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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.05.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-05-07
- Erscheinungsdatum
- 07.05.1913
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- Deutsch
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103, 7. Mai 1913. Redaktioneller Teil. Meine Herren, der Herr Referent hat von Firmen gesprochen, die die Tendenz verfolgen, »abzubauen«. Wenn, was ich nicht weiß, dieser Vorwurf gegen mich und die Firmen, die bisher mit mir den gleichen Standpunkt vertreten haben, gerichtet sein soll, so muß ich ihn aufs entschiedenste zurückweisen. Wir bauen nicht ab, wir wollen auch nicht abbauen, wir brauchen das Sortiment genau so wie jeder andere, und wir werden das Sortiment, soweit es uns möglich ist, nach wie vor in jeder Weise unterstützen. Der Herr Referent hat die Worte 8aius publioa suyrema lex benutzt, um es darzustellen, als wenn wir diesem Grundsatz nicht folgten. Meine Herren, das Wohl des Staates liegt uns ebensosehr am Herzen wie Ihnen allen, auch für uns ist es das höchste Gesetz, und wir Verleger haben das immer im Auge, indem wir Bücher veröffentlichen, die die Wissenschaft und die Kultur fördern und sie in einer Ausstattung auf den Markt bringen, wodurch Gewerbe und Industrie nur gefördert werden können. Wir sind aber nicht in der Lage, die Übersetzung des Satzes zu akzeptieren, die Herr Prager seinem bekannten Aufsatz zugrunde legte, und die sich der Herr Referent jetzt zu eigen gemacht hat, daß wir bei allen unseren Publikationen und bei der Art, wie wie wir sie verbreiten, als Richtschnur nehmen müßten: das erste Gesetz ist der Börsenverein. Das geht nicht. Der Herr Referent hat darauf hingewiesen, daß vor 30 bis 50 Jahren es üblich war, daß Bestellungen, die vom Publikum direkt an den Verleger kamen, von diesem an die Sortimenter überwiesen wurden, und er hat hinzugefügt, daß nach und nach der Verlag dazu übergegangen sei, das Sortiment — wenn ich nicht irre, sagte er: »systematisch« — auszuschalten. Wenn sich dieser Vorwurf auf meine Firma und die von mir schon genannten Firmen beziehen soll, so muß ich auch ihn aufs entschiedenste zurückweisen. > Vorsitzender Herr Kommerzienrat Karl Siegismund-Berlin (unterbrechend): Ich möchte feststellen, daß der Herr Referent keinerlei Angriffe gegen die Firma Springer oder gegen die Person des Herrn Springer zum Ausdruck gebracht hat. Herr Springer-Berlin: Ich freue mich, wenn sich der Vorwurf nicht auf meine Firma beziehen soll, und auch nicht auf die Firmen, die ich, auch ohne einen Auftrag zu haben, doch in gewissem Sinne hier vertrete. — Daß sich dieses Verhältnis verschoben hat, liegt nicht an einzelnen Firmen, sondern an der Entwicklung unserer ganzen Verkehrsverhältnisse. Wenn ich auf die einzelnen Punkte, die der Herr Referent hier erwähnt hat, eingehen wollte, so würden wir wohl heute eine ebenso lange Sitzring erleben, wie sie — wie ich gehört habe — der Verband gestern gehabt hat. Ich will darauf ver zichten. Meine Absicht ist gewesen, mit wenigen Worten Ihnen zu erklären, warum ich diesem vorgelegten Entwürfe einer Verkaufs ordnung nicht zustimmen kann. Der Entwurf, wie er aus dem Ausschuß hervorgegangen ist, enthält gewisse Eingriffe in die Rechte des Verlegers, denen ich mich nicht zu unterwerfen in der Lage bin. Ich muß es mit Dank anerkennen, daß der Erste Vorsitzende des Börsenvereins noch in letzter Stunde sich bemüht hat, die Gegensätze zu beseitigen. Er hat sich bemüht, dem am meisten bekämpften § II, 3 eine Fassung zu geben, die in den Augen mancher ausreichen müßte, auch unsere Zustimmung zu gewinnen. Nachdem aber in der gestrigen Versammlung des Verlegervereins die Ansichten über den Ausdruck: »in solchen Fällen soll der Verleger gehalten sein« schon derartig auseinandergingen, daß man sich nicht klar war, was damit gemeint ist, und nachdem der Herr Erste Vorsteher erklärt hat, daß in dem »Soll« ebenso wie bisher in dem Entwurf des Ausschusses zur Revision der Verkaufsordnung ein »Muß« enthalten ist, ist der alte Zustand wieder hergestellt und dieser Paragraph unannehm- bar geworden. Desgleichen sind in dem § 12 des Entwurfs Eingriffe enthalten, die ich nicht akzeptieren kann nnd akzeptieren werde. Damit ich nachher bei der Einzeldiskussion der Paragraphen, die meiner Meinung nach in einer so großen Versammlung auch kaum möglich sein wird, nicht nochmals das Wort zu ergreifen habe, möge es mir gestattet sein, ganz kurz zu einigen Para graphen, die ich beanstande, noch ein paar Bemerkungen zu machen. Vorsitzender Herr Kommerzienrat Karl Siegismund-Berlin (unterbrechend): Ein näheres Eingehen auf die einzelnen Paragraphen würden wir lieber der Spezialdiskussion Vorbehalten: aber wenn Sie die Bestimmungen nur im allgemeinen berühren wollen, wird dem nichts entgegen stehen. Herr Springer-Berlin: Ich will davon absehen und glaube, ich kann mich auch nachher in der Diskussion jedes Wortes enthalten. Wenn der Entwurf, wie er hier vorliegt, selbst mit den Abänderungen des Verlegervereins, heute angenommen und somit Gesetz wird, so bin ich zu meinem Bedauern gezwungen, an dieser Stelle hier offiziell gegen die Beschlüsse Einspruch zu erheben. Es sind uns Verlegern durch die Satzungen, durch die Verkehrs- und Verkaufsordnung, welch beide letztere Ordnungen den Satzungen gleichwertig hingestellt werden, Sonderrechte verliehen worden. Wenn wir diese Sonderrechte wahren wollen, bleibt uns nichts übrig, als hier den Schritt zu tun, den ich ungern und schweren Herzens tue, nämlich Einspruch zu erheben. Das wird mich nicht hindern, nach wie vor Mitglied des Börsenvereins zu bleiben und zu helfen, ihn zu unterstützen in allen seinen Bestrebungen, solange diese nicht mit den Prinzipien, die ich nun einmal befolge, in direktestem Widerspruch stehen. Ich bedaure, meine Herren, daß ich gezwungen war, Ihnen diese Erklärung hier heute abzugeben. Vorsitzender Herr Kommerzienrat Karl Siegismund-Berlin: Ich gebe Herrn Or. Lehmann das Wort zu seinen Anträgen zur Berkaufsordnung §11 und 12. Herr Or. B. Lehmann-Danzig: Meine sehr geehrten Herren! Die Diskussion und die Richtungen, die heute auf- einanderprallen, bewegen sich im großen ganzen um folgende Punkte. Der Buchhandel hat sich in den letzten Jahrzehnten nicht, wie Herr vr. Ehlermann irrtümlich meinte, dahin entwickelt, daß der Verlag angefangen hat, Sortiment zu treiben, sondern umgekehrt. Ich kenne den Buchhandel seit 50 Jahren insofern, als ich so lange in einer der angesehensten Danziger Sortiments- und Buchhandlungsfirmen ein- und ausgegangen bin und als junger Gymnasiast bereits den äußeren Betrieb und den damaligen sozialen Standpunkt eines Sortimenters kennen gelernt habe. Das sind, wie gesagt, jetzt über 50 Jahre her, und da habe ich folgende Beobachtung gemacht, die durch die Geschichte des Buchhandels gestützt wird: daß der Buchhandel früher gewöhnlich als Verbindung von Verlag und Sortiment betrieben worden ist. Aber ein Unterschied bestand gegen jetzt, und das hat vielleicht den Herrn Or. Ehlermann zu seinem Mißverständnis geführt: wenn der Buchhändler, sei er vorwiegend Sortimenter oder Verleger, früher ein Buch direkt Vertrieb, das er in Verlag hatte, dann hütete er sich wohl, dem Publikum andere Bedingungen zu stellen, als der Sortimenter sie stellen darf. Das war der ganze, ich möchte sagen moralische Gesichtspunkt, der den damaligen Buchhandel beherrschte. Es hütete sich wohl — ich will sagen der größte Buchhändler am Ott, der früher in der Provinz gewöhnlich nebenbei Verleger war, ein Buch, das er selbst herausgab — und man gab damals als Sortimenter leichter ein Buch heraus als heute - etwa seinen Ortskollegen dadurch Konkurrenz zu machen und ihnen die Kundschaft abzusägen, daß er dasselbe Buch billiger an die Kundschaft abgab, als jene es liefern durften. Das wäre keinem eingefallen; das war ein moralisches Gebot. Wir wissen leider — wir sind ja nicht mehr junge Leute —, daß in der letzten Zeit die Moral in diesem Punkte stark gesunken ist; es sind Mißbräuche eingetreten, und diese Mißbräuche sind schließlich in den §§11 und 12 gesetzlich kodifiziert worden. «2v
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