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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.02.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.02.1905
- Sprache
- Deutsch
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33, 9. Februar 1905. Nichtamtlicher Teil. 1351 Die Art und Weise, wie hier am Platze die Verschleude rung von Verlagsresten, namentlich schönwissenschaftlicher Literatur, an ein hiesiges Warenhaus in die Erscheinung ge treten ist, und zwar in Formen, die jede Rücksichtnahme seitens der betreffenden Verleger auf das Sortiment ver missen lassen — ist seitens des letzter» als schwerer Übel stand empfunden worden, der sehr geeignet erscheint, die Interessen der Gesamtheit, wie insbesondere die des Sortiments zu beeinträchtigen. In dem betreffenden Falle sind an das Warenhaus große Partien tadellos neuer Exemplare von Romanen und Novellen neuzeitlicher Schriftsteller zu Preisen verschleudert worden, die es ermöglichten, dem Publikum Preise zu stellen, die teilweise um 50 Prozent niedriger waren als die Barpreise, zu denen der Verleger die Bücher dem Buchhandel herabgesetzt bar angeboten hatte. Ohne uns hier darüber auszulassen, ob es dem Verleger nicht möglich gewesen wäre, ein Angebot der Romane zu Preisen von 25 bis 75 H statt 2 ^ bis 8 ^ zu ver hindern, was wir sehr wohl für möglich halten, möchten wir doch auf den großen Schaden Hinweisen, der dem Ge samtbuchhandel durch die hierdurch bewirkte Überschwemmung mit billigem und in der Tat wertlosem Lesestoff erwächst. Die Aufnahmefähigkeit für gute und neuere Literatur wird stark beeinträchtigt durch eine derartige Befriedigung des ohnehin nicht bedeutenden Bedürfnisses beim großen Publikum, und den Schaden davon hat der Verleger ebenso wie der Sortimenter. Dieser aber sieht außerdem noch seine, für ge wisse Bedarfsartikel ständigen Abnehmer durch scheinbar billige Preise ins Warenhaus gelockt, wo selbstverständlich auch sogenannte billige Klassiker, Kochbücher, Jugendschriften — und zwar meist ebenfalls zu Schleuderpreisen — feil gehalten werden. So tragen jene Verleger ihr Teil dazu bei, das Publikum systematisch dem regulären Buchhandel zu entfremden, pflegen aber anderseits nicht mit Vorwürfen über die Interesselosigkeit des Sortiments zurückzuhalten, wenn der Absatz ihrer Novitäten nicht ihren Erwartungen entspricht. Gegenüber diesem Hinneigen einiger Verleger zum Warenhaushandel müssen wir die entgegenstehenden Be strebungen des Süddeutschen Verlags-Instituts in Stuttgart berühren, das in anerkennungswerter Weise bemüht ist, den Verkauf seines Hauptverlagswerkes durch ein hiesiges Waren haus zu verhindern. Wenn trotzdem das Angebot des be treffenden Werkes zu herabgesetztem Preise in der früher» Auflage durch jenes Warenhaus unserseits nicht unterdrückt werden konnte, so lag dies daran, daß uns unsere Satzungen hierzu keine Handhabe boten. Schon im Jahre 1902, als die ersten Klagen über die Schleuderei mit dem betreffenden Werke an uns herantraten, haben wir dem Verlags-Institut nahegelegt, durch Einführung von Reversen den Verkauf an Warenhäuser seitens Dritter zu unterbinden. Wenn die Wirkung dieser Einrich tung noch nicht voll in Erscheinung getreten ist, so liegt das zum großen Teil daran, daß vom Verleger von der frühern Auflage sehr große Partien zu außerordentlich billigen Preisen an Handlungen verkauft wurden, die zum Teil nicht imstande waren die Exemplare zum regulären Preis beim Publikum unterzubringen. Daher kam es, daß die Exem plare schließlich L tvut prix an Wiederverkäufe! abgegeben wurden, die zur Einhaltung des Ladenpreises nicht verpflichtet waren, da sie die Bücher aus zweiter Hand, d. h. antiqua risch bezogen hatten. Der Kampf gegen den Schmutz in Literatur und Kunst durste auch unserseits nicht unbeachtet bleiben. In dieser Frage konnten wir uns freilich nicht auf den extremen Standpunkt stellen, der schließlich zu einer neuen -lex Ileiars- führen würde, und so verdichteten sich denn die eingehenden Börsenblatt s»r den deutschen Buchhandel. 72. Jahreana. Besprechungen dieses Themas zu einer Resolution folgenden Inhalts: Die Versammlung richtet an die Sortimentsmitglieder des Vereins das Ersuchen, sich jeder Verwendung für un sittliche Literatur, insbesondere durch das Ausstellen in den Schaufenstern, zu enthalten. Wir glauben hiermit den Standpunkt jedes ehrenhaften Buchhändlers gewahrt zu haben, der jede Verwendung für unsittliche Literatur ablehnt, sich aber als Geschäftsmann gegebenenfalls auch der Besorgung eines Buchs nicht völlig zweifellosen Charakters tatsächlich nicht immer gut ent ziehen kann. Leider sind auch im Berichtsjahre zahlreiche Verstöße gegen die Verkaufsbestimmungen zur Meldung gekommen. Diese bezogen sich auf Rabattangebote in Katalogen, auf Prospekten, in Mitteilungen an Wirtschaftsvereinigungen, sowie auf satzungswidriges Ausstellen in Schaufenstern. Immerhin ist aber ein Fortschritt in der allgemeinen An passung an die Verkaufsbestimmungen unverkennbar. Die Anstage eines Mitglieds, ob ein Angebot von Rabatt auf Antiquariat in Prospekten oder Katalogen zu lässig sei, mußte dahin beantwortet werden, daß nach unser» Satzungen, in Übereinstimmung mit Z 3, Absatz 4 der Satzungen des Börsenvereins, jedes öffentliche Anerbieten von Rabatt, also auch jenes auf Antiquariat, zu unter lassen sei. In ganz entschiedener Weise mußten wir gegen die Bestrebungen der Lehrerschaft Stellung nehmen, die namentlich durch den Verlag und Vertrieb von Schulbüchern und Gelegenheitsschriften, auf deren Absatz sie durch ihr Amt einen wesentlichen Einfluß auszuüben in der Lage ist, zum Nutzen ihrer eignen Kassen buchhändlerische Geschäfte betreibt. Ihren Mittelpunkt finden diese Bestrebungen in dem über ganz Deutschland ausgebreiteten Pestalozzi-Verein, dessen sächsischer Zweig sich in besonders hervorragender Weise in den Dienst dieser dem Buchhandel feindlichen Be strebungen stellt. Die in dieser Angelegenheit gemeinschaft lich mit dem Buchhändler-Verband für das Königreich Sachsen an das Ministerium des Kultus abgesandte und ausführlich begründete Beschwerdeschrift finden unsre Mit glieder in Nr. 4 des 2. Jahrgangs unsrer »Mitteilung» abgedruckt. Sehen wir in diesem Falle die Interessen von Verlag und Sortiment gleichmäßig bedroht, so erblicken wir eine sehr schwer empfundene Schädigung des Sortiments in der oft ganz rücksichtslosen Form, die der direkte Vertrieb mancher Verleger annimmt. Diese Beeinträchtigung des Sortiments geschieht in der Hauptsache durch das Angebot von Verlagsartikeln an große Vereine, besonders auch an die Lehrerschaft, zu so niedrigen Preisen, daß für die Be sorgung durch das Sortiment kein Gewinn mehr übrig bleibt. Sodann bearbeiten gewisse Verleger lange vor all gemeiner Ausgabe von Neuigkeiten alle Interessentenkreise direkt und überlassen später dem Sortimenter nur den Ab satz an jene kleinen Kreise, die für direkte Manipulationen überhaupt nicht zugänglich sind. Charakteristische Beispiele dieser Art wenig vornehmen Geschäftsgebarens liegen uns in geradezu zu Bedenken Anlaß gebender Anzahl vor, und es ist lebhaft zu bedauern, daß uns die Satzungen des Börsen vereins gegen diese Auswüchse des Verlagsbuchhandels keinerlei Schutz bieten. Die bisher der hiesigen Königlichen öffentlichen Bibliothek gegenüber bestehenden Rabattverhältnisse mußten einer Änderung unterworfen werden. Dadurch war unser Verein gezwungen, in der Frage des den Staatsbibliotheken zu gewährenden Rabatts die Initiative zu ergreifen. Ünser Beschluß ging dahin, den Königlichen Staatsbibliotheken, 182
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