Die ganze Seite umfapt 360 v lt tit l d S l Ä 4» oder deren Daum koktet 30 -Pf. De, eigenen Anzeigen zahlen 1 jr Mitglieder für die Seile 10 -Pf., sllr -/. 6. 32 M. statt 3S M. stir'/, S. 17 M. statt 1SM. Stellengesuche werden mit 10 ps. pr, »Seil^berechnet. — In dem illustrierten Teil: sür Mitglieder 7 «aum,5 2S ms. M ° jör Mch," j 4m»gll»d-r »o -ps.. 32 M., <><> M.. ,00 !!,. — D-i,ag-a w-rd-„ 1» — nicht angenommen. —DeiderseitigerErfiNlungsort ist Leipzig Hx Nr. 92. Leipzig, Mittwoch den 23. April 1913. 80. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Börsenverein der Deutschen Buchhändler M Leipzig. Protokoll über die Verhandlungen der ordentlichen Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, den 20. April 1913. vormittags 10>/2 Uhr, im Deutschen Buchhändlerhaus zu Leipzig (Eingang Portal III). Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht über das Bereinsjahr 1912/13. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1912. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1913. 4. Antrag des Vorstandes: Einer um den Börsenverein und den Deutschen Buchhandel verdienten Persönlichkeit die Ehrenmitgliedschast zu verleihen. 5. Einberufungdes Ehrenausschusses für die Aufstellung von Buchhändler-Bildnissen im großen Saal des Buchhändlerhauses. «1. Antrag des Vorstandes: „Die Hauptversammlung wolle über den im Börsenblatt Nr. 50 vom 3. März 1S13 veröffentlichten Entwurf einer neuen Berkaufsordnung sür den Verkehr des Deutschen Buchhandels mit dem Publikum Beschluß sassen." 7. Antrag des Herrn Otto Meißner-Hamburg und Genossen: „Die Hauptversammlung wolle beschließen, daß die vollständige Ausgabe des Adreßbuchs des Deutschen Buchhandels allen Mitgliedern des Börsenvereins unentgeltlich geliefert und daß der ordentliche Jahresbeitrag sür die Mitglieder des Börsenvereins auf M. 30.— festgesetzt werde." 8. Anträge der Herren Or. B. Lehmann und R. v. Bötticher, beide in Danzig, und Genossen: I. Anträge zur Verkehrsordnung. 8 4. Der § 4 erhält zu »> nachfolgenden Zusatz hinter „Bezugsbedingungen--: Bei denjenigen Verlagsartikeln jedoch, welche vom Verleger mit einem geringeren als dem Minimalrabatt von 25U, in Rechnung oder 30^ bar verkauft werden, bleibt dem Sortimenter die Erhöhung des Ladenpreises bis zu diesem Rabatt in das eigene Ermessen gestellt. „Solche Verkaussartikel, deren Verkaufspreis dem Sortimenter überlassen wird, erscheinen in sämtlichen Publikationen des Börsenvereins in deutlich unterschiedener Schrift und bei der Preisangabe des Verlegers mit dem Zusatz: .exklusive Sortimenteraufschlag-.-- ? 5. Der § 5 erhält zu ») folgendes slmss: „Festsetzung verschiedener Nettopreise bei eingeführten Schulbüchern je nach der beziehenden Firma ist unstatthaft.--