Bestimmungen Systematisch dargestellt und erläutert von vr. Karl Schenkel weil. Minister des Innern Zweite Auflage lBand I des Werkes „Das badische Wasserrecht. Nach den Waffergesetzen vom 26. Juni I8S9 und 12. April lglZ nebst den Vollzugsvorschriften und den sonstigen wafserrechtlichen Bestimmungen, bearbeitet von Or. Karl Schenkel, weil. Minister des Innern, und Alexander Wiener, Vortragendem Rat im Ministerium des Innern".) Wie aus nebenstehender Anzeige ersichtlich, bildet der demnächst erscheinen»- Wafferrechts- Kommentar von Wiener eine Ergänzung des Schenkelfchen Werkes. Letzteres ist zur Kennt nis der Entstehungsgeschichte und zur 'Auslegung des Gesetzes vom 26. Juni 1899, von dem zahlreiche Bestimmungen unverändert in Kraft bleiben, auch künftig unentbehrlich. Wir bitte» deshalb jedem Interessenten für „Wiener", auch „Schenkel" mit anznbieten. Den Be zieher» deö.Kommentars von Wiener wollen wir das Schenkel,che Werk zu einem er mäßigten Vorzugspreise liefern, und zwar broschiert für Mt. 10.— (bisher Mk. 18. ) und gebunden für Mk. IS - (bisher Mk. 18—). In unserem „Wiener"-Prospekt ist ein Hinweis hierauf mit enthalten. Die Bestellung von „Schenkel" zum Vorzugspreise mutz auf dem Bestell schein dieses Prospekts erfolgen oder auf einem Formular, das dem Ztommentar von Wiener beiliegen wird. Der Original Auftrag ist uns mit der Bestellung zur Einsichtnahme vorzulegen. In Kommifston liefern wir „Schenkel" gern broschiert, gebunden nur fest. Bezugsbedingungen für „Schenkel" auch bei den ermätzigten Preisen: S5°/„ und 13/12. Bestellzettel anbei. Lochachtungsvoll Karlsruhe G. Braunsche Hofbuchdruckerei u. Verlag. 94g»