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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.02.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-02-21
- Erscheinungsdatum
- 21.02.1913
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. -V 42, 21. Februar 1913. wurde allerdings gegen die Verfügung lebhaft protestiert mit der Begründung, daß sich die Verschärfung weniger gegen die Ver käufer richte als gegen die Boulevard- und Revolverpresse, deren Verbreitung man durch eine Verminderung des Angebots ein schränken wolle. Diese Behauptung dürfte nicht zutreffend sein, Sa man wirksamere Abwehrmiltel gegen die Auswüchse der Preß freiheit besitzt. So kam es mitunter schon vor, daß einigen Zei tungen wegen verleumderischer Angriffe auf die Regierung zeit weise der Stratzendebit entzogen wurde. Wie vor einiger Zeit in den »Kleinen Mitteilungen« bereits erwähnt wurde, haben die interessierten Kreise beschlossen, an der 1914 in Leipzig stattfindenden internationalen graphischen Aus stellung besonders tatkräftig teilzunehmen. Es soll zu diesem Behufe ein Komitee eingesetzt werden, das sämtliche notwendigen Vorarbeiten erledigen soll. Dieser Entschluß ist lebhaft zu be grüßen. Ungarn wird gewiß sein Bestes aufbieten, damit es anderen rivalisierenden Ländern nicht Nachsicht, und dadurch in buchtechnischer Hinsicht selbst ein gut Stück vorwärts kommen. Es wird sich aber auch, des bin ich heute schon sicher, die Achtung der anderen Beteiligten verdienen und dadurch zur Beseitigung so mancher Vorurteile beitragen, die leider draußen, im Reiche, manchmal in unglaublichster Form, noch über dieses Land existie ren. Schließlich wird Ungarn eine Fülle von Anregungen mit »ach Hause bringen, die es in fördernder und gewinnender Weise verwerten wird. Wir haben daher allen Grund, der Budapester Handels- und Gewerbekammer für ihren erwiesenen Weitblick bei der Behandlung dieser Frage zu danken. Der Anschluß Ungarns an die Berner Konvention zum Schutze des Autorrechts dürfte unmittelbar bevorstehen. Fast gleichzeitig machten vor einigen Tagen Deputationen der unga rischen Verleger und Buchhändler und des Vereins der Bühnen autoren ihre Aufwartung beim Justizminister, um Informationen über diese so wichtige, immer noch schwebende Frage einzuholen. Der Minister gab die befriedigende Auskunft, daß der betreffende Gesetzentwurf bereits ausgearbeitet sei und in kürzester Zeit dem Parlament vorgelcgt werden würde. Da eine Ablehnung des Entwurfes nicht zu erwarten ist, so dürften unsere tüchtigen ungarischen Autoren bald Wohl auch den Schutz ihrer geistigen Erzeugnisse genießen, dessen sich ihre Kollegen in den meisten Kulturstaaten bereits erfreuen. Damit wäre ein weiterer Schritt zur inneren Gesundung und Konsolidierung der hiesigen buch- händlerischen Verhältnisse getan. In einigen Monaten tagt hier der Internationale Verleger- Kongretz, und wir werden die Ehre haben, eine große Zahl hervorragender Angehöriger des internationalen Buchhandels in unserer schönen Hauptstadt zu empfangen. Das Aktionskomitee ist auch bereits an der Arbeit, ein Programm auszuarbeiten, das eine würdige Aufnahme unserer Gäste in Budapest verspricht, es hieße aber den Ereignissen vorgreifen, wenn ich jetzt schon etwas davon verraten wollte. Budapest. k. L. Kleine Mitteilungen. Konkurrenzklausel im Handelsgewcrbe. — Der Deutsche Haudelstag, der am 19. d. M. in Berlin zu seiner 38. Vollversammlung zusammen trat, legte durch den Vorsitzenden der Handelskammer in Hamburg namens des Ausschusses der Versammlung folgenden Antrag zur Be schlußfassung vor: »Obwohl von Konkurrenzklauseln in kaufmännischen Betrieben nur wenig Gebrauch gemacht wird, muß zum Schutze gegen unlau teren Wettbewerb und im Sinne der Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen Wert darauf gelegt werden, daß nicht durch Verschärfung der geltenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs die Vereinbarung von Konkurrenzklauscln unmöglich gemacht wird. Dies würde gerade für diejenigen kaufmännischen Kreise, die be sonders darauf angewiesen sind, solche Vereinbarungen zu treffen, geschehen, wenn der Grundsatz der bezahlten Karenz gesetzlich einge- fllhrt würde. Der Deutsche Handelstag spricht sich sowohl gegen diese Maßregel als auch dagegen aus, daß die Verbindlichkeit der Kon- kurrenzllausel von einer Mindestgrcnze des Gehalts abhängig ge macht wird. Die gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen über die .Konkurrenzklausel im Handelsgewerbe tragen den Interessen aller Beteiligte» am besten Rechnung. Die Verschiedenartigkeit der ge schäftlichen Verhältnisse in den einzelnen Zweigen und Betrieben von Handel und Industrie läßt es unmöglich erscheinen, Normen auf zustellen, die erhebliche berechtigte Interessen nicht verletzen. Daher sollte es nach wie vor lediglich dem richterlichen Urteil überlassen bleiben, Konkurrenzklauseln insoweit für unverbindlich zu erklären, als sie nach Zeit, Ort und Gegenstand eine unbillige Erschwerung des Fortkommens der Handlungsgehilfen enthalten.« Gegen diesen Antrag wandten sich ganz besonders die Mitglieder der Berliner Handelskammer Geh. Kommerzienrat Kopetzky, Stadt- ältester vr. Max Weigert u. a. Sie gaben der Ansicht Ausdruck, daß die Konkurrenzklausel möglichst mild gefaßt werden müsse, damit den Handlungsgehilfen ihr Fortkommen nicht erschwert werde. Der Antrag des Ausschusses wurde jedoch schließlich mit großer Mehrheit ange nommen. Verurteilung eines Schwindlers (vgl. Bbl. 1912, Nr. 252, 272 u. 280). - Wegen Betrugs in 15 Fällen und Urkundenfälschung in 11 Fällen wurde am 11. Febr. von der Dortmunder Strafkammer der frühere Gartenarchitekt und jetzige Reisende Aloys Maier zu 1 Jahr 9 Monaten Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte bereiste eine Anzahl Städte, Aachen, Münster, Burgsteinfurt, Bielefeld, Gütersloh, und betrog mit falschen Bestellscheinen auf eine Weltgeschichte eine ganze Anzahl Sortimenter. In Dortmund wurde er bei einem der artigen Versuche festgenommen. Personalnachrichten. Gestorben: am 1k. Februar Herr Adolph Beute, Teilhaber des ange sehenen Musikalien - Verlagshauses Henry Lttolfs's Verlag in Braunschwetg. Der Verstorbene war eln Schwager des am 10. März vorigen Jahres hochbetagt verstorbenen Kommerzienrats Theodor Litolsf, dem er l» der Leitung des umfänglichen Geschäfts schon in den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts an die Seite trat, und zwar seit 1871 als Prokurist, seit 15. Oktober 1902 als Teilhaber. Beide Schwäger haben rüstig an ihrem gemeinsamen Lebenswerke geschafft, und wie Theodor Litolsf die Technik des Notendrucks verbesserte und den Zinkdruck der Noten erfand, so hat auch der Verstorbene große Verdienste um das Notcnbruckwescn. Wir hoffen, noch eingehender auf das Leben und Wirken des verdienstvollen Mannes znrlickkvmmen zu können. serncr: am 19. Februar Herr Carl Manisch, Prokurist der Firmen Fr. Foerstcr und Max Busch <Jnh. Julius Kößlingj in Leipzig. Der Verstorbene gehörte dem Foersterschcn Geschäfte 88 Jahre lang an, seit 1908 als Prokurist. Großer Fleiß und Pflichttreue zeichneten ihn aus und machten ihn zu einer wertvolle» Stütze des Geschäfts. Gras A. Golenischtschew - Kntusow 's. Am 10. Februar ist in Petersburg Gras A. Golenischtschew-Kutusow gestorben. Er wareinEnkel des Feldmarschalls und veröffentlichte 1878 als Dreißiger seine erste Ge dichtsammlung »Stille und Sturm«, der 1894 seine gesammelten lyrischen Dichtungen in zwei Bänden folgte». Schon vorher hatte ihm die Akademie der Wissenschaften den Puschkinpreis zuerkannt. 1899 wählte sie den Dichter zum Ehrenakademiker. Gras Kutusvw hat außer lyrischen Gedichten von starkem Stimmungsgehalt auch epische Dichtungen, von denen »Morgenröte« s1882> die bekannteste ist, und Erzählungen in Prosa verfaßt. Sprechfaul. ^ Ist eine lithographische Anstalt verpflichtet, eine Korrektur vor Drucklegung zu liefern? Eine lithographische Anstalt erhielt den Auftrag, die 3. Auflage einer Landkarte (13 000) herzustellen, lieferbar im Mai 1913. Als Vor lage diente eine korrigierte Karte der 1. Auflage. Die Ablieferung er folgte wider alles Erwarten bereits im Februar, jedoch ohne vorher Korrektur übersandt zu haben. Die Karte enthielt eine Anzahl Fehler, die bereits vorhanden waren und die beim Neudruck beseitigt werden sollten. Ich habe die ganze Auflage der Anstalt zur Verfügung gestellt. Der Lithograph stützt sich auf die übergebene Vorlage. Ist nun der Lieferant zur kostenlosen Herstellung einer neuen Auflage verpflichtet oder muß ich die Karte abnehmen? Um Auskunft wird gebeten. Berlin 35. F u ß i n g c r s B u ch h a n d l g.
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