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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.06.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1913-06-11
- Erscheinungsdatum
- 11.06.1913
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- Deutsch
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^ 132, 11. Juni 1913. Redaktioneller Teil. «SrlkNbl-N s. d, Dtlchn. Buchdandil. 6203 Aber nicht nur dem Wesen der Kritik widerspricht es, von Mehrheitsbeschlüssen und Beeinflussungen der erwähnten Art abhängig gemacht zu werden, sondern auch dem Wesen und der Aufgabe des Buchhandels, seine Informationen nur von einer bestimmten Stelle aus zu empfangen. Bisher galt es als die Aufgabe des Sortimentsbuchhandels, sich aus allen ihm zur Verfügung stehenden Quellen zu infor mieren und sich auch die Käufer näher anzusehen, ob ihnen mit dem oder jenem Buche gedient ist. Das gilt namentlich für die Volkskreise, die durch den Avenariusschen Stempel erst dem Buche gewonnen werden sollen und deren In teresse oft weit mehr auf den stofflichen Gehalt eines Buches, als auf rein künstlerische Tendenzen gerichtet ist. Die Ablehnung jeder anderen als »künstlerischen« Tendenz, die vr. Avenarius als erste Forderung auch gegenüber Volksschriften erhebt — obwohl eine auf Unterhaltung, Belehrung oder Erziehung gerichtete Tendenz notwendigerweise gar nicht den künstlerischen Wert eines Buches zu beeinträchtigen braucht — ist aber gerade für die weniger gebildeten Volkskreise vom erzieherischen Standpunkte aus fürs erste nichtzu erstreben, da viele, noch in dem Stadium naiver Unbildung stehend, einer buntbewegten Handlung und wcchselvollen Geschehnissen den Vorzug vor »künsterischem« Stimmungsgehalt geben, der kaum etwas anderes als Langeweile bei ihnen auslöst. Diese Leser wollen Farbe in ihr Alltagsleben hineinbringen, Freude an Dingen empfinden, die ihnen versagt sind, und so ihr Leben selbst bereichern, indem sie das Leben anderer miterleben. Dazu bieten ihnen u. a. auch die Volksschriften Gelegen heit, die eine patriotische bzw. vaterländische Tendenz verfolgen, für die der Kunstwart und sein Kreis Anforderungen erheben, die die Mehrzahl aller dieser Schriften von vomherein ausschließen Und so wünschenswert auch die künstlerische Durchdringung dieser Stoffgebiete ist und als letztes Ziel ins Auge gefaßt werden muß, so liegt es doch im Interesse dieser Volkskreise sowohl wie in dem des Staates, daß die Verbreitung dieser Literatur nicht des wegen zurückgedrängt wird, weil der künstlerische Matzslab, den der Kunstwart an diese Schriften anlegt, ein so weitgehender ist, daß sie dadurch so gut wie ausgeschaltet werden. Vor allem aber ist der Dürerbund gar nicht ir der Lage, das ganze weite Gebiet der Volksschrifter übersehen und kritisch bearbeiten zu können, auch wenn ihn noch mehr Helfer als jetzt zur Seite stehen. Was er bieten kann, wird daher immer nur Stückwerk bleiben, und namentlich auch die Neuerscheinungen beeinträchtigen, da er gar nicht in der Lage ist, der Produktion mit seiner Kritik so rasch folgen zu können, daß er dem Sortiment und dem Publikum über sie einen Anhalt zu geben vermag. Zudem liegt es in der ganzen Organisation der Dürerbund-Kritik, daß sie sich auf einer Reihe von Urteilen auf baut, aus denen dann der Durchschnitt gezogen wird, so daß unter Umständen die Ablehnung eines Buches erfolgen kann, über das sich zehn Stimmen anerkennend und die gleiche Zahl ablehnend ausgesprochen haben. Daran ändert auch der Umstand nichts, daß unter Berücksichtigung der geschäftlichenVerhältnisse »so weitherzig wie möglich« Verfahren werden soll, da es eben doch in dem Belieben des Dürerbundes steht, abzustempeln, was er will Allerdings will der Dürerbund nach eigenem Geständnis nicht alle Volksschriften seiner Beurteilung unterstellen, sondern nur Volksschriften in der Preislage bis zu einer Mark in seine Abstempelung einbeziehen und weiter auch diejenigen ausschlietzen, die aus geschäftlichen Gründen nicht von ihm ver trieben werden können. Daraus aber ergeben sich neue Schwierig keiten, da das Publikum naturgemäß diese äußeren Gründe der Ausschließung nicht erfährt, oder, wenn sie ihm mitgeteilt werden sollten, nicht verstehen wird. Denn die Bemerkung, daß der Dürer bund nur Schriften in seine Empfehlung durch Stempel einbezieht »soweit das geschäftlich eben möglich ist«, kann nur dahin verstanden werden, daß alle Werke ausgeschlossen sind, bei denen es nicht möglich ist, der in Aussicht genommenen Mit telstelle einen angemessenen Rabatt zu bewilligen. Dieser »an gemessene Rabatt« muß selbstverständlich den bisherigen Sorti- mentcr-Rabatt erheblich übersteigen, da davon nicht nur der Ra batt des Sortiments, sondern auch die Kosten der Mittelstelle und die Abgabe an den Dürerbund zu bestreiten sind. Diese Gründe für den Ausschluß wegen »geschäftlicher Unmöglichkeit« werden gerade bei den besten Schriften vorliegen, nämlich bei allen denen, für die der Verleger soviel Aufwendungen in bezug auf Honorar, Ausstattung usw. gemacht hat, daß er gar nicht in der Lage ist, hohe Rabatte, wie sie die Mittelstelle für Volksschriften bean spruchen mutz, bewilligen zu können, sondern verlangen kann, daß sich die Bücher selbst empfehlen. Mit Recht würde nun das Publikum, wie auch vr. Ave narius zugeben mutz, ja wie es direkt von ihm beabsichtigt ist, in dem Ausdruck des Dürerbund-Stempels eine Aus zeichnung gegenüber allen anderen Schriften erblicken, denen diese »Wertmarke« fehlt, ohne daß das Publikum weiß, daß Gründe rein geschäftlicher Natur das Buch von der Ab stempelung ausgeschlossen haben. Denn diese Gründe müssen sich, da sie vollständig interner Natur sind, selbstverständlich der Kennt nis des Publikums entziehen, das ja überhaupt keine Ahnung hat, auf welche Voraussetzungen und Unzulänglichkeiten sich diese Abstempelung gründet. Es wird vielmehr in all den vom Dürerbund nicht abgestempelten Schriften minderwertige Ware erblicken, ohne sich darüber Klarheit verschaffen zu können, was zu ihrem Ausschlüsse geführt hat. Aber nicht nur in bezug auf den Vertrieb von Volksschriften soll ein moralischer Zwang auf den Sortimenter ausgeübt und damit ein Monopol für diese Schriften geschaffen werden: der Sortimenter soll auch gezwungen sein, von einer bestimmten Firma, und zwar in diesem Falle von der Buchhandlung I. Bettenhausen in Dresden, ausschließlich zu beziehen. Dieser Bezugszwang würde dieser Firma ein Monopol schaffen, das in diesem Falle um so verhängnisvoller wäre, als damit ein geschäftlicher Druck auf alle Verleger von Volksschriften ausgeübt werden würde, denen man einreden möchte, daß in der Abstempelung eine besondere Vergünstigung liege. Jnwiefem der »fachmännische Betrieb der in solcher Ar beit (!) längst bewährten Firma I. Bettenhausen in Dresden« besonders für den »Kampf gegen die Schundliteratur« geeignet sein soll, wird allen denen unverständlich sein, die die Bestre bungen dieser Firma zur Monopolisierung des sächsischen und österreichischen Bahnhofsbuchhandels kennen, und wissen, daß sie sich nur dadurch von anderen Bahnhofsbuchhandlungen unterscheidet. Es kann zudem dem Sortiment, das durch das starke Anwachsen des Zwischenhandels seine Be ziehungen zum Verleger immer mehr verdunkelt sicht, nicht zu- gemutet werden, eine weitere Zwischenstelle zu schassen, die sich noch ganz wesentlich von den anderen dadurch unterscheidet, daß sie die Bezugs fr e i h e i t vollständig unterbindet und an ihre Stelle den Bezugs zwang setzt. Da ein solcher Licferungs- zwang selbst bei den im Börsenverein organisierten Buchhänd lern untereinander nicht besteht, so wären Sortimenter, die aus irgendwelchen Gründen mit der Firma Bettenhausen in ge schäftliche oder persönliche Differenzen geraten würden, von dem Bezug der vom Dllrerbund empfohlenen Schriften aus geschlossen. Denn das Monopol der Firma Beitenhausen ist auch darauf gerichtet, den direkten Bezug vom Verleger zu unter binden und ihr das ausschließliche Lieferungsrecht zu sichern, während es jetzt in das freie Ermessen des Sortiments gestellt ist, entweder direkt vom Verleger oder durch Vermittelung der Grossisten oder der Barsortimente zu beziehen, je nachdem es ihm vorteilhafter erscheint, seinen Bezug in eine Hand zu legen oder persönliche Beziehungen mit dem Verleger zu unterhalten. Der Vorstand des Börsenvcreins wäre auch gar nicht in der Lage, auf die Sortimenter in der Weise einzuwirken, daß er sie zwingt, von einer bestimmten Stelle ihren Bedarf zu decken, ganz abgesehen davon, daß ein solcher Zwang der unser Ge schäftsleben beherrschendcnVertragssreiheit durchaus widerspricht Es ist auch gar nicht einzusehen, welchen anderen Erfolg als den der Verteuerung der Bücher diese Mittelstelle mit dem Anspruch auf Monopolisierung der Volksschriften haben könnte, da ihre Funktion lediglich in einer Vermittelung zwischen Ver lag und Sortiment besteht, also in Aufgaben, die in weit zweck mäßigerer Weise durch die bisherige Organisation des Leipziger Kommissionsgeschäftes erledigt werden. Würde diese Mtttel- stelle ins Leben treten, so wären die Verleger in Zukunft ge- 805»
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