Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.01.1913
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- 1913-01-17
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- 17.01.1913
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Rechendtfserenzen bestehen, uns nicht mehr unsere Zeit rauben, so handelt es sich hier doch um eine» Zustand, der dringend der Besse rung bedarf. Und diese scheint allein in der Zulassung der Rechts anwälte auch bet diesen Gerichten zu bestehen.« Ein zweiter Schade erwächst daraus, daß bei Streitobjekten bis zu 300 jedes weitere Rechtsmittel versagt ist. Der Richter kann aus falschen Anschauungen seinen Richterspruch fällen, weil erhebliche Tatsachen, aus Unkenntnis, nicht vorgebracht wurden, dann ist der Prozeß für die unterliegende Partei dauernd ver loren. Solche Fälle führen nicht selten zur Rachsucht jähzorniger Arbeitnehmer und zu deren Verderben. 300 ^ sind für einen Angestellten eine hohe Summe; verliert er sie rechtlos, dann wird ec erbittert. Recht muß Recht bleiben, ohne Rücksicht auf die Höhe des Objekts. Auch das Strafgesetz unterscheidet nicht zwischen hohem und niederem Objekt. Als dritter Schade muß die fast ausnahmslos zu beobach tende Passivität der Beisitzer hervorgehoben werden. Es kann bei jeder Verhandlung sestgestellt werden: die stets wech selnden Beisitzer kennen die Akten nicht! Sie sind auf die Darlegungen des Vorsitzenden angewiesen, die aber — hervorragend bei dem Berliner Kaufmannsgericht mit seinen Massenklagen — fast in allen Fällen fehlen. Der Borsitzende erklärt vielfach nicht erst die Sachlage des Streites, sondern tritt sofort in die Verhandlung ein in der Gewißheit, daß die Beisitzer seiner Meinung sind. Das kann unmöglich die Absicht der Gesetz geber gewesen sein. Die Beisitzer sollen als Geschäfts-Sach verständige den Ausschlag geben und den Vorsitzenden belehren. Doch nur selten greift ein Beisitzer in die Verhandlung ein, und wenn es geschieht, so unterliegt er meist den juristischen Aus führungen des Vorsitzenden, dem kein anderer Jurist gegenüber steht, dem also auch nicht widersprochen werden kann. So ist das Urteil in den meisten Fällen die Einzelansicht des Richters. Der Richter soll jeden Prozeß mit den Beisitzern eingehend beraten, nachdem die Parteien gehört worden sind. In welcher Weise dies geschieht, weiß jeder, der einmal Beisitzer gewesen ist. Bei einer Abteilung des Berliner Kaufmannsgerichts besteht die Praxis, daß der Richter die geladenen Parteien hintereinander vernimmt und erst zum Schluß, oder vor einer Pause, die 10 oder 20 Fälle durch seine Beratungen mit den Beisitzern entscheidet. Naturgemäß wird dann einem Arbeitnehmer-Beisitzer nicht mehr jeder Fall gegenwärtig sein, und er kann sich nur dem Urteil des Vorsitzenden anschließen. Diese Praxis ist mit dem Gesetz nicht vereinbar. Sie erfüllt also nicht den Zweck des Gesetzes. Das Gesetz will, wie bereits bemerkt, durch die Beisitzer Sachver ständige stellen. Auch diese gute Absicht wird nicht durchgeführt. Es kommt bei technischen Fragen vielfach vor, daß keiner der Beisitzer Sachverständiger ist. Wenn der Angestellte einer Metall warenhandlung Ansprüche gegen seinen Chef erhebt und beide über eine dabei in Betracht kommende technische Frage verschiedener Meinung sind, so können Beisitzer aus anderen Branchen nicht sachverständig urteilen. So kommt eS vor, daß an einem Tage aus verschiedenen Branchen Urteile gefällt werden müssen und aus keiner derselben Sachverständige als Beisitzer Mitwirken. Noch weitere Mängel sind offenbar; einstweilen mögen die vorstehenden genügen, den verfehlten Zweck der Kaufmanns gerichte nachzuweisen. Was folgt daraus? Die Notwendigkeit der Revision des Gesetzes I Es soll hierdurch die Anregung dazu gegeben werden. Möge sie nicht ohne Erfolg sein! 1k. 3. dl. Kleine Mitteilungen. Crinnerungsseier an 1814. — Die Universität Göttingen wird am 3. Februar eine akademische Gedenkfeier an das ruhmreiche Jahr 1813 veranstalten. Der 3. Februar 1813 ist der Tag, an dem Friedrich Wilhelm III. zur Bildung freiwilliger Jägerabteilungen aufforderte und damit den ersten Schritt zur Vorbereitung der Befreiungs kämpfe tat. Post. Am 27. Januar, dem Geburtstag Seiner Majestät des Kaisers und Königs, werden bei den Postanstalten des Oberpostdirek tionsbezirks Berlin die Schalter von 8—9 Uhr vormittags, 12—1 Uhr und 5—7 Uhr nachmittags für den Verkehr mit dem Publikum ge öffnet sein. Beim Postscheckamt wird die Zahlstelle von 10 Uhr vor mittags bis 1 Uhr nachmittags für den Verkehr mit dem Publikum offen gehalten, während der Buchungsschluß bei diesem Amte um 12 Uhr mittags eintritt. Die Briefbestellung findet nur zweimal (vor mittags), die Geld- und Paketbestellung einmal (vormittags) statt. Vereinigte Vcrlagsanstalten Gustav Braunbeck und Gutenberg- Druckerei Aktiengesellschaft in Liquidation. — Eine außerordentliche Generalversammlung der Aktionäre ist auf den 29. Januar 1913, vor mittags 10 Uhr, nach Berlin, Lützowstr. 105, mit nachstehender Tages ordnung einberufen worden. 1. Beschlußfassung über die gerichtliche Geltendmachung von An sprüchen aus der von der Generalversammlung vom 30. März 1912 genehmigten Offerte, betreffend den Verkauf der Druckerei, und über die eventuelle Abberufung und Neuernennung eines Liquidators. — 2. Beschlußfassung über anderweitige Verwertung der Druckerei. (Deutscher Neichsanzeiger Nr. 9 vom 11. Januar 1913.) Eine Jahrhundertausstellung in Stuttgart. — Die Juhrhundert- ausstellung schwäbischer Kunst, die in Stuttgart geplant wird und die ursprünglich für dieses Jahr in Aussicht genommen war, ist jetzt auf das Jahr 1916 verschoben worden. Es geschah das auf Beschluß des Vorstandes der diesjährigen Stuttgarter Großen Kunstausstellung, da man der Ansicht war, die Ausstellung werde für das Jahr 1916, das Jahr des 25jährigen Regierungsjubiläums König Wilhelms II., sich besonders eignen. Der deutsche Pfadsinderbund hält in der Zeit vom 17. bis 19. Ja nuar eiue Tagung in Berlin ab. Mit der Zusammenkunft ist eine große Pfadfinderübung auf dem Spielplätze bei Eichkamp im Grune- wald verbunden. Neue Bücher. ratur, Xun8tg68eliielit6, K6elit8vvi886ll8eliakt, 8orvie alte ttolr- 86ünitt- u. Kupkernertis, alte Drucke, 6urio8a, küenana u. 6o- 1ouien8ia, kliwikalien, Ltäckte-^rwictitell. 8°. 78 8. 2227 I^rn. — in Köln, Lri686nplatL 15. Dl8ter, Dr.jur.^lex., »Lrsis Lsnutrung« oder »DeardeitunZ« 2>vi8ellen Zctiriktxverk und Kinockrama. l. Lntkalteu in Oewerdlietier 3u8tiLrat, o. ö. ?roke88vr a. ck. Ilnivermtät Lerlin, tiersiwgogodon von ?rok. Dr. Ulbert 08terrietli. 17. ckalirgang. kilr. 12, Derember 1912. Lerlin, Carl D6^mann3 Verlag. 8. 363—368. Leipzig, 1al8lra88e 2. 8 . ^88 8. 2403 llrn. Verbotene Druckschriften. — N o s e n k n o s p e n b r e ch e n. Ero tische Erzählung eines modernen Meisters, gedruckt Wien 1911. — Die schöne Mathilde oder Leben und Abenteuer einer jungen Modi stin. Budapest. — Nächtliche Orgien. Aus dem Leben eines österreichischen Offiziers, von ihm selbst erzählt. — Zwanzig Jahre aus dem Leben einer hübschen Frau. Boston, Reginald Chesterfield. — Aus den Memoiren einer Sängerin. Bd. I u. II. Boston, Reginald Chester field. — Denkwürdigkeiten aus den Hinterlasse- nen Papieren eines Arztes. Erster und zweiter Teil. 6., revidierte und vervollständigte Ausgabe. Wien 1903. Ew. Lilien thals Volksbuchhandlung. — Ferner nachstehende Postkarten aus dem Verlag von Stengel L Co., Dresden. 29 709: Das Urteil des Paris. 29665: Le da mit dem Schwan. 29690: Danae. Unbrauchbarmachung. 12. Strafkammer des Kgl. Land gerichts I Berlin. 38. I. 916/12. (Deutsches Fahndungsblatt, Stück 4208 vom 15. Jan. 1913.) Personalninhrichren. Auszeichnung. — Herr Carl Zwkymllller, Inhaber der gleich namigen Firma in Baden bei Wien, wurde von Sr. k. u. k. Hoheit dem Herrn Erzherzog Rainer zum Erzherzogltchen Kammer-Buch händler ernannt. der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus, Hospttalstraße. Adresse der Redaktion: Letpzig-R., Gerichtsweg 111.
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