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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.04.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-04-23
- Erscheinungsdatum
- 23.04.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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92, 23, April 1913, Redaktioneller Teil, Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 4291 Am Vorstandstisch waren anwesend die Herren Kommerzienrat Karl Siegismund, Artur Seemann, Georg Krehenberg, Max Kretschmarin, Curt Fernau, Oscar Schmorl, Syndikus vr, Orth führt das Protokoll, Herr Kommerzienrat Karl Siegismund, Erster Vorsteher des Börsenvereins, eröffnet die Hauptversammlung um 10V- Uhr vormittags und weist durch Beziehung aus die Bekanntmachung des Vorstandes im Börsenblatt vom 27, März 1913 die satzungsgcmäße Einberufung der Hauptversammlung sowie die rechtzeitige Bekanntmachung der Tagesordnung nach. Der Vorsitzende schließt hierauf die Wahl und ernennt zu Stimmzählern die Herren: Friedrich Feddersen-Steglitz und Paul Toeche-Kiel, Herr Krehenberg führt die Rednerliste, Hierauf wird in die Erledigung der Tagesordnung eingetreten, Punkt 1, Geschäftsbericht, Auf seine Verlesung wird verzichtet; es werden nur die einzelnen Punkte zur Diskussion gestellt. Den Abschnitt »Begründung der Deutschen Bücherei« trägt Herr Kommerzienrat Siegismund vor; er bemerkt dazu, daß der Vorstand nicht leichten Herzens an die Übernahme der neuen Aufgabe gegangen sei, er habe sich lange bedacht, dies ohne Einberufung einer Hauptversammlung zu tun, schließlich sich aber auf Grund von Z 21 Ziffer 12 der Satzungen entschlossen. Herr Kommerzienrat Siegismund gibt dann die Entstehungsgeschichte der Deutschen Bücherei bekannt, verliest den Wortlaut des K 21 Ziffer 12 der Satzungen und erörtert dessen Bedeutung und historische Grundlage. Der Vorstand glaube, sich dieses Paragraphen mit Recht bedient zu haben. Von einer Seite sei aber gewünscht worden, nachträglich die Genehmigung nachzusuchen, der Vorstand bitte daher um nachträgliche Genehmigung des Vertrags und der Satzung über die Deutsche Bücherei, Herr Kommerzienrat Carl Engelhorn-Stuttgart weist auf die hohe Bedeutung der Deutschen Bücherei hi» und gibt der großen Freude des Buchhandels darüber Ausdruck; man sei erstaunt, daß es möglich gewesen sei, in so kurzer Zeit die Widerstände, die sich boten, zu überwinden; man müsse aber auch allen danken, die bei dem Werk mitgearbeitet hätten, insbesondere der Sächsischen Staatsregierung und den Sächsischen Ständen, der Stadt Leipzig, Herrn Oberbürger meister vr, Dittrich, dem Vorstand des Börsenvereins und des Verlegervereins, ferner Herrn Albert Brockhaus und Herrn vr, Ehlermann, Gott sei Dank habe der große Moment kein kleines Geschlecht gefunden; er wünsche dem ganzen Unter nehmen ein glückliches Gedeihen, (Lebhaftes Bravo.) Herr Hans Lichtenhahn-Basel führt aus, daß auch die Schweizerischen Buchhändler die Deutsche Bücherei mit großer Freude als gemeinsames Band begrüßt haben. (Bravo.) Herr Rud, Hosmann-Berlin glaubt, daß man in dem lebhaften Beifall eine hohe Anerkennung der Deutschen Bücherei erblicken dürfe und schlägt die Annahme folgender Resolution vor: »Die Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, die heute, am Kantatesonntag, den 29, April 1913, im Buchhändlerhaus zu Leipzig tagt, begrüßt die durch die Munifizenz der König!, Sächsischen Staatsregierung und der Stadt Leipzig auf Anregung des Börsenvereinsvorstandes ins Leben gerufene und der Obhut des Deutschen Buchhandels anvertraute Schöpfung der »Deutschen Bücherei« mit großer Be geisterung! Sie erblickt in dieser Schöpfung ein Kulturwerk von höchster Bedeutung, das zur Förderung deutscher Geistesbildung in den Dienst der Wissenschaft, des Buchhandels und der Kunst gestellt werden soll. Dank erfüllten Herzens empfindet jeder deutsche Buchhändler in dieser Zuwendung zugleich eine Ehrung seines Standes, wie sie ihm schöner und reicher nicht hätte zum Ausdruck gebracht werden können.« Die Resolution wird einstimmig angenommen, Herr Kommerzienrat Siegismund dankt den Herren Rednern für ihre Ausführungen, Die Versammlung spricht hierauf einstimmig die Genehmigung des Vertrags und der Satzung über die Deutsche Bücherei aus. Hierauf folgt die weitere Beratung des Geschäftsberichts, Der Punkt »Revision der Verkaufsordnung« swird vor läufig zurückgestellt. Bei Punkt »Verletzung der Verkaufsbestimmungen« bespricht Herr Kommerzienrat Siegismund den Prozeß der Firma I, Heß-Stuttgart gegen den Börsenverein, Der Vorstand hat einen Verstoß der Firma feststellen und deren Ver sicherung verlangen müssen, daß solche Verstöße sich nicht wiederholten. Es handelt sich dabei darum, ob das Angebot eines Freiexemplares als unerlaubter Rabatt anzusehen sei. Die Klage der Firma sei vorläufig von dem hiesigen Landgericht zurück gewiesen worden. Darüber hinaus habe die Firma I. Heß eine Broschüre »Die Sünden des Deutschen Buchhandels« u. a, auch an verschiedene Staatsbehörden versandt. Dem Börsenverein sei eine Denkschrift der Firma durch die Sächsische Regierung vorgelegt worden. Darin sei der Vorwurf erhoben, daß der Börsenverein die Machtmittel, die sich ihm durch die Deutsche Bücherei böten, event, gegen die wissenschaftlichen Verleger durch Verschließung der Bibliographie ausnützen könnte. Er brauche nicht zu betonen, daß dies ein Hirngespinst sei. Bei allen Verhandlungen mit den Behörden habe der Börsen verein betont, daß er durch die Deutsche Bücherei eine vollständige, einwandfreie deutsche Bibliographie zu schaffen hoffe. Hetz habe sich u, a, auch an den Reichskanzler gewandt und dieser habe die Sächsische Regierung, den Spuren der Firma Hetz folgend, ersucht, die Entwicklung der Deutschen Bücherei aufmerksam zu verfolgen. Die gestrige Verlegervereins-Haupt- versammlung habe deshalb einstimmig folgende Resolution gefaßt, die von dem Herrn Vorsitzenden verlesen wird: Die Hauptversammlung des Deutschen Verlegervereins erklärt im Gegensatz zu der Broschüre des Herrn I, Heß in Stuttgart »Die Sünden im Deutschen Buchhandel« daß sie das bolle Vertrauen zu dem Vorstand des Börsenvereins hat, daß die Deutsche Bücherei und die damit 5W-
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