1978 Börsenblatt s, d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ..4/ 43, 22. Februar 1913. Aus drm Verrvaliungs-Ausschustr drs Druischrn Buchhändlrrhausr» scheiden aus die Herren: Karl Franz Koehler in Leipzig. Fr. Lampe-Vischer in Leipzig, Carl Linncmann in Leipzig. Heinrich Wallmann in Leipzig. Karl Weiffer in Leipzig. Die Herren Karl Franz Koehler. Fr. Lampe-Vischer und Carl Linnemann können satzungsgemäß wieder gewählt werden. Herr Heinrich Wallmann ist satzungsgemäß nicht wieder wählbar, Herr Karl Weisser hat eine Wiederwahl abgelehnt. Im Amte verbleibt Herr: Karl W. Hiersemann in Leipzig. Mit dem Bemerken, daß nur solche Wahlvorschlüge Berücksichtigung in der durch das Börsenblatt zu veröffentlichenden Zusammenstellung der Wahlvorschläge finden können, welche spätestens vier Wochen vorder Hauptversammlung an die Geschäftsstelle gelangt sind, und mit der höflichen Bitte. möglichst nur solche Wahlkandidaten in Vorschlag zu bringen, von denen anzunehmen ist, daß sie an den Sitzungen und Arbeiten des betreffenden Amtes teilzunehmen gewillt sind, ersucht der Wahl-Ausschuß die verehrlichen Vorstände, die Wahlvorschläge auf dem versandten Formular bis spätestens den 13. Mär; d. I. an die Geschäftsstelle des Börsenvereins in Leipzig. Deutsches Buchhändlerhaus, einzusenden. Gleichzeitig richtet der Wahl-Ausschuß an die verehrlichen Vereine die Aufforderung, Vollmachts-Formulare für Stimmvertretungen in der diesjährigen Hauptversammlung in der benötigten Anzahl von der Geschäftsstelle zu verlangen. Gemäß Z 9 der Geschäftsordnung wird noch besonders darauf ausmerksam gemacht: 1) daß die Mitgliedschaft im Bvrscnverein aus der Person, nicht aus der Firma beruht, die Formulare also mit dem Namen, höchstens mit Zusatz der Firma zu zeichnen sind: 2) daß laut Satzungen (tz 17, Schlußabsatz) nur Mitglieder eines vom Vorstande des Börsenvereins anerkannten Vereins ihre Stimmen, und zwar nur aus Mitglieder desselben Vereins, übertragen können; 3) daß Mitglieder eines Ortsvereins, die gleichzeitig Mitglieder eines Kreisvereins sind, ihr Stimmvertretungsrccht durch den Kreisverein auszuüben haben; 4) daß die Stimmvertretung für die Wahlen und alle auf der Tagesordnung der betreffenden Hauptversammlung stehenden Gegenstände mit Ausnahme der Beschlußfassung über Änderung der Satzungen (Satzungen Z 17, Ab satz cl) statthaft ist; 5) daß kein Mitglied mehr als sechs Abwesende vertreten darf (ebenda); 6) daß persönlich am Orte der Hauptversammlung anwesende Mitglieder nur in Krankheitsfällen ihre Stimme über tragen dürfen; 7) daß zur Gültigkeit einer Vollmacht gehört: a) Benutzung des Börsenvereins-Formulars, b) eigenhändige Unterschrift des Mitglieds, das vertreten sein will, e) Beglaubigung dieser Unterschrift durch den betr. Vereins-Vorstand, ä) Vorlage spätestens am Tage vor der Hauptversammlung (Satzungen Z 17, Absatz ä); 8) daß der Vorstand jedes Vereins die Vollmachten seiner Mitglieder zu sammeln und mit übersichtlichem Ver zeichnisse. zu welchem das Börsenvereins-Formular zu benutzen ist. an die Geschäftsstelle des Börsenvereins zu senden hat.*) Leipzig, den 20. Februar 1913. Hochachtungsvoll Der Wahl-Ausschuß des Börsenvereius der Deutschen Buchhändler xu Teigig. Or. E. Ehlermann, Vorsitzender. *) Dringend wird gebeten, die Vollmachten möglichst lange vor dem äusjersten Termin einzureichen, da am Tage vor Kantate eine Prüfung zahlreicher Vollmachten völlig unmöglich ist.