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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.03.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-03-18
- Erscheinungsdatum
- 18.03.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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2948 Börsenblatt f d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 4/ 63, 18. März 1913. Mittel zu gebet!, ihre Außenstände ohne sosortige Zuhilfenahme des Ge richts oder eines Anwalts gegen mäßige Gcbiihr prompter hereinzu- briugen. Ein Bedürfnis für die Errichtung eines Einziehungsamtes ist auch dadurch bewiesen, daß bisher sine ganze Reihe von kleinen und großen Firmen sich von auswärtigen Jnkassobureaus mit hochklingen- dcn Namen täuschen ließen, denen weniger an der Befriedigung des Auf traggebers als an der Etnhetmsung der nicht unbedeutenden Abonne- uientsgelder liegt. Die geringen Tarife des Etnztchungsamts reichen nicht ganz aus, um die durch die umfangreichen Arbeiten entstehenden Kosten zu decken. Dabei war noch eine nicht geringe ehrenamtliche Tätigkeit der Vorstandsmitglieder notwendig. Wie kann die Verstcmpclung von Bestellscheinen ans Waren, deren Wert ult 159.— übersteigt, vermiede» werden? — Wie in anderen Er- wcrbszweigen, so werden auch im Buchhandel namentlich bet dem Ver lauf größerer Werke gegen Ratenzahlung, deren Wert üll 159.— Über steigt, Bestellscheine benutzt, in welche die Garantie- und Zahlungs bedingungen der liefernden Firma m t t ausgenommen sind und die von den Käufer» unterschrieben werden. Derartige Bestellscheine sind von der Steuerbehörde als stempelpflichtige Kaufverträge angesprocheu wor ben, obwohl es durchaus nicht der Verkehrssitte entspricht, Bestellscheine zu Kaufverträgen zu machen. Die Ansicht der Steuerbehörde stützt sich aus Tarisllummer 32 Absatz 5 des preußischen Stempelsteuergcsetzcs vom 3ü. Juni IMS. Nach dieser Nummer unterliegen Beurkundungen von Veräußerungen dem Stempel von H "/-> des Kaufpreises, falls der selbe ISO »kl übersteigt, und zwar auch dann, wenn sie nur von einem der Vertragschließende» unterzeichnet und dem anderen Vertrag schließenden ausgehändigt sind. Ausgenommen sind sogenannte Kom misstonsnoten. Das sind Aufzeichnungen, die im Handelsverkehr über Bestellungen gemacht und entgegengenommen werden. Dadurch nun, daß in die ursprünglichen Bestellscheine (Kommissionsnoten) noch andere Vereinbarungen ausgenommen wurden, die nicht mehr zu der eigentlichen Bestellung gehören (wie z. B. Etgcntumsvorbehalt), sind die ursprünglich stempelfreieu Bestellscheine zu stempelpflichtigen Kauf verträgen geworden. Um diesen der Verkehrssitte nach nicht gewollten Grund für die Stempelpfltchtigkeit wieder zu beseitigen, bleibtnichts anderes übrig, als die Garantie- und Zahlungsbedingungen wieder von dem eigentlichen Bestellscheine zu trennen. Bei der Be stellung bleibt der Teil derselben, auf dem die Garantie- und Zah lungsbedingungen enthalten sind, in den Händen des Bestellers. Der Vorstand des Kgl. Stempelsteueramtcs Abt. II in Münster, dem der artige Formulare vorgelegt worden sind, hat der Bielefelder Handels kammer bestätigt, daß diese Art von Bestellscheinen als Kommissions noten anzusehen sind und deshalb der Stempelpflichtig kett nicht unterliegen. Urkunden über Gegenstände, deren Wert nach Geld geschätzt werden kann und deren Wert ISS nicht übersteigt, sind stempelfrei. H. V. Der diesjährige Jugcnicurtag. — Die 54. Hauptversammlung des Vereins deutscher Ingenieure findet vom 2g,—25. Juni in Leipzig statt. Der Hauptversammlung geht eine Versammlung des Vorstands rates am gleichen Orte voraus, die am 21. Juni beginnt. JubiläumsausstcUung der Königlich Niederländische» Geographi schen Gesellschaft, Amsterdam 1913. — Die Königlich Niederländische Geographische Gesellschaft plant zur Feier ihres 49jährigen Bestehens in diesem Jahre die Veranstaltung einer »Nationalen Ausstellung«, die sich hauptsächlich auf Niederländisch-Ost- und -Westtndien beschränken soll. Wie die »Ständige Ausstellungskommissio» sür die Deutsche Industrie« auf Grund einer Mitteilung des Generalsekretärs der Ge sellschaft bekanntgtbt, hat man beschlossen, Ausländer zu der Veranstal tung nur insofern zuzulassen, als sie Photographien, Abbildungen usw. ausstellen wollen, die auf das Ausstellungsgebtet — Niederländifch- Ost- und -Westtndien — Bezug haben, während die Beschickung mit At lanten, Globen und dergl. holländischen Firmen Vorbehalten bleiben soll. Zur Erlangung entsprechender Photographien soll sich der Vor stand übrigens bereits mit verschiedenen ausländischen, darunter auch deutschen, Institute» und Anstalten unmittelbar in Verbindung gesetzt haben. Personalnachrichten. Robert Sinker ft — Englische Zeitungen melden den Tod des seit 38 Jahren als Bibliothekar des Trinity College (Cambridge) tä tigen Rcv. Robert Sinker, I>. II., der ein Alter von 74 Jahren er reichte. Ein vorzüglicher Prediger und gründlicher Kenner der semiti schen Sprachen, gab er mit dem Rev. E. T. Lecke zusammen die hebräi sche Bibel »Lins xunctts« heraus, ebenso den Text des Cainbridger Manuskripts der »lastainouta XII. Latriarotinrum« mit den verschie denen Lesarten des Oxforder Manuskripts und einer Ergänzung der römischen und Patmoser Handschriften. An seine Preisarbeit über den geschichtlichen und dogmatischen Wert des Alten und Neuen Testaments schlossen sich seine verbesserte Übertragung von »Habakuks Psalm« mit erläuternden Bemerkungen zum hebräischen und griechi schen Text, »Essais und Studien«, »Daniel und die kleinen Propheten«, »Saul und die Blüte des hebräischen Königtums« u. a. siouarz- to tüe bluliomackaus ok Souillsrn Lrabia« heraus, die nicht weniger als sieben Auflage» erlebten. Armin Kausen ft — Der Verleger und Chcsredakteur der »All gemeinen Rundschau» vr. Armin Kausen ist nach längerer Krankheit am 15. März im Alter von 58 Jahren gestorben. Zahlreiche Schriften über die Bekämpfung der unsittlichen Literatur bekunden sein Inter esse an dieser Frage, ln deren Dienst er auch die von ihm heraus gegebene Zeitschrift stellte. In den letzten Jahren nahm seine Tätig keit aus diesem Gebiete manchmal Formen an, die über das Maß berechtigter Abwehr hinausgtngen. SprechslUll. ^ Fehlerhafte Expedition. Am 5. Dezember 1912 bestellte ich bei der Firma Fr. Eugen Köhler's Verlag, München, 1 Schlechtendal, Flora von Deutschland für ./k 138.— franko, woraus Köhler um vorherige Bezahlung bat. Ich schrieb ihm sofort, daß mein Kommissionär Herr Carl Cnobloch seine Faktura an standslos einlösen werde, was auch am 13. Dezember 1912 geschah. Obwohl ich Herrn Köhler ausdrücklich die Privatadresse des Kun den, an welchen das Werk zu schicken war, angab, erfolgte Zusendung an mich, von welchem Verstoße ich ganz abschen würde, wenn nicht auch der 31. (Register) Band gefehlt hätte. Auf meine sofortige Reklama tion vom 23. Dezember 1912 antwortete Köhler am 9. Januar 1S13<!>, er würde mir in aller Kürze ein Exemplar des 31. Bandes per Kreuz band ziigehen lassen, was er auch endlich am 25. Januar tat. Am 29. Januar mußte ich aber Herrn Köhler Mitteilen, daß das Register mit dem Werke nicht tibereinstimine, da es eine unrichtige Auflage sei. Seit her schweigt sich Herr Köhler aus. Mein Kunde hat mir das Berk zur Verfügung gestellt und verweigert die Zahlung! Herr Köhler befindet sich seit 13. Dezember 1912 im Besitze von .kl 138.—. Wie denken die Herren Kollegen vom Antiquariat über diesen Vor gang? Wien. A. Mejstrik. Berichtigung des Vorstehenden. Ich sandte der Firma A. Mejstrik in Wien seinerzeit, um Weite rungen vorzubeugen, 5 verschiedene Bände des sehr schönen Flora- Exemplars und stellte ihr anheim, mir event. vor Absenkung der übrigen Bande an die Privatadresse erst den Betrag eiiizu- fenden. ^Dieser kam etwa nach 8 Tagen, nicht etwa von Wien — sondern vom Kommissionär in Leipzig. Die übrigen Bände gingen dann sosort an die Privatadresse franko per Post ab. Dem Exemplar, mir von einem früheren Kunden angestcllt, fehlte der Regtsterbanb — ich verlangte, erhielt ihn indessen nicht, da gegen lieferte ich der Firma M. ein anderes Exemplar der 2. Auflage des Registerbandes in neuem guten, ganz ähnlichen Einband — ver sehentlich statt mit Leder- mit Letnwandrücken, aber Goldtitel, franko per Kreuzband nach. Daß dieser neue, korrigierte Abdruck einer »unrichtigen Auflage- angehöre, sagte mir vorher — kein Mensch! Ich habe der Firma Mejstrik heute geschrieben, daß ich bemüht sei, ihr nun noch 1 Exemplar der ersten Auflage des Registers zu liesern. München, den 15. März 1913. Fr. Eugen Köhler s Verlag. Hochzeitsalbum. (Vgl. Nr. 58 und Sl.j Bravo! Deutlicher kann's wohl nicht gesagt werden — aber ich kann es nicht fassen, daß es immer noch Sortimenter gibt, die sagen, sie verstünden zu rechnen — und glauben, bet solcher Arbeit Geld zu verdienenl Auch mir wurde dies verheißungsvolle Angebot gemacht, doch war's nach meinen recht offenen Klarlegungen über solche Ge schäfte für den Vertreter das Klügste, sich zurückzuziehen I Ein Verleger, der auch Sortimenter war. der Deutschen Buchhändler zu Leipzig» Deutsches BuchhäudlerhanS, Hospitalstratze. -Adresse der Redaktion: Leipztg-R.» Gerichtsweg III.
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