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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.05.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-05-03
- Erscheinungsdatum
- 03.05.1913
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- Deutsch
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4686 Börsenblatt f. d, Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. Pi? 100, 3. Mai 1913. Welt zu organisieren, durch Anregungen hierhin und dahin den Buchhandel zu befruchten und für seine aufklärerischen Ideen Propaganda zu machen, wenn auch nicht ohne Ein seitigkeit und Überhebung. Als Schriftsteller ist er am popu lärsten geworden durch seinen Roman: »Leben und Meinungen des Herrn M. Sebaldus Nothanker« (1773). Seine «Be schreibung der Königlichen Residenzstädte Berlin und Pots dam« ist ein noch heute unentbehrliches Nachschlagewerk. So sehr der Verlag mit der Zeit an Bedeutung gewonnen hatte, so gibt er das Sortiment keineswegs auf, erachtet es vielmehr als notwendig, um das Gleichgewicht herzustcllen. »Ich bin bei der Buchhandlung erzogen«, schreibt er an Lessing, »und habe sie anders kennen lernen, als sie selbst viele Buchhändler kennen. Ich bin überzeugt, datz das Drucken des Verlags in einem gewissen Verhältnisse mit dem Vertriebe des Sortiments stehen must, sonst tut man sich Schaden, wenn man auch den besten Verlag druckt.« Nicolais Bedeutung als Mensch, Buchhändler, Verleger, Schriftsteller, ist heute endlich in das rechte Licht gerückt worden. Durch seine Fehden mit den Großen unserer Literatur galt er ein Jahrhundert lang als das Urbild platter Aufklärung, Irockner Pedanterie; jetzt sehen wir ihn als den Repräsentanten des hochgebildeten deutschen Bürgertums in der zweiten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts, als volkstümliche Gestalt der religösen Aufklärung an, in der die besten Kräfte jener Zeit, Gewissens ernst einer tiefgründigen Kritik, staunenswerte Arbeitsenergie, Zähigkeit des Fcsthaltens am einmal Erkannten, zusammenge strömt sind. Nach Friedrich Nicolais Tode übernahm sein Schwiegersohn Hofrat Daniel Friedrich Parthey die Handlung; ge leitet wurde sie von Johannes Ritter, einem Bruder des berühm ten Geographen Karl Ritter. 1821 wurde Friedrich Partheys Sohn, der bekannie Archäologe vr. G u st a v P a r I h e y, Inhaber der Firma. Seine philologischen Arbeiten und äghptologischen Studien erschließen dem Verlage neue Gebiete. Eines der größ ten Unternehmen wird das Prachtwerk des Ägyptologen R. Lep- sius »Denkmäler aus Ägypten und Äthiopien nach Zeichnungen der von dem Könige von Preußen, Friedrich Wilhelm IV., nach diesen Ländern gesendeten und in den Jahren 1842 bis 1845 ausgeführten wissenschaftlichen Expedition. Auf Befehl Seiner Majestät herausgegeben und erläutert 1850 bis 1859«. (Preis 550 ««.) Daneben wird besonders Kunst, Kunstgeschichte, Kunst handwerk und Baukunst gepflegt. In das Gebiet der Natur wissenschaften weisen das großangelegte »Archiv für Naturge schichte«, gegründet von A. F. A. Wiegmann (1835 u. s.); die »Naturgeschichte der Käser Deutschlands« (1848 u. f.), begonnen von Erichson, fortgesetzt von Schaum, Kraatz, von Kiesenwetter und Julius Weise; die »viptoro. Llarelüea« von Schilsky und Neuhaus. Von geschichtlichen Werken seien genannt Räumers Ooclex üiplomutious UranäenbuiAensis und die Roxesta liistviiao öranäenbursssnsis und die dazu gehörigen Stammtafeln und Karten. Zu den bekanntesten Publikationen des Verlags zählen der Brüder Grimm Deutsche Sagen, Justus Mösers und Theo dor Körners sämtliche Werke. Gustav Parthey (dessen liebenswürdige Jugenderinnerungen leider zu wenig bekannt sind), trennte im Jahre 1858 das Sorti ment vom Verlage ab, wen» auch beide Teile der Handlung noch bis 1892 im alten Hause verblieben. Das Sortiment kaufte M. Iagielski aus Posen, und führte es als »Nicolaische Sor- timentsbuchhandlung« weiter; 1863 verkaufte er es an Fried rich Wreden und Fritz Borstell. Nach Wredens Aus scheiden kam cs in den Besitz von Fritz Borstell und Hans Reimarus (Borstell L Reimarus). Nach Fritz Borstells Tod (1896) und dem Hinscheiden von Hans Reimarus im Jahre 1902 ging das Geschäft in den Besitz von ReinholdBorstell (seit 1. Jan. 1901) und Reimarus' Erben (seit 19. April 1902) über und befindet sich seit 1910 im Alleinbesitz des Ersteren. Die glänzende Entwicklung des mil der Buchhandlung verbundenen »Fritz Borstells Lesezirkel« ist allbekannt; seit 1892 befindet sich das Geschäft im neuen Geschäftshause Dorothcenstraße 62; 1900 umfaßte der Lesezirkel schon über 600 000 Bände! Die Nicolaische Verlagsbuchhandlung leitete Gustav Parthcy bis zum Jahre 1866, in welchem Jahre er nach Rom übersiedelte, wo er auch 1872 gestorben ist und unweit der Pyra mide des Cestius mit dem Maler Carstens, Goethes Sohn August, Gottfried Semper u. a. begraben liegt. 1866 erwarben den Ver lag Parthehs langjährige Mitarbeiter August Effert und L. Lindlner. Rach Efferts Tod, 1870, trat sein Schwieger sohn R u d o l f St r i ck e r als Teilhaber ein, der nach Lindtners Ausscheiden l872 das Geschäft für alleinige Rechnung übernahm. In den zwanzig Jahren, die er die Firma leitete, richtete er mit geschästsmännischem Blick sein Hauptaugenmerk aus den Schulbücherverlag, der zwar von jeher vom Verlage gepflegt worden, aber in seiner Bedeutung zurückgetreten war. So hat das 1837 zuerst erschienene »Berlinische Lesebuch« von Otto Schulz unter ihm 46 Auflagen erlebt und ist gegenwärtig in fast allen Gemeindeschulen Berlins eingeführt. Der Schillmannsche Leitfaden der deutschen Geschichte und das Rechenbuch von Brennert und Kaselitz brachten es in der gleichen Zeit zu 23 bzw. 25 Auflagen. Seit 1890 ist der Verlag im Besitze von Strickers Erben, die derzeitigen Inhaber sind Rudolph Stricker u n d E h r i ch S t r i ck e r. Die Geschäftsräume be finden sich jetzt Potsdamerftratze 90. Neben dem Schulbücher- Verlag wird in neuerer Zeit noch besonders der Verlag von Vor lagen für Kunstinduftrie und Heraldik gepflegt. Es ist eine lange, ruhmreiche Geschichte, auf die die Nico laische Buchhandlung heute zurllckblicken kann. Beim Eintritt in das dritte Säkulum begleiten sie die besten Wünsche für eine weitere glückliche und gedeihliche Entwicklung! Benutzung von Buchtllustrattonen zu Projektionsvorträgen. In einer der angesehensten photographischen Zeitschriften wurde kürzlich darauf hingewiesen, daß es vielfach üblich ist, bei Projektionsvorträgen, wenn es an wichtigen, unentbehrlichen Illustrationen fehlt, das nötige Material aus Büchern und im Kunsthandel käuflichen Werken zu entlehnen, um ein abgeschlosse nes Gesamtbild in einem Vortrage zu geben. Datz dabei aber die Urheberrechte sehr genau beachtet werden müssen, kommt nur Wenigen in den Sinn, und wenn wirklich einmal dem Veran stalter eines Projektionsvortrags diesbezügliche Bedenken auf steigen, so werden sie sehr schnell beseitigt durch die Erwägung, datz es sich ja nur um eine Veranstaltung zur Belehrung oder Unterhaltung handle. Die Vorführung geschützter Werke in einem Lichtbildervor trag braucht auch keineswegs so streng genommen zu werden, wenn sie unentgeltlich geschieht. Anders dagegen, wenn die Vorführung der Bilder gewerbsmäßig, also gegen Honorar er folgt. In einem solchen Falle würde die Vorführung fremder Bilder ohne Genehmigung des Urhebers einen Eingriff in dessen ausschließliche Befugnisse darstellen, was vielfach völlig außer acht gelassen wird. Sehr lehrreich für die hierbei in Betracht kommenden Rechtsverhältnisse ist folgender Fall, der mir vor einiger Zeit zur Beurteilung unterbreitet wurde. In einem Verlage erschien ein Werk über Schönheitspflege. In diesem Werke befindet sich eine ganze Anzahl autotypischer Reproduktionen nach Aufnahmen, die teilweise speziell für dieses Buch gemacht wurden, zum Teil aber schon aus dem Kunsthandel bekannt sind. Eine Naturheilkundige veranstaltete nun zahlreiche Projektionsvorträge, zu denen sie auch eine ganze Anzahl Bilder aus dem genannten Werke benutzte. Der Verlag erhob gegen diese Art der Verwendung seines Jllustrationsmaterials Ein spruch und drohte mit einer Schadensersatzklage, ebenso wurde auch angekündigt, datz der Verfasser des Buches noch Strafantrag stellen würde. Es ergab sich nun die interessante Frage, ob es sich in diesem Falle um ein Vergehen gegen das Urheberrecht handelte und welche gesetzlichen Bestimmungen in Betracht kämen. Nach K 5 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Wer ken der Literatur usw. vom 19. Juni 1901 wird das Urheber- > recht an Abbildungen, die mit einem Schriftwerke verbunden sind, (Fortsetzung aus Seite 4747.t
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