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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.02.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-02-05
- Erscheinungsdatum
- 05.02.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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1372 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. .1/ 29, 5. Februar 1913. Söhne und seinen Schwiegersohn Herrn vr. R. Schmidt vor, alsdann besichtigten Seine Majestät unter der speziellen Führung des Herrn Otto Säuberlich, des langjährigen Leiters der Firma, eingehend alle Betriebseinrichtungen. Es waren anläßlich dieses Besuches zur besseren Veranschaulichung der einzelnen Techniken mehr fach instruktive Vorführungen veranstaltet worben, die die Firma auch an den nächsten beiden Tagen der Besichtigung inter essierter Kreise freistellte, wovon sehr reichlich Gebrauch gemacht wurde. I» der Abteilung Musikaliendruckerei wurde der Notenstich gezeigt. Der Druck der Auslage erfolgt nicht direkt von der ge stochenen Platte, was zu umständlich und teuer wäre, sondern von lithographischen Steinen, bzw. Zink-Druckblechen, auf die der Stich übergedruckt wird. Ein solcher Überdruck kann dann, wie jede Lithographie, in der Steindruckschnellpresfe ober Zink- Rotationsmafchine gedruckt werden. Auch der anastatische Druck, den die Firma Brandstetter pflegt, wird, seiner Natur ent sprechend in der Stetndruckabteilung ausgeftihrt. Diesen Arbeits zwecken dienen ganze Reihen von sehr geräumigen Hellen Arbeitssälen, ebenso wie den einzelnen Zweigen der Buchdruckabteilung. Der Handsatz wurde in seinen verschiedenen Unterarten, wie Formelsatz, tabellarischem, Musiknoten- und Akztdenzsatz, vorgeflihrt und dann die Abteilung der Zetlenguß-Setzmaschlnen gezeigt, wo an Modellen und in Tätigkeit befindlichen Maschinen bargestellt wurde, daß bei dieser Setzmaschinenart nicht, wie beim Handsätze, sertiggegoffene Typen zur Zeile aneinandergereiht werden, sondern Matrizen, also Stäbchen mit vertieft eingeprägtem Buchstabenbilde, aus denen nach Vor schaltung einer Gießform die Zeile als ganzer Körper gegossen wird. In wieder anderen Räumen arbeiten die Typenguß-Setzmaschlnen, bei denen der Arbeitsvorgang auf zwei völlig getrennte Maschinen verteilt ist, auf einen schreibmaschinenartigen Tastapparat und aus eine Gießmaschine. In ähnlicher Weise wie bet der Herstellung des Satzes der Natur der betreffenden Arbeit entsprechend Handsatz, Zeilengnß- oder Typen- guß-Maschinensatz angewendet wird, geschieht das auch beim Druck. In den Buchdruckmaschinensälen werden gewisse Gruppen von Ma schinen, ihrer Bauart entsprechend, nur mit einsachem Werkbruck be schäftigt, während andere, von schwererer Bauart und mit voll kommeneren Farbwerken, für den Druck illustrierter Werke eingerichtet sind. Wieder andere Bauarten sind ausschließlich sllr den Druck von Autotypie-Bilderformen und namentlich auch für Dreifarbendrucke be rechnet, ivobei es aus ganz besonders stabile Konstruktion, ruhigen Gang und ein sehr genaues Paffen der Farben ankommt. Kür Massenauflagen von Prospekten, Broschüren, Büchern usw. sind Rotattonsmaschtnen erforderlich, von denen die Firma Brandstetter zwei Stück sehr großen Formates und sür besseren Druck eingerichtet besitzt. Auch Stereotypie und Galvanoplastik wird in umfänglicher Weise betrieben, ebenso, und zwar trotz der zahlreichen Setzmaschinen, die ihren Bedarf an Schrift bekanntlich selbst gießen, eine Schrift gießerei, die die Handsetzerei mit Schriften versorgt. Den Abschluß der Vorführungen bildete die Buchbinderei-Abteilung, die namentlich aus Broschurarbeiten eingerichtet ist, die sie mit zahlreichen neu zeitlichen Falz- und Heftmaschinen usw. in Massenherstellung liefert. Sowohl Se. Maj. der König und die Herren des Gefolges als alle späteren Besucher äußerten sich in lobender Weise über das Gesehene, das vielen völlig ober doch wenigstens in solchem Umsange und solcher Organisation neu war. Die zahlreichen nachträglichen Be sucher, die vielfach mit ihren Damen erschienen waren, gehörten den verschiedensten Interessentenkreisen an. Außer buchhändlerischen Ge schäftsfreunden waren insbesondere vertreten: die Universität seine Anzahl von Professoren, sowie das volkswirtschaftliche Seminarj, die Handels-Hochschule, die König!. Kunstakademie, Direktoren und Lehrer der buchgewerblichen Fach- und Fortbildungsschulen und viele in den Arbeitsausschüssen der nächstjährigen Internationalen Ausstellung sllr Buchgewerbe und Graphik tätige Herren, insgesamt mehrere hundert Personen. Wie wir hören, ist die Firma Oscar Brandstetter auch sernerhin gegebenenfalls bereit, buchhändlerischen und im einschlägige» Lehrberufe tätigen Interessenten sowie Autoren die Besichtigung ihrer Betriebe zu ermöglichen. Der 4. evangelische Gcmeindetag wird in diesem Jahre am 22. und 23. April in Dresden zusammentreten. Verbotene Druckschriften. — Nachdem durch rechtskräftige Urteile des Königlichen Landgerichts I in Berlin vom 2S. Januar und 3. Juni 1812 gegen die in Wien erscheinende periodische Zeitschrift »Wiener Caricaturen« binnen Jahresfrist zweimal Verurteilungen auf Grund der W 41 und 42 des Strafgesetzbuchs erfolgt sind, wird in Anwendung des Z 14 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 sRetchsgesetzbl. S. 8S) die fernere Verbreitung dieser Druckschrift aus die Dauer von zwei Jahren hierdurch verboten. Berlin, den 31. Januar 1913. Der Reichskanzler. Im Austrage: Lewalb. sDeutscher Reichsanzeiger Nr. 29 vom 3. Februar 1913.) Pttsoimlnachrichten. Auszeichnung. — Dem Mitinhaber der Verlagsbuchhandlung und graphischen Kunstanstalt Förster 3: Borries in Zwickau, Herrn Her»,. Förster, wurde aus Anlaß seines Süjährigen Berufsjubiläums der Titel Kommerzienrat verliehe». Hans Olos Hildcbrand f — In Stockholm ist nach einer Meldung der »Voss. Ztg.» am 2. Februar der schwedische Archäologe und Historiker vr. Hans Olos Htldebrand, Mitglied der schwedischen Akademie der Wissenschaften, im 71. Lebensjahre gestorben. Aus der großen Zahl der Werke des Verstorbenen seien hier nur genannt: »Das schwedische Volk in heidnischer Zeit« (1872, deutsch 1873); »Die vor geschichtlichen Völker Europas» (1875/89): »Leben in Island« (1883): »Die religiöse Kunst Schwedens im Mittelalter«: »Das schwedische Kunstgewerbe im Mittelalter«. Für das illustrierte Sammelwerk »Svertges Historia» bearbeitete er den zweiten, das spätere Mittel- alter behandelnden Band. Auch über die Altertümer von Wisby aus Gotland, über Schliemanns archäologische Funde in Hisfarlik und ihr Verhältnis zu den Homerischen Schilderungen hat er wertvolle, von gründlichster Sachkenntnis zeugende Schriften versaßt. In den »Verhandlungen der Berliner Anthropologische» Gesellschaft« schrieb er: »Zur Geschichte des Dreiperiodensystems» (1888). 1872 begründete er die Zeitschrift »Kungl. Vitterhets Historie« (Akademisches Monats blatt für Altertumsforschung), in der er viele numismatische und kunstgeschtchtliche Aussätze veröffentlichte. Daneben gab er auch die »Antiquarische Zeitschrift sllr Schweden« heraus. Mit H. O. Htlde brand verliert Schweden einen seiner bedeutendsten Gelehrten, der im Auslande, zumal in Deutschland, kaum geringeres Ansehen genoß, als in seiner Heimat. Sprechfaul. Zum Dersicherungsgeseh für Augestellte. (Vgl. Nr. 2V, 24, 28.) Die Worte des Herrn Schassnit sind gewiß vielen aus dem Herzen gesprochen. Prinzipalen und Angestellten ist eine neue Steuer auserlegt worden, doppelt empfindlich in der Zeit anhaltender Teuerung und stei gender Unkosten für einen Berus, der, durch feste Ladenpreise gebunden, diese Ausgaben nicht auf die Konsumenten abwälzen kann. Daß der Reichstag dieses Gesetz seinerzeit ohne viele Debatten angeuommen hat, ist weiter nicht verwunderlich, treffen seine Lasten doch überwiegend jenen Stand, der nach Ansicht der »anderen« absolut die stärksten Schul tern hat, ja sicherlich noch mehr tragen kann. Denn die Arbeits- losen-Versicherung wird auch nicht mehr lange auf slch warten lasse». DerguteZ weck des Angestcllten-Versicherungsgesetzes soll da mit nicht verkannt werden, Kritik, Verbesserungs-Vorschläge, z. B. auf gerechtere Verteilung der Lasten, werden sich gerade deshalb zu äußern haben. Wenn aber nun ein großer Verband Rundschreiben ausschickt, mit denen er unter ausführlicher Begründung die Arbeitgeber ausfordert, die ganzen Lasten des Angcstcllten-Versicherungsgcsetzes zu tragen, so muß dagegen Einspruch erhoben werden. Es widerspricht solche Forderung unbedingt dem Sinne des Gesetzgebers, der aus einem gesunden, sehr richtigen Gefühle heraus die Versicherung nicht als ein komplettes Ge schenk an die Versicherten betrachtet wissen wollte. Der einsichtige Prinzi pal wird, wenn es die geschäftlichen Verhältnisse erlauben, den Gehilfen das Gehalt gewiß nicht kürzen oder die übliche Ausbesserung nicht vor enthalten, ja letztere in besonderen Fällen vielleicht etwas erhöhen. Aber prinzipielle Festlegung aus Tragen der ganzen Versicherungskosten könnte verhängnisvolle Konsequenzen zeitigen, nicht nur weil schwer zurückzunehmen und sllr viele ein zu hartes Opfer, sondern auch weil durch ein freiwilliges, so bedeutendes Hinausgehen Uber die vom Gesetz geforderte Leistung mit Recht der Anschein erweckt wird, daß all die Klagen über die schwere Belastung des Kaufmannsstandes doch wohl nur leere Worte gewesen seien, »die Leute zahlen ja ganz von selbst das Doppelte des vom Gesetz Verlangten«. Mercator.
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