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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.03.1913
- Strukturtyp
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- Band
- 1913-03-17
- Erscheinungsdatum
- 17.03.1913
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- Deutsch
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^ 62, 17. März 1913. Redaktioneller Teil. (Fortsetzung zu Leite 2868.) verschiedener Firmen treffen wollte, deren eigentlicher Gewerbebetrieb nicht die Verteilung von Reklamedrucksachen anderer Firmen ist, sondern die durch die gemeinsame Versendung von Neklamedrucksachen nur ihre eigentlichen Waren und gewerblichen Leistungen empfehlen wollen, dürfte zweifelhaft sein. III. Eine Verlagsfirma sandte eine größere Anzahl ihrer Wochenschrift an einen Adressaten unter Streifband und legte jeder Nummer eine Prospektbeilage bei. Die Beilage wurde von einer Oberpostdirektion beanstandet mit der Begründung: »Die Versendung solcher Sammeldrucksachen unter einem Umschläge mit der Aufschrift bestimmter Empfänger« sei nach Artikel 3 der Postgesetznovelle unzulässig. Es ist ausdrücklich folgendes festgestellt: 1. Die Wochenschrift ist unpolitisch. Sie unterliegt also an sich nicht dem Postzwang. 2. Die einzelnen Zeitungsexemplare sind nicht adressiert oder sonstwie kenntlich gemacht. Der Verlag kennt die Einzelempfänger überhaupt nicht. 3. Der Adressat besorgt die Verteilung und Verrechnung auf eigene Rechnung. Die betreffende Oberpostdircktion ging scheinbar von der An sicht aus, jede einzelne Zeitungsnummer sei mit einer Adresse ver sehen. Auch hier handelt cs sich wieder um die Auslegung des Artikel 3. Nach mir gewordener Mitteilung soll das Reichspostamt in allen Fällen bis jetzt noch keine Entscheidung gefällt haben. Im Zeitschriftenverlag und im Buchgewerbe überhaupt herrscht eine große Beunruhigung ob dieser Beanstandungen. Es ist ein Hangen und Bangen in schwebender Pein. Um diese Unklarheiten nun aus der Welt zu schaffen und wieder Ruhe und Klarheit in den Zeitungs-, Zeitschriften- und Buchverlag zu bringen, bitte ich den Herrn Staatssekretär des Reichspostamtes zu meinen Fragen hier Stellung zu nehmen.« Die offizielle Antwort des Staatssekretärs ist bis heute ausge blieben, weil man sich offenbar bei der höchsten Postbehörde nicht klar darüber ist, wie jener Paragraph, der ja nur Privatposten treffen soll, künftig auszulegen ist. Man fragt dabei nicht darnach, ob den zahlreichen Zeitschriften-Verlegern und der Geschäftswelt überhaupt Schaden entsteht, sondern beschäftigt unnötig eine Reihe Gerichte, die bet Beachtung der Motive, die den Artikel 3 der Postgesetz-Novelle verursacht haben, zweifellos zu der Anschauung kommen müssen, daß seitens der Zeitschriften-Verleger keine strafbare Handlung vorliegen kann, weil der Gesetzgeber nur die Privatposten treffen wollte. Den angeklagten Zeitschriften-Verlegern entstehen dadurch unnötige Zeit verluste und Hemmungen in ihrer Inseraten- und Beilagen-Propa- ganda. Es wäre höchste Zeit, daß die Vorstände der maßgebenden Ver eine bei der obersten Postbehörbe vorstellig werden und alle betrof fenen Verleger sich energisch zur Wehr setzen, wie dies schon in Nr. 50 dieses Blattes mit Recht gewünscht worden ist. Man hat bisher nur eine Reihe von Zeitschriften-Verlegern in verschiedenen Städten vor den Richter zitiert, doch werden zweifellos noch andere Verleger heran gezogen, und zwar um somehr, je verschiedener die Urteile ausfallen. ES ist für den Geschäftsgang außerordentlich erschwerend, sich gewisser maßen als Versuchskaninchen mit solchen Dingen beschäftigen zu müssen. Warum wird nicht gegen alle Zeitschriften-Verleger, die ihren Zeit schriften Beilagen beifügen, gleichmäßig vorgegangen? Ich glaube, die Post hat sich gewaltig verrechnet, wenn sie annimmt, baß sie durch das Verbot von Beilagen in Zeitschriften, die als Kreuzbänder versendet werden, höhere Einnahmen erzielen könne. Man brauchte zur Führung des Gegenbeweises nur Gutachten von Sachverständigen einzuholen. Schließlich darf ein Sortimentsbuchhändler kein Postpaket mehr aufgeben, in dem sich Bücher von verschiedenen Verlegern befinden! Und wie ver hält es sich mit dem Einlegen von Prospekten verschiedener Verleger in die von den Sortimentern als Kreuzbänder usw. verschickten Bücher? Auch diese Frage ist für den Buchhandel von nicht zu unterschätzender Tragweite. Jetzt läßt man Firmen, die den staatlichen Verkehrsan stalten Millionen von Mark zu verdienen geben, nicht einmal unge hindert eine Reklame ansüben, die auf anderem Wege überhaupt un denkbar ist, aber bei fortwährenden Schmierigkeiten seitens der Post unterbleiben müßte, obwohl sie für Handel und Industrie so notwendig ist wie für die Post der Postwagen oder gar der Poststempel. Dieses monatelange Schwanken, die nervenmarternde Unsicherheit mit ihren wirtschaftlichen Folgen, dieses Wartenmüssen ist ein ganz unhaltbarer Zustand, geeignet, selbst die größte Geduld des gutmütigsten Verlegers zu erschöpfen. Auch für die Post muß die Parole gelten: Leben und leben lassen. Regensburg. Direktor Otto Hart mann in Firma Verlagsanstalt vorm. G. I. Manz Buch- und Kunstdruckeret, Akt.-Ges. Kleine Mitteilungen. Zur 20» jährigen Wiederkehr des Griindungsdatums der Firma R. v. Deckers Verlag G. Scheuet, Königlicher Hosbuchhändler, in Berlin. — Am 13. d. M. konnte diese angesehene Verlagsbuchhandlung auf 200 Jahre ihres Bestehens zurttckblicken. Die Familie Decker ist ein altes Buchdrucker-Geschlecht, das schon liber MV Jahre bekannt ist und seit 278 Jahren der schwarzen Kunst dient, denn im Jahre 1635 erösfnete Georg Decker, ein Sohn des Thiiringerlandes, in Basel elne Druckerei, die sich bald namhaften Zuspruchs erfreute und wertvolle Werke hervorgebracht hat. Auch die Häuser in Breisach, Colmar und später in Posen erfreuten sich besten Ansehens. König Friedrich I. von Preußen privilegierte am 13. März 1713 die französische Buchdruckerei von Dusarrat, die von letzterem neben einer Verlags- und Sortimentsbuchhandlung in Berlin errichtet wurde. 1718 verkaufte Dusarrat die Offizin an Thomas Toller. Die Tollersche Buchbruckerei ging dann bald 1721 in den Besitz von Jean Grynäus liber. Ein Nachkomme des Decker'schen Geschlechts, Georg Jakob, kam im Jahre 1751 als neunzehnjähriger Jüngling nach Berlin, wo er zu nächst bei dem Hofbuchdrucker C. F. Hennig in Arbeit trat, aber schon bald »ach seiner 1755 erfolgten Vermählung mit der Tochter des aka demischen Buchdruckers Jean Grynäus dessen Druckerei selbständig Übernahm und 1763 zum Hofbuchdrucker ernannt wurde. Die Erblich keit dieses Titels wurde ihm im Jahre 1769 verliehen, nachdem er der Bedingung, aus seine Kosten eine vollständige sranzösifche Buchbruckerei undSchriftgießereianzulegen,entsprochenhatte,außerdem wurde ihm noch bas Recht zugesprochen, alle im Auslande erschienenen, durch kein Sonder recht geschützten Bücher nachzudrucken, ein Privileg, das heute bei der weiten Ausbreitung der Berner Konvention etwas eigentümlich anmutet. In demselben Jahre schritt Decker zur Gründung eines umfangreichen Verlagsgeschäfts, in dem Werke von Möhler, Hertzbcrg, Lavater, Pesta lozzi, der Karschin u. a. auch mehrere Schriften Friedrichs des Großen erschienen. Bis 1792 war der Verlagskatalog schon ans 466 Schriften angewachsen, aus deren äußere Ausstattung er große Sorgfalt ver wandte; u. a. hat auch Chodowiecki slir ihn gearbeitet. Mit dem Buch handel pflegte er lebhafte Beziehungen und errichtete in Mannheim (bei Schwan! und Basel umfangreiche Lager. Am 17. November 1799 schied Georg Jakob aus einem reichbewegten und von Erfolgen gekrönten Leben, und sein Sohn, Georg Jakob II, der1789 zum Geheimen Hofbuch drucker ernannt worden war und schon bei Lebzeiten seines Vaters den Verlag mit Ausnahme derWerke Friedrichs des Großen, verkauft hatte, widmete sich ausschließlich der Buchbruckerei. Die Leibensjahre Deutsch lands und Preußens, die jetzt folgten, gingen auch an dem Deckerschen Ge schäft nicht spurlos vorüber, desto mächtiger blühte es nach Been digung der Befreiungskriege unter der Leitung der Söhne Georg Jakobs II. wieder auf, von denen Rudolf Ludwig es nach dem Tode seines Bruders seit 1830 allein leitete und zu großen Erfolgen führte, deren äußeres Zeichen 1863 die Erhebung in den erb lichen Adelsstand bildete. Rudolph v. Decker war ein bedeutender Buchdrucker und Buchhändler und hat sich ein großes Verdienst um die Einführung eines edleren Stils in der Schristfchncidekunft erworben, besonders der Vervollkommnung der deutschen Type wandte er ein großes Interesse zu; ebenso suchte er den Schnitt der griechi schen Lettern durch Wiederannäherung an die Formen des Altertums zu bessern. Im Jahre 1846, zum 409 jährigen Jubelfest der Er findung der Buchdruckerknnst, brachte er ein Prachtwerk heraus: 2V alte Lieder von den Nibelungen, herausgegebcn von Carl Lachmann, zu dem er die Lettern eigens schneiden ließ; einige Jahre später folgte ein großes Prachtwerk; Osuvrss cks kräckärio !s Orauck <1848—1857- 30 Bände, 185 ord., das auf Befehl König Friedrich Wilhelms IV. nur in 200 Exemplaren abgezogen wurde. Als sein schönstes Druckwerk verdient genannt zu werden; Das Neue Testament, mit den Psalmen Davids, nach der Übersetzung Luthers von 1545, mit historischen Illustrationen von Cornelius von Kaulbach, in Holzschnitten von Unzelmann und Otto und A. Vogel, von dem bei Gelegenheit der Londoner Industrie-Ausstellung 1851 nur 80 Exemplare zum Preise von 875 ^ abgezogen wurden. Be sonders müssen noch hervorgehobcn werden das »Krönungswerkvom Grasen Stillfrieb-Nattonitzs, das 1868 erschien und die Krönung Wilhelm I. 186l behandelt. Olisant-Folio mit Illustrationen von L. Burger. Preis 750 ^«, und die »Preuß. Expedition nach Ost asien, nebst der Reise des Prinzen Waldemar von Preußen in den Jahren 1846 bis 1846«, ein sechsbändiges Werk mit umfangreichen wertvollen Anlagen. Außerdem war er es, der mit dem Hauptautor des Deckerschen Verlages Friedlich Bobenstcdt in Verbindung trat, Lessen Lieder des Mirza-Schafsy allgemein bekannt sind und heute die 182. <251. bis 255. Tausends Auslage erreicht haben. Die Herausgabe der 50., Jubel-Auflage, zum Preise von 72 -ck: im Jahre 1875 war Deckers letzte große Tat auf dem Gebiete
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