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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.06.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-06-09
- Erscheinungsdatum
- 09.06.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1913
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Die Deutschnationale Buchhandlungsgehilfenschaft ladet die Kollege» vom Buchhandel zum Beitritt in den Deutschnationalen Handlnnqsgchilfen-Verband ein, um in und mit ihm für eine Verbesserung der Lage der Standesgenossen — der eigenen Lage — zu wirken und den Mitgliedern einen wirtschaftlichen Lalt in den Wechselfällen des Lebens zu bieten. Der Deutsch nationalen Buchhandlungsgehilfenschaft gehört ohne weiteres jeder im Buch handel oder in verwandten Zweigen beschäftigte Gehilfe ohne örtlichen Sonder beitrag an, der Mitglied des D. Ä. V- ist. Der D. L. V. umfaßt z. Zt. über l3I000Mitglieder, darunter «twa4500vomBuchhandelundverwandtenGeschäftszweigen. Verbandsbeitrag 1.50 M. monatlich. Als größter laufmännischer Verein der Welt, wie infolge seiner vielseitigen Beziehungen zum Gesamthandel, ist der D. L. V. i» der Lage, dem Buchhandel und verwandten Zweigen zur Be setzung offener Stellen geeignete Gehilfen für Laden, Kontor, Lager, Reise, Versand, Buchführung, Abschluß, deutschen und fremdsprachigen Briefverkehr, Herstellung, Vertrieb, Auslieferung, Kurzschrift, Maschinenschreiben, Anzeigen-, Mahn- und Klagewesen »sw. kostenfrei in Vorschlag zu bringen und strebsame Gehilfen in gutberufenen Geschäftshäusern unterzubringen. (Neuem- tretende Mitglieder haben bei Benutzung der Stellenvermittlung M. 2.— als Ersatz für notwendige Auslagen z» zahlen.) Man verlange kostenfreie Zusendung der erforderlichen Papiere zur Be setzung oder Erlangung einer offenen Stelle. gewährt schon noch zweijähriger Mitgliedschaft klagbares Recht auf Renke. Die Löhe der Renten richtet sich nach der Dauer der Mitgliedschaft; sie beginnt mit 42 Mark monatlich <Min- destdauer der Rentenzahlung bis zu 3 Monaten) und steigt mit weiteren Mitgliedsjahren nach und nach bis zum Löchftbetrage von lüü Mark monatlich (Rentenbezug bis zur Höchstdauer oon 12 Monaten). Die Stellenlosenkaffe ist dem Kaiser!. Aufstchtsamt für Privatverficherung unter stellt und ist die erste und einzige Stellcnlosen-Verflcherung ihrer Art. Bisher ausgezahlte Renten über 815 000 Mark! Kein Sonderbeitrag I bietet den Mitgliedern in Fällen dringender und unverschuldeter Not nach zweijähriger Verbands zugehörigkeil Hilfe und Darlehen. (Bisher ausbezahlt: 153800 Mark). bietet den Mitgliedern Veranlassung und Gelegenheit zur sicheren Anlage ihrer Spargroschen. Einlagen von 5 Mark an auf Sparbuch mit 4s!s,Zinsen bei monatlicher Kündigung. Kleinere Beträge auf Sparkarte durch 68 Pfg.-Sparmarken. Bis Ende 1912 wurden über 6080000 Mark eingezahlt. nimmt Mitglieder ohne ärztliche Untersuchung auf. Sic gewährt Freizügigkeit in ganz Europa und befreit ihre Mitglieder von der Zwangszugehörigkeit zu Gemsindekrankenversicherungen, Orts- und Betriebskrankenkaffen. Kein Kaffenarztzwang. Höchstleistung: 52 Wochen freie ärzt liche Behandlung, Arznei, Heilmittel, 28 Mark wöchentliches Krankengeld, 375 Mark Begräbnisgeld. Verpflegung in einer höheren KranksnhauSklaffe. Mitgliederzahl: über 39000. Vermögen 600 000 Mark. Summe der Kaffenleistungen seil 1899 über 3s^ Millionen Mark. Satzungs auszüge und Anmeldevordrucke kostenlos. Weiter gewährt sie den verheirateten Mitgliedern auf besonderen Antrag Den Familienversicherten werden auf die Dauer von 26 Wochen gewährt: Ärztliche Behandlung, Arznei, Heilmittel bis 20 Mark, Zahnbehandlung und Zahnfüllungen bis 10 Mark in jedem Falle und Sterbegeld (Höchstbetrag: 108 Mark). Kein Kaffenarztzwang. Aufnahme ohne Unter suchung. Aufnahmepapiere werden ebenfalls kostenlos abgegeben. Rechtsschutz, Auskunftei, Abteilung für Lehrlinge, Studien- und Ferienfahrten, Bund für Wanderpflege „Die fahrenden Gesellen", Vortragsabende, Höhere Handels-Lehranstalt, Unterrichts- und Fortbildungsgclegenheiten, Ausbildung zu Unterrichtslettern und Rednern, Büchereien, standesgemäßer und gesellschaftlicher Anschluß in >300 Ortsvereinen de» In- und Auslandes usw. auf Verbandssatzungcn, Papiere der buchhändlerischen oder kaufmännischen Stellenvermittlung, -OrsssiptztzUtttzHiptl Satzungen der Verbandskrankenkaffe wie der Familien-Kranken Unterstützungskaffe, Anfragen sowie Beitrittserklärungen sind zu richten an die Geschäftsstelle der JeWmtimleii BuWndlWPhilseiWft, Leipzig, 1;—,7 Verantwortlicher Redakteur: tr m t l T h v m a s. — Bering: Der B ö r s e u u e r e i n der Deutschen Buchhändler zn Leipzig, Deutsches Biichhändlerhau.), Hospital,traßc. Druck: N a m n, L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion: Leipzig-R, Gerichtsweg 26 lVnchhändkcrhaiiS).
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