I? 96, 28. April 1913. Vermischte Anzeigen. Ars-Matt s. d. Dtschn. Bu««a„d-I. 4519 In Sachen der Firma in München gegen die Firma Iwan Verlag Berlin, sowie deren Inhaber, Iwan Rothgießer, Verlagsbuchh. in Berlin 8>V. 68, wird hierdurch folgendes Abkommen bekannt gegeben: Namens der Firma Braun §r Schneider: Main z, den 22. April I9IZ l>. Ludwig Fuld, Justizrat Anerkenntnis! Die Firma Iwan Rolhgießer, Verlag in Berlin, sowie deren Inhaber Iwan Rothgießer, Vcrlagsbuchhändler in Berlin 5^. 68, persönlich, geben hiermit zur Erledigung der gegen sie von der Verlagsbuchhandlung Braun ä- Schneider in München anhängig gemachten Verfahren wegen verbotenen Nachdrucks folgende Erklärungen ab: I. Wir erkennen an, die Urheber- und Verlagsrechts der Firma Braun F- Schneider durch Nach druck und Verbreitung der nachgenannten Schriftwerke und Abbildungen verletzt zu haben: Wilhelm Busch: Die kleinen Honigdiebe, „ „ Der Hahnenkampf, „ „ Affe und Schusterjunge, „ „ Die Fliege, „ „ Der neidische Handwerksbursch, „ „ Vetter Franz auf dem Esel. II. Wir verpflichten uns, die den Nachdruck enthaltenen Druckwerke sofort aus dem Verkehr zurückzuziehen und zur Vernichtung an die Firma Braun Schneider kostenfrei zu übersenden. III. Wir verpflichten uns weiter, bei Meidung einer Konventionalstrafe von 1000 Mark für jeden Fall der Zuwiderhandlung, uns jeden Eingriffs in die Verlagsrechte der Firma Braun 6- Schneider bezüglich der Werke von Wilhelm Busch und aller anderen Verlags werke der genannten Firma zu enthalten. IV. Wir erklären uns damit einverstanden, daß dieses Abkommen von der Firma Braun >L Schneider auf unsere Kosten einmal im Börsenblatt veröffentlicht wird. V. Wir übernehmen alle in der Klagesache, der einstweiligen Verfügung und der Strafsache der Firma Braun L Schneider entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, einschließlich der des Herrn Justizrat vr. Fuld in Mainz. ^ Iwan Rothgießer, Verlag Bel'UN, den 21. April 1913 gez. Iwan Rothgießer