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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.04.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-04-23
- Erscheinungsdatum
- 23.04.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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4294 Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 92, 23. April 1913. kodifizieren wolle. Seine Freunde und er seien zuerst gegen diese Modifizierung Sturm gelaufen. Sie hätten sich bemüht, in ernster andauernder Arbeit eine andere Grundlage zu schaffen, die in ihren Anträgen Ausdruck gefunden habe. Diese Grundlage brauche das Sortiment, das jetzt den Rechtsboden verloren habe. Ihre Anträge zur Verkaufsordnung wider sprächen keineswegs der Gewerbeordnung. (Beifall und Händeklatschen.) Herr Hermann Hillger-Berlin, zur Geschäftsordnung, bittet die Herren Redner, sich dringend kurz zu fassen. Herr vr. Lehmann bemerkt, daß er sich den Anordnungen des Herrn Vorsitzenden fügen würde, aber er werde keine Vorschrift, wie er seinen Stand zu verteidigen habe, annehmen. Herr Kommerzialrat Müller gibt seinem Erstaunen über den Widerspruch des Herrn Springer Ausdruck. Mit dem Verlegerparagraphen werde heute ein Mißbrauch getrieben, nur dem wolle man steuern und verhindern, daß das Publikum die Sortimenter infolge gewisser direkter Geschäfte des Verlags für Betrüger halte. (Beifall). Dieser Forderung könne sich auch der einsichtige Verlag nicht verschließen. Das sei das moralische Recht des Sortiments, das Herr vr. Lehmann meine; er bitte daher um en istoa-Annahme der Kompromitzvorschlöge des Vorstandes. (Lauter Beifall.) Herr vr. Ehlermann bemerkt, daß es ihm serngelegen habe, gegen Herrn Springer (nicht mehr anwesend) einen Vorwurf zu erheben, er mache niemandem Vorwürfe, dies habe Herr Springer schon aus seiner langjährigen Tätigkeit im öffentlichen Leben des Buchhandels schließen müssen, er könne es nicht zugeben, daß Herr Springer wegen seines Berichtes hätte protestieren müssen. Dieser protestiere vielmehr gegen die Einschränkung seiner Rechte als Verleger; das würde er verstehen, wenn er es auch nicht billigen könne, er weise nochmals darauf hin, §aß man nur Mißbräuche bekämpfen wolle. Hieraus ist die Generaldiskussion geschlossen. Herr Kommerzienrat Siegismund bemerkt, daß die Grundlage für die Spezialdiskussion der im Börsenblatt veröffentlichte Entwurf sei. Zu M 2, 9, 17 seien Abänderungsvorschläge gemacht worden. Hieraus wird K 3 einstimmig angenommen, desgl. H 14, K 11 Ziffer 3 und Z 11 Ziffer 5. Herr vr. Lehmann erhält alsdann das Wort zu Z 11,2 und begründet dann seinen Antrag. Der Antrag wird abgelehnt. Herr Kommerzialrat Müller beantragt, K 12 Ziffer 2 e, x und t> en Kloo anzunehmen. Herr Nitschmann widerspricht. Hierauf wird der in Z 12 Ziffer 2 e enthaltene Antrag angenommen. Zu K 12 Ziffer 2ß Abs. 2 schlägt Herr Nitschmann eine veränderte Fassung vor: »Gesellschaften usw. müssen bei Abschluß von Lieferungsverträgen vom Verleger verpflichtet werden, die ihnen gewährten Partiepreise nur im Kreise ihrer Mitglieder anzuzeigen usw.« Herr Kommerzienrat Siegismund bittet, diesen Vorschlag als den Kompromißvorschlägen widersprechend abzulehnen. Hieraus wird Z 12 Ziffer 2 ^ in der Fassung der Vorlage angenommen. tz 12 Ziffer 2 K wird ohne Diskussion angenommen. Zu Z 12 Ziffer 3 bittet Herr H. Boysen-Hamburg einen Zusatz zu machen. Herr Kommerzienrat Siegismund erwidert, daß der Vorstand keine Bedenken gegen den Zusatz habe. K 12 Ziffer 3 wird alsdann mit dem Zusatz einstimmig angenommen. Der Herr Vorsitzende stellt nunmehr die übrigen Vorschläge des Entwurfs zur Diskussion und Abstimmung, sie werden angenommen. Hieraus wird der ganze Entwurf der Verkaufsordnung in der vorliegenden Form zur Abstimmung gestellt und angenommen, nur drei Herren sind dagegen. Herr vr. Lehmann glaubt, daß damit noch nicht über seine Anträge abgestimmt sei. Herr Kommerzienrat Siegismund fragt deshalb an, ob die Hauptversammlung die Wiederaufnahme der Diskrission wünsche. Dies wird gegen wenige Herren verneint. Hierauf gedenkt Herr Kommerzienrat Siegismund der Arbeiten des Ausschusses und dankt ihm herzlich, er hoffe, daß es dem Sortiment und Verlag möglich sei, mit der Verkaufsordnung eine Reihe von Jahren zu arbeiten. Antrag der Herren vr. Lehmann u. Gen. zur Verkehrsordnung und zu den Satzungen des Börsenvereins. Herr vr. Lehmann begründet die Anträge ausführlich im einzelnen und erklärt, daß er zu seinen Anträgen, auch zu denen zur Verkaussordnung, genügend gehört worden sei, er schließt mit dem Appell, daß dem Buchhandel die alte Achtung bewahrt bleiben möge. Herr Kommerzialrat Müller schlägt vor, dem Vorstand die Anträge des Herrn vr. Lehmann zur Erwägung anheim zu geben mit der Auflage, darüber im nächsten Jahr zu berichten. Herr vr. Ehlermann bemerkt, daß in den Anträgen des Herrn vr. Lehmann Annehmbares und Unannehmbares durchetnandergehe, er müsse sich doch dagegen wenden, daß die Hauptversammlung die Anträge dem Vorstand zur Erwägung überweise. Er müsse also dem Antrag des Herrn Kommerzialrat Müller widersprechen, im übrigen verweist er auf H 7 der Verkaufsordnung, der dem Sortiment bereits gestatte, bei gering rabattierten Werken einen Ausschlag zu machen. Herr vr. Lehmann erwidert und bemerkt insbesondere, daß sein Vorschlag weitergehe, als H7 der Verkaufsordnung. Herr vr. Ehlermann wendet sich gegen die anscheinend von Herrn vr. Lehmann vertretene Auffassung, daß der Börsenverein der Knecht des Verlags sei. Herr vr. de Gruyter-Bcrlin begrüßt es, daß es Herrn vr. Lehmann heute gestattet worden sei, sich frei auszu sprechen, er halte es aber für gefährlich, dem Vorstand die Vorschläge zur Erwägung anheimzugeben, besser wäre es, sie ihm nur zur Prüfung zu unterbreiten. sAartsetzung aus Seite 432A.)
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