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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.07.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1913-07-10
- Erscheinungsdatum
- 10.07.1913
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 157, 10. Juli 1913. rührt worden ist. Hier hat Napoleon 1808 mit dem Fürstenkongreß Deutschland -die glanzvollste Äußerung seiner Macht gegeben und nach der Schlacht von Leipzig hat er hier die Trümmer seines Heeres ge sammelt. Fünfmal hat der Kaiser in Erfurt geweilt. Monatelang wurden die Franzosen von den Preußen in Erfurt belagert, bis letztere den Einzug erzwangen. Der Erinnerung an jene Zeit soll die Aus stellung in allen ihren Teilen gelten. Den Erinnerungen, Bildnissen und Darstellungen aus der napoleonischen Herrschaft und der Zeit des Fürstenkongresses werden die Zeugnisse der Erhebungen gegcnüber- stehen, und zwischen diesen Gruppen werden Gegenstände erscheinen, die ganz allgemein ein Bild der Zeit geben, Fahnen, Waffen und Uni formen, Ehrenzeichen und Medaillen, Möbel und allerlei kunstgewerb liche Stücke. Das Bild soll abgerundet werden, indem man von den alten Ansichten und Plänen der Stadt eine besondere Abteilung bildet. Das ganze groß angelegte Unternehmen liegt in den Händen des Ver eins für Geschichte und Altertumskunde in Erfurt — der zugleich damit die Feier seines 50jährigen Bestehens begeht — so wie der Direktion des Museums. Die Ausstellung wird Anfang Oktober eröffnet werden. Ist eine tausmäunische Auskunft ein gegen Nachdruck geschütztes Schriftwerk- Entscheidung des Reichsgerichts. (Nachdr. verboten.) — Das Landgericht Stuttgart hat diese Frage am 4. Novem ber 1912 bejaht auf Grund des folgenden Tatbestandes. Der Kauf mann Maximilian H. hatte von der Auskunftei Schimmelpfeng über den Bankier und Fabrikanten S. in R. eine sehr eingehende Auskunft erhalten, welche sich im allgemeinen außerordentlich günstig aussprach und die Gründe darlegte, weshalb S. nicht immer flüssiges Geld zur Verfügung habe. Mit dem Original dieser Auskunft kam H. eines Tages zu dem Kaufmann Schn, in Stuttgart, mit welchem er Akzepte auszutauschen pflegte. Cr legte ihm ein Akzept des genannten S. über 1000 c//i zum Ankauf vor und übergab ihm gleichzeitig die erwähnte Auskunft. Beide waren der Ansicht, daß der Wechsel besser unter- zubringcn sei, wenn zugleich mit diesem auch die erwähnte Auskunft vorgelegt werden könne. H. fertigte deshalb mit Schn.s Zustimmung eine Anzahl Durchschlagskopien der Auskunft auf der Schreibmaschine Schn.s an und gab diesem das Original und einen Durchdruck. Schn, überließ dann den Durchdruck dem Kaufmann B., der den Wechsel dis kontierte. B. hatte nun vorher, um sich zu vergewissern, ob die Aus kunft echt sei, an den Stuttgarter Vertreter der Firma Schimmelpfeng sich gewendet und ihn gefragt, ob es mit dieser Auskunft seine Nichtigkeit habe. Dadurch hatten die Inhaber der genannten Firma Kenntnis von dem »Nachdruck« erhalten. Sie stellten Strafantrag wegen Nach drucks, und das Landgericht Stuttgart verurteilte in der eingangs er wähnten Sitzung H. zu 20 -///, Schn, zu 10 Geldstrafe. Das Land gericht hat angenommen, daß es sich hier tatsächlich um ein gegen Nach druck geschütztes Schriftwerk handle, dessen Herstellung eine indivi duelle geistige Tätigkeit erfordert habe, da es aus 11 einzelnen Be richten, die gesichtet und gegeneinander abgewogen werden mußten, zu sammengestellt worden sei, wobei die einzelnen Berichte noch auf ihre Zuverlässigkeit und Objektivität zu prüfen waren. In der von den beiden Angeklagten eingelegten Revision wurde zunächst die Gül tigkeit des Strafantrages bemängelt, da die beiden Inhaber der Aus kunftei nicht als Verfasser des Schriftwerks anzusehen seien. Sodann wurde aber auch bestritten, daß es sich hier um ein Schriftwerk im Sinne des Urheberrechts handle, endlich auch, daß eine gewerbsmäßige Verbreitung erfolgt sei. Der Neichsanwalt erklärte in der Verhand lung vor dem Reichsgericht die Revision für unbegründet. Die An gestellten der Firma Schimmelpfeng könnten nicht als Urheber ange sehen werden, da sie ihre Tätigkeit lediglich für diese Firma aus- ttbten und gewissermaßen nur einen Entwurf geliefert hatten, der erst durch die Unterschrift seitens der Inhaber zu dem eigentlichen Schrift werk geworden sei. Uber etwaige Bedenken könne man hinweg kommen, wenn man annehme, daß die Inhaber, die das Schema für die Auskunft geliefert haben, als Miturheber anzusehen seien. In die sem Falle waren die Inhaber znr Stellung des Strafantrags befugt. Mit Rücksicht auf die früheren Entscheidungen des Reichsgerichts ver trat der Neichsanwalt die Ansicht, daß ohne Rechtsirrtum in der Auskunft ein Schriftwerk erblickt worden sei. Auch die Gcwerbs- mäßigkeit der Verbreitung scheine einwandfrei festgestellt zu sein. Das Urteil sage ausdrücklich, daß die Verbreitung zum Zweck des Er werbs erfolgt sei, denn die Angeklagten wollten mit dieser Auskunft dahin wirken, daß der Wechsel diskontiert werde. Das Reichsgericht erkannte gemäß dem Antrag des Neichsanwalts auf Verwerfung! der Revision. Der Angriff gegen die rechtliche Gültigkeit des Straf antrags ist unbegründet. Es kann kein Zweifel sein, daß das Ur heberrecht, das ja ursprünglich wohl einem Angestellten zustehen möchte, auf die Inhaber der Firma Schimmelpfeng übergegangen ist. Die Nebenklage war demnach zulässig. Aber auch der materielle An griff geht fehl, denn nach den getroffenen Feststellungen hatte das fragliche Schriftstück den Charakter eines Schriftwerks im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. i,. Verband deutscher Historiker. — In der Zeit vom 16. bis 20. Sep tember wird in Wien die 13. Tagung des Verbandes deutscher Historiker abgehalten. Vorträge haben angemeldet: A. Bauer lGraz), M. Dreger (Wien), A. Kartelliert (Jena), H. Friedjung (Wien), F. Kern (Kiel), I. Hansen (Köln), H. Hirsch (Wien), I. Lulves (Han nover), H. Schlitter (Wien), H. Steinacker (Innsbruck), I. übcrsberger (Wien). Gleichzeitig wird auch die Konferenz landesgeschichtlicher Publikations-Institute tagen. Ferienkurse in der Schweiz. — Wie schon in früheren Jahren, wer den auch in diesem Sommer in verschiedenen Schweizerstädten Ferien kurse abgehalten. In Genf, Lausanne und Neuchätel sind es die Universitäten, welche die Veranstaltung dieser Kurse in die Hand nehmen, während in Neuveville (Neuenstadt), St. Inner (St. Immer) und im Oberengadin private Gesellschaften sich damit befassen. Diese Ferienkurse dauern 3 bis 6 Wochen und sind vorwiegend für solche Per sonen gedacht, die ihre Sprachkenntnisse zu vervollständigen wünschen, lim den Besuch dieser Kurse angenehm zu gestalten, werden jede Woche gemeinsame Spaziergänge oder Ausflüge von Professoren und Hörern ansgeführt. Internationaler Handelskammcrkongreß.— Das Ständige Kom- mitee der Internationalen Kongresse der Handelskammern und der kaufmännischen und industriellen Vereine hielt am 5. Mai in Brüssel eine Sitzung ab und beschloß, daß der nächste Kongreß im Juni 1914 in Paris stattfinöen solle. Auf die Tagesordnung des Kongresses wurden u. a. folgende Angelegenheiten gesetzt: Bericht des Bureaus über das Ergebnis der Beschlüsse der früheren Kongresse, namentlich bezüglich der Fragen des Oster bat ums, der Festlegung des Ka lenders und der H a n d e l s st a t i st i k. — Zweckmäßigkeit eines internationalen Vorgehens gegen den unlauteren Wettbewerb im Sinne der Gesetzgebungen Großbritanniens, Deutschlands und Dänemarks. — Vereinheitlichungen der Gesetzgebungen in bezug auf das Schiedsgerichtsverfahren zur Regelung von Streitig keiten zwischen Angehörigen verschiedener Staaten. — Internationaler Post-Scheck- und -Überweisungsverkehr. — Vereinheit lichung der Gesetzgebungen über den Scheck. Der 1. Internationale Jugendschutzkongreß findet vom 23.-26. Juli in Brüssel statt. Er tagt in zwei Sektionen, deren eine Fragen über die Behandlung der verwahrlosten und vernachlässigten Jugend, deren andere die Hygiene des Kindesalters und die Kinderpflege zum Gegenstände hat. Im Anschluß an die Verhandlungen wird die Schaf fung eines Internationalen Amtes für Kinderschutz und Jugendfür sorge erstrebt, über dessen Gestaltung in Brüssel hoffentlich eine Einigung erzielt wird. Die deutschen Mitglieder des Organisations komitees zur Vorbereitung des Kongresses sind: Präsident des Kaiser!. Gesundheitsamtes-Berlin Or. Bumm, Vortragender Rat im Kultus ministerium-Berlin vr. Dietrich, Staatsminister vr. v. Heutig, 1. stell vertretender Vorsitzender der Deutschen Zentrale für Jugendfürsorge- Berlin, Amtsgerichtsrat vr. Köhne, Jugendrichter-Berlin, Professor vr. Franz v. Liszt-Berlin. Der 9. Internationale Esperanto-Kongreß wird vom 24. bis 31. August in Bern tagen. Neue Bücher, Kataloge etc. Ein neuer Beitrag zum Elend der Hamburger Jugendschriftenkritik. (Sonderdruck von zwei Artikeln der Hochwach t.) 8°. 16 S. Kostenfrei zu beziehen durch Lehrer Walther Friedrich, Wendenschloß bei Köpenick (Brdbg.), Rcuterstraße 10. Der Kampf um die Jugendschrift. Zugleich ein Schlußwort. Mit Beiträgen von I)r. Erich Bachmann, Karsten Brandt, Paul Bröcker, Professor I)r. Karl Brunner, Ör. Karl Credner, Wilhelm Kotzöe, Gerhard Krügel, Hauptmann a. D. Ednarö Preuß, Jos. Scholz, Thomas Westerich u. a. und der Landtagsrede des Kul tusministers v. von Trott zu Solz. Gr.-8°. 188 S. Mainz 1913, Verlag von Jos. Scholz. Preis 1 ord. Verantwortlicher Redakteur: E m i l T h o m a 8. — Verlag: Der Vörsenvcreinder Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Deutsches BuchhändlerhauL, Hospitalstraste. Druck: RammLSeemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion: Leipzig-R., Gerichtsweg 26 (Bnchhändlcrhaus).
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