7616 Börsenblatt f. b. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. oV 14S 22. Juni 1SI2. beitsplan, eine Geschäftsordnung ist die Grundlage, auf der eine gesunde innere Entwicklung des Geschäftes, wenn nötig auch in schnellerem Tempo, gewährleistet ist. Es soll daher im nachfolgenden versucht werden, die Organisation und die hauptsächlichsten Buchungsformen in einem mittelgroßen Ver lagsgeschäft so zur Darstellung zu bringen, daß die praktische Anwendung ohne weiteres ermöglicht ist. Größere oder kleinere Betriebe werden durch Erweiterung oder Zusammenlegung einzelner Teile und unter Berücksichtigung ihrer Eigenart gleichfalls Praktischen Gebrauch von dieser Darstellung machen können. Eine selbst nur für alle mittelgroßen Verlagshand lungen Passende Norm zu finden, ist wegen der Verschieden heit der Verlagsgeschäfte und der Art ihrer Objekte nicht mög lich. Es kann daher nur ein allgemein gegebenes Beispiel, das aber dem Durchschnitt der mittelgroßen Betriebe zu ent sprechen hat, gewählt werden. Die Voraussetzung für einen organisatorisch gehaltenen Verlagsbetrieb ist die Gliederung der einzelnen Arbeiten nach ihrer Art und ihrer Zusammengehörigkeit in Geschäfts» btei- lungen mit je einem für die Erledigung der Geschäfte dieser Abteilung Verantwortlichen Beamten an der Spitze. Die Größe der Abteilung bzw. die Zahl der darin beschäftigten Ange stellten ist bei der Einrichtung der Abteilungen von geringerer Bedeutung. Es ergeben sich so die Abteilungen: I. Geschäftsleitung, II. Auslieferung, III. Buchhaltung, IV. Herstellung, V. Vertrieb, VI. Jnseratenwesen, VII. Kor- respondenz. » Die hier (nebenstehend) beigegebenc Darstellung der Ge schäftsorganisation zeigt dieseAbteilungenmitihrenwichtigsten Arbeiten. Es wird zweckdienlich sein, sich bei derDarlegung des Organisation?- und Arbeitsplanes an dieseZusammenstellung zu halten, da durch sie die Darstellung naturgemäß an Anschau lichkeit gewinnt. I. Die Geschäftsleitnng. Wenn sich die Gefchäftsleitung im allgemeinen auch auf die von ihr sich vorbehaltenen Arbeiten und dadurch auch auf die Übersicht und Verfolgung der hauptsächlichsten Arbeiten der einzelnen Ressorts ihres Betriebs beschränkt, so wird sie doch stets bestrebt sein müssen, durch eine stille zeitweilige Kon trolle sich über die Art der Erledigung der Arbeiten in allen Abteilungen zu unterrichten, über die schwebenden Angelegen heiten haben die Ressortvorsteher der Geschäftsleitung münd lich Bericht zu erstatten. Zu diesem Zweck und zur Bespre chung der der Geschäftsleitung unklaren Posteingänge haben sich die Abteilungsborsteher täglich zu festgesetzter Spunde im Arbeitszimmer der Geschäftsleitung einzufinden. Ob diese Unterredungen in Gegenwart aller Ressortchefs stattzufinden haben, entscheidet jeweils die Geschäftsleitung. Posterledi- gung seitens der Gefchäftsleitung. Beim Offnen und der Durchsicht der Posteingänge werden von ihr die einzelnen Schriftstücke mit dem genauen Eingangsstempel versehen und nach Abteilungen zurückgelegt, um dann von den Abteilungs- Vorständen nach vorherigem Anruf unter kurzen Direktiven für die Behandlung einzelner Angelegenheiten in Empfang ge nommen zu werden. Diejenigen Schriftstücke, über die die Ge- schäftsleitung nähere Auskunft verlangt (s. oben), sind von ihr durch ein besonderes kurzes Zeichen als solche kenntlich zu machen. Briefschaften, die sich auf Hauptkasse und Bankver kehr erstrecken, werden von ihr zur eigenen Erledigung zurück gelegt. Das Öffnen, Stempeln und Sortieren der Eingangs. Post kann auch von einem Vertrauensbeamten besorgt werden. Die Ausgangsbriefpost wird, nachdem jeder Ressortvorsteher diejenige seiner Abteilung durchgesehen und die einzelnen Schriftstücke am Schlüsse mit seinem kopierfähigen Kontroll- zeichen, am besten dem Anfangsbuchstaben seines Namens, an erkannt hat, am Vor- und Nachmittag zu bestimmter Stunde von einem Angestellten der Korrespondenzabteilung von den Arbeits-Übersicht. Korrespondenz. j Schreiben nach Diktat. Kopieren. Portokasse. Registratur. Vervielfältigungen.