Mittwoch, den 21, Mai 1913. Umschlag zu 114, * KUsckeemarkt « keirllikne-rMllkii .karüise ltlittiiee;' es. 120 lll'eifal'dsiilli'llell-Oi'jg -^u108 8. I. >ii-?I724 6. ä. Oescb.- H, Leute gelangte zur Versendung: Das preußische Wassergesetz Textausgabe mit Einleitung, Anmerkungen und Sachregister. Nach den amtlichen Motiven und den Verhandlungen im Abgeordnetenhause und Äerrenhause erläutert von E. von Hippel. Preis gebunden 6.— ord., 4.50 netto und 4.20 bar. Der Verfasser, der seit Jahrzehnten in den wichtigsten Selbstverwaltungsämtern reiche Erfahrungen auch auf dem Gebiete des Wasserechtes gesammelt hat, gehörte als Mitglied der von dem Herrn Landwirtschaftsminister zur Vorberatung des Waffergesetz- entwurfs einberufenen Kommission an. Der große Vorzug dieses Werkes besteht darin, daß der Kommentar nicht eine rechtswissenschaflliche Beleuchtung des neuen Wassergesetzes bezweckt, sondern sich auf eine Wiedergabe der wichtigeren für die Auslegung des Gesetzes maßgebenden Ausführungen aus den amtlichen Erläuterungen und den Verhandlungen in den Kommissionen und im Plenum beider Läufer des Landtages be schränkt. Da die amtlichen Erläuterungen — ein nach Inhalt und Form als meisterhaft anerkanntes Werk — 264 Druckseiten um fassen und der Kommissionsbericht des Abgeordnetenhauses allein mehr als 800 Anträge behandelt, liegt es auf der Hand, daß ein für den praktischen Gebrauch bestimmter Kommentar nur in Kürze das Wesentliche bringen kann, um das Ver ständnis des umfangreichen Gesetzes zu erleichtern. Die Ausführungsanweisungen zum Gesetze sind bisher nicht erschienen, werden aber auf Wunsch nachgeliefert. Interessenten sind alle Gerichtsbehörden, Landräte, Landwirtschafts- und Landels- :: kammern, Wassermühlenbesiher und alle Industrielle mit Wasserkraftbetrieb. :: Wir bitten zu ^erlangen. Prospekte gratis Deutsche Landbuchhandlung G. m. b L., Berlin 8>V. 1l.