^ 153, 5. Juli 1913. Vermischte Anzeigen. VSrsknbllttt f. d. Dtschn. Bucht,»nd-I. 7017 Bur Abwehr! An die Herren Aussteller und andere Interessenten der Internationalen Baufach-Ausstellung mit Sonder-Ausstellungen Leipzig 1913 e. DU /V>^egsn die Firma Curt Ä. Vincentz, Nerlagsanstalt in Hannover, Verlag der Zeitschrift „Deutsche Bauhütte", ^ sind salzende einstweilige Verfügungen, dis erste aus Veranlassung der Firmen L. F. Müller Verlag und Spamersche Duchdruckerei in Leipzig, der Verleger des offiziellen Katalogs und des offiziellen Führers der Internationalen Baufach-Ausstellung, erwirkt worden. Diese Verfügung ist ln der ersten und zweiten Instanz bereits bestätigt worden und ist somit endgültig in Kraft. 1. Es wird der Firma Lurt A. Vincentz aufgegeben, in ihren Aussonderungen zur Insertion in der „Deutschen Bauhütte", verbunden mit Anpreisungen über den von ihr herausgegebenen inseratlosen Führer für die Inter nationale Baufach-Ausstellung mit Sonderausstellungen zu Leipzig ISIS und über dis vier Ausstsllungsnummern der „Bauhütte" für diese Ausstellung, Angaben wie: „diese 4 Nummern wurden unter Beteiligung der Ausstellungs leitung" oder „in Verbindung mit derselben herausgegeben", bei Vermeidung einer fiskalischen Strafe von 500 Mark sür jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen. 2. Es wird der Firma Lurt A. Vincentz bei Androhung einer Geldstrafe bis zu 1500 Mark oder einer Haststrase bis zu ö Monaten sür jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt, die folgende Ankündigung: „Internationale Dausach-Ausstellung. Neuer Katalog mit Führer hier nur 1 Mark (Katalog und Führer in der Ausstellung 2.25 Mark)" in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von "Personen bestimmt sind, insbesondere aus Plakaten zu gebrauchsn. 3. Es wird der Firma Lurt B. Vincentz zur Vermeidung von Geldstrafe bis zu 1500 Mark oder Haftstrafe bis zu 6 Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt, die Nr. 20 ihrer Fachzeitschrift „Dis Bauhütte" in ihrem Ausstellungsstands in Halle 5 des Ausstellungsgeländes anders auszulogen, als dies bei Ausstellungs gegenständen üblich ist, insbesondere an da» Publikum zu verteilen oder zur Mitnahme sür das Publikum bereit zu legen. 4. Es wird der Firma Lurt R. Vincentz unter Androhung von Geldstrafe bis zu 150V Mark oder Haststrase bis zu S Monaten sür jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt, 1. bei Anpreisung ihres Kataloge» mit Führer in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die sür einen größeren personsnkreis bestimmt sind, die Worte: „Internationale Dausach-Ausstellung" oder „Baufach- Ausstellung" derart, insbesondere durch hervorgehobenen großen oder farbigen Druck, zu verwenden, daß der Anschein hervorgerusen werden kann, als sei der Katalog mit Führer vom Antragsteller herausgegeben (offiziell), 2. bei Anpreisungen der erwähnten Art ihren Katalog mit Führer als „neuen" Katalog und Führer zu bezeichnen. Dis Verbote 1 und 2 treffen insbesondere die Benutzung folgender Anpreisung: „Baufach-Ausstellung. Der neue fachmännisch redigierte Katalog und Führer durch die I. D. A. ohne jeden Injeratenanhang ist der unentbehrlich beste Führer. Nur 1 Mark. Hier zu haben!" in jeder Form, insbesondere der eines blauweiß umränderten Plakats. 3. Dis Worte „Internationale Dausach-Ausstellung" oder „Baufach-Ausstellung" aus Plakaten, Armbinden oder sonstigen Abzeichen der Verkäufer zu verwenden. Wir bringen diese gegen die Firma Lurt L!- Vincentz erwirkten gerichtlichen Maßnahmen hiermit zur Kenntnis der Herren Aussteller und anderer Interessenten. Wir empfehlen uns mit vorzüglicher Hochachtung Direktorium der Internationalen Baufach - Ausstellung mit Gonder - Ausstellungen Leipzig M3 e. D.