rr2S^s.'sö M.° svrMchl" - ZZ Mitglieder 40 Ps., 32 M.. SO M..^ 100 M. — Deilagen werden ^ Nr. 103. Leipzig. Mittwoch den 7. Mai 1913. 80. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Börsenverein der Deukschen Buchhändler )u Leipzig. Protokoll über die Verhandlungen der ordentlichen Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, den 20. April 1913, vormittags 10>/r Uhr, im Deutschen Buchhändlcrhaus zu Leipzig (Eingang Portal III). Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht über das Vereinsjahr 1912/13. 2. Bericht des Rechnnngs-Ausschusses über die Rechnung 1912. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1913. 4. Antrag des Vorstandes: Einer uni den Börsenverein und den Deutschen Buchhandel verdienten Persönlichkeit die Ehrenmitgliedschast zu verleihen. 5. Einberufung des Ehrenausschufses sür die Ausstellung von Buchhändler-Bildnissen imgroßen Saaldes Buchhändlcrhauses. 6. Antrag des Vorstandes: „Die Hauptversammlung wolle über den im Börsenblatt Nr. 50 vom 3. März 1913 veröffentlichten Entwurf einer neuen Verkaufsordnung sür den Verkehr des Deutschen Buchhandels mit dem Publikum Beschluß fassen." 7. Antrag des Herrn Otto Meistner-Hamburg und Genossen: „Die Hauptversammlung wolle beschließen, daß die vollständige Ausgabe des Adreßbuchs des Deutschen Buchhandels allen Mitgliedern des Börsenvereins unentgeltlich geliefert und daß der ordentliche Jahresbeitrag für die Mitglieder des Börsenvereins auf M. 30.— festgesetzt werde." 8. Anträge der Herren vr. B. Lehmann und R. v. Bötticher, beide in Danzig, und Genossen: I. Anträge zur Verkehrsordnung. 8 4. Ter 8 4 erhält zu a) nachfolgenden Zusatz hinter „Bezugsbedingungen": Bei denjenigen Verlagsartikeln jedoch, welche vom Verleger mit einem geringeren als dem Minimalrabatt von 25hß in Rechnung oder 30hß bar verkauft werden, bleibt dein Sortimenter die Erhöhung des Ladenpreises bis zu diesen: Rabatt in das eigene Ermessen gestellt. „Solche Verkaufsartikel, deren Verkaufspreis dem Sortimenter überlassen wird, erscheinen in sämtlichen Publikationen des Börsenvereins in deutlich unterschiedener Schrift und bei der Preisangabe des Verlegers mit den: Zusatz: .exklusive Sortimenteraufschlach." 8 5. Der § 5 erhält zu a) folgendes alinea: »Festsetzung verschiedener Nettopreise bei eingestthrten Schulbüchern je nach der beziehenden Firma ist unstatthaft." Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 80. Jahrgang. 626