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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.05.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-05-07
- Erscheinungsdatum
- 07.05.1913
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- Deutsch
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.1/ 103, 7. Mai 1913. Redaktioneller Teil. SSrlmblatt f. d. Dtschn. !SuchI,»l,d-I. 4885 Wünscht jemand hierzu das Wort? — Es ist nicht der Fall. Diejenigen Herren, dis für diesen Antrag sind, bitte ich sich zu erheben. Er ist angenommen. § 12 Ziffer 2 g. Herr Paul Nitschmann-Berlin: In § 12, 2x scheint der Absatz 2 erheblich unklar zu sein. Es heisst da: »Gesell schaften, Vereine u. dgl. dürfen die ihnen gewährten Partiepreise nur im Kreise ihrer Mitglieder anzeigen und müssen dabei ausdrücklich darauf Hinweisen usw.«, es steht aber nicht da, daß der Verleger, der so liefert, diese Vereine dazu verpflichten muß. Der Börsenverein hat keine Machtmittel, wenn die Gesellschaften und Vereine dieses »dürfen« und »müssen« nicht beachten und trotzdem außerhalb des Kreises ihrer Mitglieder liefern. Es würde zu unzähligen Streitigkeiten führen, wenn sich herausstellte, daß die Gesellschaften usw. nicht verpflichten worden sind und niemand sie zwingen kann, sich an den § 12, 2«; zu halten. Ich stelle deshalb den Antrag: » »Gesellschaften usw. müssen bei Abschluß von Lieferungsverträgen vom Verleger verpflichtet werden, die ihnen gewährten Partiepreise nur im Kreise ihrer Mitglieder anzuzeigen usw.« Vorsitzender Herr Kommerzienrat Karl Siegismund-Berlin: Namens des Vorstandes bitte ich, diesen Antrag abzu- lchnen. Nach langen Verhandlungen ist zustande gekommen, was hier als Kompromißanträge vorliegt; ich sürchte, daß man uns fast der Vertragsuntreue zeihen könnte, wenn ein so weitgehender Antrag, wie ihn Herr Nitschmann gestellt hat, von uns angenommen würde. Ich bitte es bei der Vorlage zu belassen. Wünscht noch jemand das Wort dazu? Es ist nicht der Fall; wer von den Herren bereit ist, die Vorlage anzunehmen, den bitte ich, sich zu erheben. — Die Fassung ist angenommen, damit ist der Antrag Nitschmann abgelehnt und gleichzeitig fest gestellt, daß der Schlußsatz: »In jedem Falle sind diese Angebote zeitlich zu begrenzen« gestrichen wird. Zu § 12 Ziffer 2I>. Der Schlußsatz: »was im Lieferungsvertrage zu sagen ist« soll gestrichen werden. Ist jemand gegen diesen Antrag? — Es ist niemand dagegen, der Antrag ist angenommen. 8 12 Ziffer 3. Vorhin ist seitens des Herrn Referenten gebeten worden, hier zu sagen: «innerhalb von 6 Monaten nach der Lieferung zum Vorzugspreise zur Rücknahme liegengebliebener Exemplare verpflichtet». Ich stelle in dieser Form den Antrag zur Diskussion. Wünscht jemand das Wort? Herr H. Boysen-Hamburg: Meine Herren, ich habe gestern den Zusatzantrag eingebracht, die Bestimmung bezüglich der Rücknahme innerhalb von 6 Monaten so zu beschränken, daß sie sich bezieht aus die Zeit von K Monaten nach erfolgter Lieferung seitens des Verlegers zum Vorzugspreis, wie dies eben von dem Vorstand Ihnen vorgeschlagen worden ist. Ich habe jetzt zu beantragen, außerdem noch den Zusatz zu machen: »jedoch nur innerhalb zweier Jahre nach dem Bezüge durch den Sortimenter«, weil mir Bedenken aufgestiegen sind und auch aus Verlegerkreisen geäußert worden sind, daß sonst ein findiger Herr kommen könnte und etwa noch nach 10 Jahren die Zurücknahme verlangen könnte. Da der Einwand von Verlegern gemacht worden ist, glaube ich, es ist praktisch, dem Rechnung zu tragen. Vorsitzender Herr Kommerzienrat Karl Siegismund-Berlin: Ich stelle gleichzeitig diesen Antrag Boysen zur Dis kussion. Der Vorstand hat keine Bedenken dagegen geltend zu machen. Wünscht jemand das Wort dazu? — Die Diskussion ist geschlossen. Es würde nunmehr dieser Paragraph in seinem Schlußsatz, wie er Ihnen vorgeschlagen wird, lauten: ... so ist der Verleger innerhalb von 6 Monaten nach der Lieferung zum Vorzugspreise, längstens aber 2 Jahre nach dem Bezug durch das Sortiment, zur Rücknahme liegengebliebener Exemplare verpflichtet.« Wer dafür ist, den bitte ich, sich zu erheben. — Der Antrag ist angenommen, wie ich feststellen kann, einstimmig. Die Abänderungsvorschläge sind demnach erledigt. Ich komme nun auf die übrigen Abänderungsvorschläge des Revisions ausschusses zurück. Ich frage die Versammlung: wünscht jemand zu irgendeinem der Abänderungsvorschläge, soweit sie nicht schon durch die Beratung und Beschlußfassung über die jetzt abgetanen Paragraphen erledigt sind, das Wort? — Es geschieht nicht, die Diskussion ist geschlossen. Ich bitte diejenigen Herren, die bereit sind, die übrigen Paragraphen so anzunehmen, wie sie vorliegen, sich zu erheben. Die Paragraphen sind einstimmig angenommen. Ich bringe nunmehr die gesamte Verkaussordnung, wie sie vorgelegt ist und wie wir sie in den einzelnen Paragraphen beraten haben, zur Abstimmung. Diejenigen Herren, die bereit sind, die Verkaufsordnung in dieser Form anzunehmen, bitte ich, sich zu erheben. — Ich stelle mit Freude fest, daß dies einstimmig geschehen ist. Erhebt sich Widerspruch gegen diese Fest stellung? (Jawohl!) Dann bitte ich die Herren, die die Verkaussordnung nicht annehmen wollen, sich zu erheben. — Zwei Herren sind dagegen. Herr I)r. B. Lehmann-Danzig: Ich habe zu meinen Anträgen noch nicht das Wort erhalten. Vorsitzender Herr Kommerzienrat Karl Siegismund-Berlin: Ich habe gefragt, ob zu den übrigen Paragraphen das Wort gewünscht würde, und dazu hat Herr vr. Lehmann das Wort nicht verlangt. Herr I)r. B. Lehmann-Danzig: Aber zu meinen Anträgen wünsche ich noch zu sprechen. Vorsitzender Herr Kommerzienrat Karl Siegismund-Berlin: Wenn ich die Versammlung frage: wünschen Sie noch zu den übrigen Paragraphen zu diskutieren? und Herr vr. Lehmann meldet sich nicht zum Wort, so nehme ich natürlich an, daß auch er nicht mehr das Wort zu nehmen wünscht. Herr vr. B. Lehmann-Danzig: Als ich mich vorhin rechtzeitig melden wollte, sagte der Herr Vorsitzende: ich werde Wohl an Ihre Anträge denken; und deshalb habe ich es nachher unterlassen, mich zu melden, weil ich dachte, der Herr Vor sitzende würde jetzt auch an meinen Antrag denken. Es liegt also ein Mißverständnis vor, bei dem ich wohl entschuldigt bin. Cs ist nur eine Formalität, wenn ich das hier auseinandersetze; es wird^dadurch die Annahme ja nicht geändert; aber da etwas anderes in Aussicht ist, da nämlich von einem der Herren der Antrag gestellt werden wird, daß der Vorstand diese Anträge sür das nächste Jahr in Betracht ziehen will, so hat es vielleicht doch einen praktischen Zweck, wenn ich sie heute noch kurz motiviere. Vorsitzender Herr Kommerzienrat Karl Siegismund-Berlin: Dann muß ich die Versammlung fragen, ob sie bereit ist, nochmals die Diskussion über die Anträge des Herrn Or. Lehmann über § 12 der Verkaussordnung zu eröffnen. Wer dafür ist, wolle sich erheben. Es erhebt sich niemand. Der Gegenstand ist damit erledigt. Meine Herren, am Schlüsse dieses Teiles unserer Beratungen ist es mir ein Be dürfnis, der aufopfernden Arbeit, die der Ausschuß für die Verkaussordnung und speziell der Vorsitzende Herr I)». Ehlermann geleistet hat, zu danken. Es ist keine leichte Aufgabe sür den Ausschuß gewesen, die widersprechenden Ansichten im Ausschuß zusammenzubringen. Ich habe mit großer Freude von Herrn vr. de Gruhter gestern anerkennende Worte für den Ausschuß vernommen, und gerade daß diese Anerkennung aus dem Munde des Herrn vr. de Gruhter gekommen, macht uns um so größere Freude. Wir sind alle bemüht gewesen, jeder an seinem Teil, zwischen dem extremsten Sortimenterstandpunkt und dem extremsten Verlegerstandpunkt einen Ausgleich zu schaffen, und ich hoffe, wir haben diesen Ausgleich heute hier gefunden; ich
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