7278 Börsenblatt f. b. Dtschit. Buchhandel. Künftig erscheinende Bücher. ^ 181. 15. Juli 1913. G. Braunsche Hofbuchdruckerei und Verlag in Karlsruhe Demnächst erscheint: Das badische Wafserrecht -n.h->--n° das Wassergesetz in der Fassung vom 12. April 1913 nebst den Vollzugsvorschriften u. den sonstigen wasserrechtlichen Bestimmungen und einer Darstellung der Entwicklung des badischen Wasserrechts und der badischen Wasserverwaltung und Wasserwirtschaft seit 1900 Ergänznngsband zur II. Auflage des badischen Wasserrechts von Or. Karl Schenkel bearbeitet von Alexander Wiener Vortragender Rat im Ministerium des Inner». lBand i l des Werkes „Das badische Wafserrecht. Nach den Wafsergefetzen vom 26. Juni >896 und >2. April >9IZ nebst den Vollzugsvorschriften und den sonstigen wafferrechllichen Bestimmungen, bearbeitet von llr. Karl Schenkel, weil. Minister des Inner», und Alexander Wiener, Vortragendem Rat im Ministerium des Innern"). Umfang: 32 Bogen. — Preis broschiert M. 7.20 ord., gebunden M. 9.— ord. Das neue Gesetz von 1913 gestaltet das Waffergesetz vom 26. Juni 1889 nach Inhalt und Form erheblich um. Es lag deshalb nahe, das Werk „Das badische Wafserrecht" von Schenkel in neuer Auflage erscheinen zu lassen. Dieses Werk enthält aber eine solche Fülle von Stoff aus der Wissenschaft und Praxis des Wafferrechts, daß seine Lerübernahme in eine neue Auflage Liese übermäßig beschwert und verteuert hätte. Es handelt sich aber zunächst darum, das neue Waffergesetz den Behörden und sonstigen Beteiligten möglichst rasch zugänglich zu machen und durch Erläuterungen ihrem Verständnis näher zu bringen. So ist dasvorliegendeBuch entstanden. Es bildet eine Ergänzung des Schenkelschen Werkes, das zurKcnntnis der Entstehungsgeschichte und zur Auslegung des Gesetzes vom 26. Juni 1899 auch künftig unentbehrlich sein wird. Gleichwohl steht das vorliegende Buch auf eigenen Füßen, denn es gibt eine vollständige Übersicht über das in Baden geltende Wasserrecht unter Berück sichtigung der zur Ausführung der Gesetze erlassenen Verordnungen und Verfügungen der Behörden, sowie der seit 1900 auf dem Gebiete des Wasserrechts ergangenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs, der bürgerlichen Gerichte und des Ministeriums des Innern. Auch stellt der Verfasser im ersten Teil die Entwicklung des Wasserrechts und der Wasserverwaltung und Wasserwirtschaft in Baden seit der Wende des Jahrhunderts zusammenhängend dar. Wir bitten besonders die badischen Handlungen, unverzüglich ihre Interessentenkreise auf den neuen Wasserrechts-Kommentar von Wiener aufmerksam ,»» machen Zu diesem Zwecke liefern wir gern Prospekte,auf Wunsch mit Firmenaufdruck. Abnehmer des Buches sind vor allem dir Behörden und Gemeinden, sodann Betriebe, die mit Wasserkraft arbeiten, ferner Juristen, Ver- waltungsbcamte usw. Broschierte KommisstonS Exemplare stellen wir zur Berfiignnst, gebundene nur fest. Bezugsbedingungen: 25°X> und 13/12. Bestellzettel anbei. Karlsruhe Lochachtungsvoll G. Braunsche Hofbuchdruckerei u. Verlag.