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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.02.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-02-22
- Erscheinungsdatum
- 22.02.1913
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 43, 22. Februar 1913. 9334) Stadelmeier, Ludwig, in Fa. C. Schröder'sche Buchdruckerei, Buchhandlung und Buchbinderei (Ludwig Stadelmeier) in Ingolstadt. 9292) Stanke, Paul, in Fa C. Cieslik's Buchhandlung (Paul Stanke) in Peiskretscham. 9305) Strathen, Hubert, in Fa. Hubert Strathen in Kempen (Rhein). 9322) Tausch, Karl, in Fa. F. I. Gatzner in Innsbruck. 9274) Thiele, Joses, in Fa. Joses Thiele früher G. Wilhelm Visarius in Münster t/W. 9271) Trömel, Erich, Geschäftsführer der Fa. Buchhandlung für deutsche Lehrer G. m. b. H. in Berlin. 9310) Urspruch, Fräulein Henriette, in Fa. H. W. Urspruch, Buchhandlung in Corbach. 9319) Vogt, Otto, in Fa. Adolf Schneider (Inh. Otto Vogt) in Düsseldorf. 9302) Wiechmann, Karl Hermann Adolf, Geschäftsführer der Fa. Nordwestdentscher Kunstverlag G. ni. b. H. in Goslar. 9330) Wildenhahn, Walter, in Fa. A. Müller, Fröbelhaus-Dresden in Leipzig. 9289) Wolfs, Kurt August Paul, in Fa. Ernst Rowohlt Verlag in Leipzig. 9300) Wörmbcke, Wilhelm, in Fa. W. Wörmbcke in Düsseldorf. 9284) Morsch, Otto, in Fa. Otto Morsch, Buch», Kunst- und Musikalienhandlung in Klagenfurt. 9281) Würdemann, Karl, in Fa. Karl Würdemann in Oldenburg i,Gr. Gesamtzahl der Mitglieder: 3536. Leipzig, den 22. Februar 1913. Geschäftsstelle des Lörseuvereins der Deutschen Suchhändler zu Leipzig. vr. Orth, Syndikus. Bekanntmachung. Hierdurch geben wir bekannt, dah Herr Franz Freiherr von Lipperheide in Freundschaft für den Unterstützungs-Verein bestimmt hat, daß bei Auflösung des von ihm und seiner Gemahlin für sein Per sonal errichteten Pensionsfonds ein etwa sich ergebender Über schuß dem Unterstützungs-Verein zufallen solle. Mit Zustimmung der Frau Baronin von Lipperheide hat die Firma F. Bruckmann A.-G. in München, als Erwerberin der Firma F. Lipperheide, nach dem Verkauf der »Modenwelt« den Pensionsfonds aufgelöst, und es ist dem Unterstützungs-Verein mit Zustimmung der Frau von Lipperheide und aller Pensionsberechtigtcn ein Kapital von nominell zehntausend Mark in ßtztzprozentigen preußischen Kon suls zugefallen. Wir haben dasselbe mit dem Gefühl des Dankes für den hochgeschätzten verstorbenen Kollegen von der Firma Bruckmann in Empfang genommen. Berlin, den 17. Februar 1913. Der Vorstand des Unterstützungs-Vereins Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gehilfen. Rudolf Hofmann. Edmund Mangelsdorf. Max Schotte, Max Winckelmann. vr. Georg Paetel. Die GefäiligkeitsgeschLfte der Angestellten Die vom Verbände der Kreis- und Orts-Vereine in Bay reuth beschlossene Bekämpfung der Gefälligkeitsgeschäfte der Angestellten ist aus dem Stadium der akademischen Erörterung in ein solches der praktischen Tat getreten. Der Verbands- Vorstand hat alle Kreis- und Orts-Vereine soeben aufgefordert, die Arbeit in ihrem Wirkungskreise unverzüglich aufzunehmen, und hat das zunächst hierzu nötige Material an Drucksachen hergestellt und an die Vorstände der Kreis- und Orts-Vereine versandt. Die Mehrzahl dieser Vereine hat die weitere Klein arbeit bereits tatkräftig ausgenommen, und in vielen Kreisen ist diese Arbeit soweit gediehen, daß der vom Vcrbands-Vorstande entworfene und von den Kreisvereinen verbreitete Verpflichtungs- schein schon einen Teil der Geschäftsordnung zahlreicher buch händlerischer Betriebe bildet. Während dieser Verbreitungsarbeit, die in den nächsten Wochen wahrscheinlich sich auf den ganzen deutschen Buchhandel erstrecken wird, dürfte es nicht überflüssig erscheinen, dem Ver- pflichtungsschcin ein paar erläuternde Worte auf seinen Weg mit zugeben. Wie alle Neuerscheinungen, die mit tiefeingewurzeltcn Miß ständen aufzuräumen bestimmt sind, dürfte der Verpflichtungs schein hier und da bei Chefs und Mitarbeitern vielleicht einigem Mißtrauen begegnen und Widerstand Hervorrufen. Es soll der Zweck dieser Zeilen sein, einem solchen Mißtrauen von vornherein den Grund zu entziehen und jeder Trübung des Verhältnisses zwischen Chefs und Mitarbeitern vorzubeugen. Von keiner Seite bestritten sind bisher die Mißstände, die die wachsende Zahl der Gefälligkeitsgeschäfte unsererMitarbeiter für das Sortiment im Gefolge gehabt hat. Im Sortiment selbst ist diese Unsitte ja verhältnismäßig wenig verbreitet, da der Sortimenter- ches den ihn schädigenden Gefälligkeitsbesorgungen seiner Ange stellten leicht Nachkommen und einen Riegel vorschieben kann. Desto weiter ist die Unsitte im Verlags- und Kommissionsge schäft verbreitet, und der Verbandsvorstand hat nachgewiesen, daß es hier Riesenbetriebe in erheblicher Zahl gibt, deren ge samtes Personal, und zwar nicht nur das kaufmännische, son dern auch Buchdrucker, Buchbinder, Maschinenpersonal, Markt helfer usw., jahraus jahrein allen Bllcherbedarf seines ganzen Anhangs, von Verwandten und Bekannten oder Fernstehenden zu Nettopreisen oder mit Schleuder-Rabatten deckt. Daß hier Un summen dem Sortiment verloren gehen, liegt auf der Hand, und es ist klar, daß eine diesem Unfug steuernde Maßregel, wie der Verpflichtungsschein sie darstellt, in den zunächst betroffenen Krei sen Unbehagen hervorruft. Aber ebenso klar wird es für jeden Einsichtigen sein, daß es hier nicht gilt, ein verbrieftes Recht der Angestellten aufzuheben, sondern gegen schreiende Mißstände Ab hilfe zu schaffen. Der Verpslichtungsschein bezweckt nichts anderes, als altes Recht, das zum Teil in 8 60 des HGB. geregelt ist, und das in einem großen Teile besonders des großstädtischen Verlagsbuch handels mit der Zeit außer Geltung gekommen ist, neu wieder herzustellen. Dem Verbandsvorstande hat es ganz und gar sern- gelegen, den buchhändlerischen Mitarbeitern den Erwerb von Büchern zu eigenem Gebrauch verteuern oder unterbinden zu wollen. Nach wie vor soll es als Gewohnheitsrecht gelten, daß unfern Mitarbeitern ein Buch, das sie für sich zu erwerben wünschen, zum Einkaufspreise des Chefs überlassen wird, »nd selten wird es Vorkommen, daß dem Erwerber auch nur die von seinem Chef aufgewendeten Besorgungsspesen berechnet werden. Alle Bezüge der Mitarbeiter für Verwandte, Bekannte, Freunde oder gar Fremde sollen und müssen aber unter allen Umständen verboten sein und aufhören, wenn anders dem Sortiment nicht in steigendem Maße die wichtigsten Nähradern unterbunden werden und wenn unsere Mitarbeiter unter dieser Unterbindung nicht selbst indirekt leiden sollen. Erfreulich und vorbildlich ist die Anschauung, die in Nr. 15 der Buchhändler-Warte einer unserer Mitarbeiter, ein Herr T. G. äußert, wenn er schreibt: »Die Bezüge der Angestellten für Verwandte, Freunde und Be kannte sind eine Unsitte, die schlechterdings zu bekämpfen ist. (Fortsetzung aus S. LVLS.1
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