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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.01.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-01-22
- Erscheinungsdatum
- 22.01.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. b. DIschn. Buchhandel. 767 17, 22. Januar 1913. Tätigkeit beginnen, wird Wohl nach jedem Jahreswechsel zu be- richten sein. Ist zufällig in einer Stadt in einer einigermaßen guten Lage ein Laden frei, so wird er flugs von irgend einem findigen Geschäftsmann, der das Zeug zum Kunsthändler in sich fühlt, auf ein paar Wochen gemietet, und das reguläre Ge schäft sieht sich auf einmal um eine unangenehme Konkurrenz be reichert. Ich kenne diese Erscheinung schon aus anderen Städten, diesmal durfte ich sie in Stuttgart erfahren. Natürlich waren die hiesigen Kunstgeschäfte wenig erbaut davon, und es tauchte die Frage auf, ob man solchen Leuten das Handwerk legen könne oder nicht. Fast scheint es schwer möglich zu fein, und die nicht immer selig machenden Einwirkungen der Gewerbefreiheit werden hier direkt unheilvoll. Bilder sind Ware. Dagegen läßt sich nichts machen, und wenn, wie es hier der Fall war, ein Abzahlungs geschäft sich mit einer Ledermöbelfabrik verbindet und nun ge meinschaftlich die sogenannten Wiener Kitschbilder schlimmster Sorte verkauft, so ist es sicher, daß die Herren ihr Treiben nichr begonnen haben, ohne zu wissen, ob sie es dürfen oder nicht. Be trüblich bleibt es letzten Endes aber gleichwohl, daß hier jegliche gesetzliche Handhabe fehlt. Immerhin dürfte es nicht unzweck- mäßig sein, wenn der deutsche Kunsthandel, nachdem er nun schon in zwei Korporationen eine geschlossene Macht bildet, einmal daran ginge, solche zu finden. Der Erfolg, man lache nicht, soll recht gut gewesen sein, denn die Dummen, die hier immer wieder hereinfallen, sind auch in anderen Städten noch nicht ausgestor ben. Dafür hat ein richtiger Kunsthändler, der schon seit Jahren sein Geschäft betreibt, einen ganz erheblichen Ausfall erlitten. Daß sich unter den Käufern, die sich oder ihre Mitmenschen mit solch einem prunkvoll eingerahmten echten Slschinken beglückten, auch wieder Angehörige der besten Kreise befanden, mag nicht mehr Weiler verwundern. Man ist daran gewöhnt, in Häusern, wo die Damen in Samt und Seide und brillantenbesät einherstol zieren, an Kunst das Schlechteste zu finden, was man sich denken kann. Das gehört zur Gesellschaftsordnung unserer Zeit. Übri gens findet das Thema Kunst und Gesellschaftsordnung, aller dings von einem anderen Gesichtspunkte'aus betrachtet, eine ge rade für den Kunsthändler recht interessante Erörterung durch Paul Westheim im Dezemberheft der Kunstwelt (Weise L Co., Berlin), auf das ich auch um seines sonstigen Inhaltes gern Hin weisen möchte. Stuttgart. Arthur Dobsky. Banken als Verleger.*) Den Verlegern, die Werke volkswirtschaftlicher Natur, wie insbesondere Börsenhandbücher, Handbücher der Aktiengesellschaf ten oder der Gesellschaften und Gewerkschaften der Kohlen-, Eisen- und Kaliindustrie herausgeben, sowie den Herausgebern wirtschaftlich-statistischer Bücher und den kartographischen In stituten, ist eine Konkurrenz in den letzten Jahren erwachsen, die von Jahr zu Jahr stärker fühlbar geworden ist. Noch vor nicht gar so langer Zeit waren das Kapitalistenpublikum und über haupt alle, die in irgendwelcher Eigenschaft als Anlagesuchende, als Wertpapierbesitzer, als Kausleute und Industrielle, als volks wirtschaftliche Publizisten usw. mit Börse, Handel und Indu strie in Verbindung standen, darauf angewiesen, ihre Informa tionen aus Handbüchern und Kompendien zu schöpfen, die von Fach-Verlagsgeschäften auf den Büchermarkt gebracht wurden. Heute haben sich die Verhältnisse wesentlich geändert; eine mitt lere und größere Bank stellt heute Handbücher zusammen, die an Reichhaltigkeit des Inhaltes und der Ausstattung kaum noch übertroffen werden können, versendet diese gratis an ihre Kund schaft und sucht sie auch zu Werbezwecken zu relativ billigen Prei sen in Kreisen zu placieren, die nicht zu ihrem festen Kunden stamm gehören. Wenn man berücksichtigt, daß gerade das Ka pitalistenpublikum, das in ständiger Verbindung mit einer Bank steht und deshalb auch von ihr die betreffenden Bücher zugestellt bekommt, bisher notwendigerweise den gegebenen und ergiebigsten Abnehmerkreis für die privaten Fachverleger dargestellt hat, so wird man den Schaden, den ihnen die Bankenkonkurrenz zufügt, *> Vgl. die gleichnamige Notiz unter Kleine Mitteilungen. ermessen können. — Man betrachte sich einmal das diesjährige »Jahrbuch über den Rheinisch-Westfälischen Kuxenmarkt« der Rheinisch-Westfälischen Diskonto-Gesellschaft, das trotz seines etwas anspruchslosen Namens nicht nur die Kali-, Kohlen- und Erzgewerkfchaften behandelt, sondern auch vorzügliche Statistiken über den Stahlverband, das Kohlenshndikat, Roheisenmarktver- hältnissc der Welt, Außenhandel, Eisenbahneinnahmen, Graphische Darstellungen der Preisbewegungen sämtlicher wichtigen Roh- Materialien (auch Kaffee, Getreide usw.), sowie zwei farbige Karten neben vielem anderen bringt. Das elegant in Halb leinen gebundene Buch könnte ein privater Verleger sicherlich nicht unter 10—12 auf den Markt bringen; die Bank ver bucht den gewiß nicht geringen Betrag auf Unkosten-Konto, und ihre Kundschaft hat, im Besitze dieses Buches, nicht nötig, noch einen Verleger in Nahrung zu setzen. Dieses Beispiel zeigt, wie gesagt, durchaus keinen sporadischen Fall, sondern ist shmpto- matisch für die Geschäftsmethoden der Banken, die in dem be greiflichen Bestreben, ihre Kundschaft durch derartige Geschenke an sich zu fesseln, das private Verlegectum mehr und mehr aus schalten. Zahlreiche Bankfirmen haben die Aktienbanken — wenn sie nicht sogar z. T. den Prioritätsrang beanspruchen dürfen — imitiert und annoncieren gleichfalls in den Blättern Handbücher über an den Börsen notierte und nicht notierte Wertpapiere, über den Kuxenmarkt und über »Exoten« und Minenwerte. Da die von privaten Verlegern hergestellten Werke meist infolge der Fülle des von Jahr zu Jahr wachsenden Materials und der hohen Spesen, die mit seiner Beschaffung oft verbunden sind, ziemlich hohe Preise haben, so denkt das Publikum nicht daran, sich diese noch zur Ergänzung hinzuzukaufen, und gewöhnt sich von Jahr zu Jahr mehr daran, sich mit den von den Banken, also den eigentlichen Interessenten hergestellten Handbüchern, die zu ihrer Bearbeitung strengste Objektivität erfordern, zu begnügen. Im Interesse des Verlegertums wäre eine öffent liche Diskussion der durch das Vorgehen der Banken geschaffenen Sachlage sicherlich erwünscht, damit gegebenenfalls entsprechende Abwehrmatzregeln getroffen werden können. H. Gr. Die internationale Statistik der geistigen Produktion. (Übersetzung aus «Do Droit ü'^utoui«. Bern 1912. S. 161—173.) (Fortsetzung zu Nr. 14, 15 u. 16.) Gehen wir nun zu der Tätigkeit des Dop^rigdt Okstoo in Washington über. Nachstehend die Gesamtübersicht über die Ein tragungen und Hinterlegungen, ergänzt durch diejenigen aus dem bürgerlichen Jahre 1911: »alM Ein- Hinter- Fremde einge- '' tragungen legungen tragene Werke >903 99436 920SI — 1904 I0SS77 98318 I0S8I 1905 11K789 I084SV «130 ISVS II8S64 998S3 10142 1907 12S7S7 115S0S 12037 1908 118386 109484 11527 1909 115884 105749 — 1910 I09I1I 100158 1911 118334 108250 4583 Um eine Vergleichung mit den Vorjahren zu ermöglichen, haben wir in die Zahl der Eintragungen weder diejenigen herein- genommen, die behufs Erneuerung des Urheberrechts bewirkt wurden und die sich im Jahre 1911 auf 996 beliefen (1910: 982), noch diejenigen, die die Gewährung eines vorläufigen Schutzes fremdländischer Werke bezweckten, oder genauer, weil es sich dabei um das neue Regime des Gesetzes vom 4. März 1909 für Werke in englischer Sprache handelt, die zuvor außerhalb der Vereinigten Staaten erschienen sind <1909: 673; 1910: 309; 1911: 498). Was die Werke betrisst, die im Auslande in einer anderen Sprache als der englischen veröffentlicht sind, so kennen wir deren Anzahl, es sind 408S, denn sie mußten in einem einzigen Exemplare hinter legt werden. Auf diesem Wege sind wir auch zur Feststellung der Zahl (4583) der fremdländischen literarischen Werke gelangt, die I9II eingetragen wurden.
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