Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.06.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-06-13
- Erscheinungsdatum
- 13.06.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19130613
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191306130
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19130613
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1913
- Monat1913-06
- Tag1913-06-13
- Monat1913-06
- Jahr1913
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
6320 «Srl-n«I,,tt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. .4? 134. 13. Juni 1913 lerische Ziele verfolgen. Veranlaßt ist diese hübsche Idee vom Bunde deutscher Vcrkehrsvereine in Leipzig, der ein Preisausschreiben er lassen hatte. Die Bilder werden buntfarbige Kllnstler-Steinzeich- nungcn sein, unter Glas und Rahmen lVerlag R. Voigtländer in Leipzig). Der Bund hat KM Entwürfe erhalten und 41 Bilder für 7175 «L angekansi. Wert gelegt wurde beim Ankauf auf stimmungs volle Bilder von Städten, Gebirgslandschaften, Flnßtälern, Baudenk mälern nsw. Erwähnt seien das Lübecker Holstentor, bas Breslauer Rathaus, Heidelberger Schloß, Schloß Sanssouci in Potsdam, Land schaften aus Nord und Süd. Durch diese Bilder wird zweifellos die Reiselust gefördert und der Sinn für guten Bilderschmuck ge weckt werben. Der Bund wird demnächst ein zweites Preisausschreiben erlassen. Kgl. Akademie der Künste in Berlin. — Professor LudwigMan- zel, der setzige Präsident der Berliner Akademie der Künste, ist auch für die nächste Amtszeit, vom 1. Oktober 1913 bis zum 1. Oktober 1914, zum Präsidenten der Akademie gewählt worden. Stipendium an eine» österreichischen Buchhändler zur Ausbildung i» einem reichsdcutsche» Verlagsgcschäft. — Die Handels- und Gewerbe- kammer in Wien, die über zahlreiche Stiftungen z» verfügen in der Lage ist, hat aus der Schwarz-Senborn-Stiftung an einen Buchhändler ein Stipendium von 777 Kronen 48 Heller »zur Ausbildung in einem Verlagsgeschäft in München« ausgezahlt. Vom wirtschaftlichen Zusammenschluß der KUnstlcrschasi. — In München sind in dem wirtschaftlichen Zusammenschluß der Künstler schaft die Kommissionsberatnnge» vom Gesamtvorstandc genehmigt und als vorläufiges Ziel der Arbeit des Verbandes bestimmt worden. Die Finanzkommifsion will Mittel aus einem jährlichen Zuschuß von Staat und Stadt, aus einer Geldlotterie, aus der Abhaltung von großen Kiinstlerfesten, dem Vertrieb von Künstlerkarten und einem Anteil am Uberschuß der Ausstclluugsleitung schöpfen. Die Wohlsahrts- kommission wünscht für die Verbandsmitglieder in den städtischen Krankenhäusern möglichst günstige Bedingungen, ferner Sammlung von Mitteln zur Gründung einer Verbandskrankenkasse, einer Unter- stiitzungskasse und einer Pensionskaffe. Die Berlagskommission er strebt gleichfalls die bekannte Verpflichtung jedes Künstlers, kein Re- produktionsrecht gratis abzugeben. Die Material- und Speditionskom mission will für die Überwachung der im Handel befindlichen Materia lien in bezug auf Reinheit und Rechtsschutz sorgen, für die einheitliche Regelung des Preises dieser Erzeugnisse in allen Geschäften nsw. Den Verbandsmitgliedern soll ferner in allen beruflichen Angelegen heiten Rechtsschutz gewährt werden. Das Plakat der Internationalen Buchgewerbeausstellung Leipzig 1914. — Bekanntlich hatte die Internationale Buchgewerbeaus stellung zur Erlangung eines Plakates einen Wettbewerb aus geschrieben, zu dem ca. Kvv Entwürfe eingegangen waren. Sonder barerweise fand sich jedoch unter den Entwürfen nicht ein ein ziger, der allen Anforderungen an künstlerischen Gehalt in Idee und Ausführung und zugleich an propagandistischen Wert ent sprochen hätte. Die Ausstellungsleitung hatte sich daraufhin mit Professor Tiemann in Leipzig in Verbindung gefetzt und ihn mit dem Entwurf eines neuen Plakates beauftragt. Dieser Entwurf ist so vollkommen gelungen, daß er einstimmig gewählt und als Plakat für die Buchgewerbcausstellnng erworben wurde. Das Plakat, das im Motiv durchaus originell und überraschend ist, zeigt einen kraftvollen Jüngling mit einer brennenden Fackel, der auf einem Greif, dem guten, alten Buchdruckerzeichen, durch die Lüfte zur Erde hinabfliegt. Es ist in drei Farben gehalten und stellt eine glückliche Verbindung zwischen einem graphischen Kunstblatt und einem Plakat dar, die von außerordentlich lebendiger Wirkung ist. Der gewaltige Greif, der mit ausgebreiteten Fittichen und vor- gestrecktcn Klauen in sausendem Flug durch die Lüfte fährt, aus seinem Rücken den lichtspendenden Jüngling mit flatterndem Haar und der lodernden Flamme, versinnbildlicht deutlich und eindrucksvoll die lebenspendende Kraft der Druckkunst und den Triumphzug, den sie durch die Welt genommen hat. Auch die Schrift ist ungemein klar und wirksam. Sie zeigt unten den Text »Internationale Aus stellung für Buchgewerbe und Graphik Mai bis Oktober« und ober halb des Bildes die Worte »Leipzig 1914, unter dem Protektorat S. M. des Königs Friedlich August von Sachsen». Das Plakat ist eine künstlerische Leistung ersten Ranges und auch propagandistisch von höchster Wirkung. Professor Tiemann wird cs eigenhändig litho graphieren, sodaß von der ursprünglichen künstlerischen Handschrift nichts verloren geht. VerautwvrU. Red. t. B.' Richard Albert t. — Verlag: Der BSrfenveret Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich tnLetpzig. — Adresse l In Österreich verbotene Bücher: Memoiren einer russische»» Tänzerin. Aus dem Französischen übertragen 1998. Privatdruck. — Kurieo losslll, dlarl ck'Lltssss. (4 avo cks marlags aveo i-oulss cks losoans, Kxprlnoesse äs 3axs.) Paris, Albin Michel, Editeur. — Haara lZruaa, 1 eavalisrl cks la luna. Verlag Paola llmek in Triest. Neue Bücher, Kataloge etc. Katalog cksr von Herrn dlajor llsrck. Doll in Kobisar lüntsrlasssnsn Llbliotlisü, nebst anäsrsn Lsiträgen: Porträts, Kunstblätter, IVsrüe, meist in soüönen altsn Kinbäncksn, Kunst- unck Kuast- 8»». 160 8. 6088 kirn. — Versteigerung in K r a nü k u r t a. dl.: 23.— Viertcljahrsregister zum Börsenblatt für den Deutsche» Buch handel. — Der heutigen Nummer 134 des Börsenblattes liegen das Inhaltsverzeichnis zum 1. Vierteljahr 1913 sJanuar bis März) und die beiden Titel zum ersten Bande des laufenden Jahrgangs bei. Sprechfaul. Prospektbeilagen zu Zeitschriften. <Vgl. Bbl. Nr. 82, 85, 71 u. 123.) Gegen den verantwortlichen Jnferatenverwalter der Seifcnsieder- zeitung in Augsburg und gegen den Verleger dieser Zeitschrift ist schon seit Ende vorigen Jahres ein Strafverfahren wegen Vergehens gegen Artikel 3 der Postgesetznovelle vom 2V. Dez. 1899 anhängig, und zwar auf Anzeige der Postverwaltung in St. Ingbert, Pfalz. Alle Hinweise aus die Veröffentlichungen und Entscheidungen, die bisher in den Fachzeitschriften erschienen sind, waren wirkungs los. Deshalb sahen wir uns veranlaßt, die Entscheidung der obersten Postbehörde anzurusen. Aus Grund der unserm Vertreter gewährten Audienz beim kgl. bayer. Staatsministerium des Verkehrs, Abt. Posten und Telegraphen, wurden durch ministeriellen Erlaß die bayerischen Oberpostdirektionen angewiesen, daß vorerst von der Verfolgung von Zeitungen wegen Beifügung von Prospekten in Kreuzbandfendungen Abstand zu nehmen sei. Trotz dieser auch der Oberpostdirektion in Augsburg übermittelten ministeriellen Entschließung und der von seiten des kgl. Landgerichts Augsburg erfolgten Ablehnung der Aufnahme des Strafverfahrens gegen dle verantwortlichen Persönlichkeiten unserer Fachzeitung hat die Oberpostdireklion Augsburg sich nicht beruhigen können und hat Beschwerde beim kgl. Oberlandesgericht Augsburg erhoben. Das kgl. Oberlandesgericht Augsburg hat dieser Beschwerde statt gegeben und das Strafverfahren gegen den obengenannten verant wortlichen Jnseratenoerivalter und den Verleger angeorbnet. Auf Grund des der kgl. Untersuchungsbehörde zur Verfügung ge stellten Materials und des haarscharf geführten Beweises, daß eine Prospektbeilage, einer Zeitung beigefügt, nichts anderes als ein loses Inserat ist und ferner, daß ein Zeitungsverlag keine Anstalt im Sinne des Artikels 3 der zitierten Postgesetznovelle sein kann, hat unterm 24. Mai dieses Jahres die Strafkammer des kgl. Landgerichts Augsburg in der Angelegenheit endgültig wie folgt beschlossen: 1. Georg Hothum und der Verleger Johann Ziolkowsky hier werden wegen der Anklage eines Vergehens nach Art. 3 der No velle zum Reichspostgesetz vom 20. Dezember 1899 außer Ver folgung gesetzt. 2. Die Kosten des Verfahrens werden der Staatskasse auf erlegt. Gründe. Auch nach den neuerlichen Erhebungen haben die Angeschuldigten keine Anstalt errichtet, die zur gewerbsmäßigen Einsammlung, Be förderung oder Verteilung von Drucksachen u. dergl. bestimmt ist. Damit, daß der von ihnen verlegten Wochenschrift gedruckte Geschäftsanzeigen beigelegt und damit in postalisch zulässiger Weise befördert werden, ist keine Einrichtung geschaffen, die den Betrieb als den einer Postanstalt erscheinen läßt. Die Geschästsanzeigen sind gegenüber der Wochenschrift keine selbständigen Drucksachen, sie haben keine andere Bedeutung zu be anspruche», als die in der Wochenschrift selbst enthaltenen Inserate, nur die Form ist eine andere. sEntsch. d. R.-G. Bd. 35 S. 191 ff.,' 8 202, 499 d. R.-St.-P.-O.) Seifensieder-Zeitung u. Revue über die Harz-, Fett- u. Ölindustrie in Augsburg. n der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus, Hospttalstr. er Redaktion: Leipzig-R», Gerichtsweg 36 sBuchhändlcrhaus).
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder