,1s 124, 2. Juni 1913. Fertige Bücher. vbrlenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 5861 I ^ Das klassisthe Such über Wilhelm II. I ^ Meinem Inserat in Nr. 119 -es S.-S. Seite SS45 über Sa» Werk von Dk» 1)ülli ^iMtM Ein Eharakterbilö Raiser Wilhelms II. Gehestet M. 3.50, gebunden M. 4.50 Der Raiser welches in neuer, bis auf unsere Tage ergänzter Auflage erscheint, wurSe versehentlich ein roter Verlangzettel beigegeben. Ich wieSerhole Saher meine Anzeige unS bitte, von Sem bei- liegenSen weißen Verlangzettel recht ausgiebigen Gebrauch zu machen. Sie neue Auslage wirS in einem neuen, äußerst wirkungsvollen GewanSe, welches sicher günstig auf Sen Absatz einwirken wirS, rechtzeitig zum Regierungsjubiläum herausgegeben, versehen Eie sich mit Gxemplaren, Somit Sie Ser Nachfrage genügen können. Besprechungen in allen größeren Tageszeitungen Veutschlanüs unS ües europäischen AuslanSrs wer-en Sas Lesepubltkum er neut auf Sas wertvolleöuch Hinweisen. Den Herren Kollegen, welche Saswerk noch nicht kennen sollten, liefere ich je 1 Exemplar bar mit 50^. Leipzig Theoö. Thomas Verlag ! 1 I I^> 1^1 !^I 1^! s/LK! 8 3)8 ^ l. 8 3) bl j ^ 8«t1 1 8 3) 8 1 8 3) bl 1 i. 83)8 j ^ 8 D bl j t 8 3)8 Soeben erschien: Ergänzungsband zum Handbuch der Unfallversicherung in drei Bänden <isos/io> Nachtrag zu den drei Bänden und Anhang VIU, 144 Seiten. 8°. Geheftet ; M., gebunden 4 M. Der vorliegende Nachtrag führt das Handbuch der Unfallversicherung bis Ende I?I2 weiter; auch die als Anhang bcigegebenen vier Anlagen, die in dieser Vollständigkeit noch nirgends veröffentlicht wurden, reichen sämtlich bis in die neueste Zeit. Handbuch und Ergänzungsband geben zusammen nunmehr ein lückenloses Bild des gesamten Unfall versicherungsrechts. Wir bitten das Sortiment, diejenigen Künden, die daS dreibändige Handbuch bezogen, auf das Erscheinen des Ergänzungsbandes aufmerksam zu machen. — Wir können diesen ausnahmslos nur bar liefern. Bestellzettel anbei. Bei dieser Gelegenheit erwähnen wir, daß daS ganze Werk auch durch die Kommentare zur Reichsversicherungs ordnung nicht ersetzt werden kann und somit für immer unentbehrlich bleiben wird; die in Frage kommenden Interessenten (Behörden, Rechtsanwälte usw.) bitten wir darauf hinzuwciscn. MMKO?? E) b.LI?HO 762