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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.12.1902
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- Erscheinungsdatum
- 10.12.1902
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- Deutsch
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10302 Nichtamtlicher Teil. 286, 10. Dezember 1902. Alfred Enkes - Neue Lichtbild - Studien. Xsue I-icIl1ibiIck-8tnckivll. 40 Lilcksr in Tonckraoir voll älkrvä Lllllb (Voria^sbllobbklllcklsrj. 1'olio. Ill ols- xantor I-villvanämappo. Ltutt^arr (1902j, VsrlsZ voll ksräillllllä LllLe. kreis 12 »A orck. Schon vor einigen Jahren konnte in diesem Blatt') ein Prachtwerk gerühmt werden, das eine Folge von vorzüglichen Lichtbildstudien bot und dem hervorragenden Kunstsinn und der technischen Geschicklichkeit und Sicherheit des In habers einer berühmten alten Verlagsbuchhandlung, Herrn Alfred Enke in Stuttgart, seine Entstehung verdankt. Unter dem vorstehenden Titel hat dieser wohlgelungene erste Versuch, der der Oeffcntlichkeit unterbreitet worden ist, eine dankenswerte Fortsetzung erfahren, die unter Künstlern und Kunstverständigen sicher allgemeine Aner kennung finden wird. Was Alfred Enke in seinen »Neuen Lichtbild-Studien» zu bieten weiß, ist weit mehr, als man sonst gewohnt ist unter photographischen Aufnahmen zu finden. Nicht ein Photograph, der sein Handwerk mit technischer Sicherheit auszuüben weiß, sondern ein fein fühliger Künstler, der die Natur mit geläutertem Sehen be trachtet und mit feinem Empfinden wiedergiebt, hat diese Naturaufnahmen festgehalten. Enke besitzt einen ungemein scharfen Blick für das Wesentliche des malerischen Eindrucks; deshalb weiß er auch stets die Grenzen des Naturausschnitts genau zu bestimmen und die Raumverteilung, das Abwägen des Vorder-, Mittel und Hintergrunds, sowie die Linienführung nach rein male rischen Gesichtspunkten durchzuführen. Dabei verfährt er bei Aufnahme von Portraits und figürlichen Darstellungen ebenso sicher wie bei landschaftlichen Motiven, und die Wiedergabe der Tonwerte weiß er immer zu einem ab geschlossenen und stimmungsvollen Gesamtbild zu steigern. So zeigt er in der »Abendstunde», dem Bild eines jungen Mädchens mit der brennenden Kerze in der Hand, — der -Melancholie», einer schönen vornehmen Frauengestalt mit schwarzem Schleier, die sich sinnend niederbeugt, — dem »Sturmwind», den er in einer in eilender Bewegung be griffenen Frauengestalt charakterisiert, — der »Trunkenen Bacchantin», die den Beschauer lachend anblickt, — der »Madonnenstudie» mit dem feingeschnittenen Kopf, — der »Gebieterin», einer orientalischen Schönheit, ebenso treffende Schilderungen mannigfaltigsten Seelenlebens, wie vortrefflich in den Raum komponierte, fein abgewogene malerische Darstellungen. Unter den Landschaftsbildern seien heroorgehoben die »Heuernte von Maloja» mit den beim Ausladen begriffenen Landlcuten auf der wellenförmig ansteigenden Alm und dem von geradezu klassischen Linien bestimmten Höhenzug im Hintergrund, — das »Gelände am Comersee» mit dem Park eingang und den zwischen Olivenbäumen aufragenden Cyprefsengruppen, — das »Sumpfige Ufer», das einen schilf- reichen, von malerischen Baumgruppen begrenzten Weiher umfaßt, — das interessante »Schloß in den Bergen» mit den düster» Arvengruppen und den im Sonnenglanz liegenden Bergen, der -Buchenwald-, durch den sich ein klarer Wald bach schlängelt, — das ernste »6awx>o Laaro«, hinter dem die goldigen Abendwolken in horizontalen Lagen hinziehen. Welche Stärke des Stimmungsgehalts und welchen reichen koloristischen Reiz Eule in reinen Stimmungsbildern erreicht, bekunden u. a. der »Abend am Bodcnsce« mit der auf leicht bewegter Wasserfläche sich widerspiegelnden -) Vergl. Börsenblatt 1899, Nr. 282., sinkenden Sonne und die »Nächtliche Fahrt» eines Dampfers aus hoher See mit dem vorzüglich wiedergegebenen Mondschein. Nicht nur jeder Freund der Amatcurphotographic wird an diesen schönen Blättern ungetrübten Genuß finden, sondern auch jeder Künstler wird diese unmittelbar der Natur ab- gclauschten Darstellungen init aufrichtigem Interesse betrachten und willkommene Anregung darin finden, Ernst Kiesling. Kleine Mittellungen. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Wegen Be leidigung durch die Presse ist am ä. Juni d. I. vom Land gericht Düsseldorf der Redakteur des -Rheinländer», Robert Tischler in Benrath, zu vierzehn Tagen Gefängnis verurteilt gewissen Eigenart. Ein Herr T. hatte dem Bürgermeister von Benrath Mitteilung von einer Beleidigung gemacht, die der An geklagte am Biertisch gegen diesen begangen hatte. T. war dann in jener Beleidigungssache dreimal vernommen worden und hatte dafür auch Zeugengebühr erhalten. In der am Fastnachtsdienstag erschienenen Nummer seines Blatts veröffentlichte nun der Ange klagte an der Spitze des Inseratenteils in ausfallender Schrift eine Anzeige, in der ein Denunziant sich zu Dienstleistungen im Denunzieren empfiehlt. Obenan stand ein vierzeiliges Akrostichon, dessen Anfangsbuchstaben den Namen des T. ergaben. Den genauen Betrag der Zeugengebühr konnte man ebenfalls in dem Inserat lesen, so daß die Anspielung noch deutlicher war. — Der Angeklagte hatte Revision eingelegt und erschien am 8. d. M. selbst vor dem Reichsgericht. Mit seiner Rüge, daß H 193 (Wahrnehmung berechtigter Interessen) verletzt sei, drang er nicht durch. Das Reichsgericht erkannte aus Verwerfung des Rechtsmittels. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Wegen Ver gehens gegen das Urheberrecht an Photographien ist am 28. Juni d. I. vom Landgericht Essen (R.) Fräulein T. ztk einer Geldstrafe verurteilt worden. Eine photographische Kunstanstalt in Nom hatte in Essen eine Filiale, ließ diese aber eingehen. Die Angeklagte eröfsnete später selbständig ein Geschäft für photo graphische Vergrößerungen und setzte sich mit der erwähnten Firma in Rom in Verbindung. Diese war bereit, die ihr übermittelten Aufträge auszuführen, und sandte der Angeklagten eine Anzahl photographischer Vergrößerungen als Muster. Unter diese» Bildern, die die Angeklagte in ihr Schaufenster hängte, befand sich nun auch das der Frau und Tochter des Kaufmanns H. in Essen, die sich im Jahr 1899 in der damaligen Filiale der römischen Firma in Essen eine Vergrößerung hatten ansertigen lassen. Herr H. verlangte von der Angeklagten die Entfernung des Bildes aus dem Schaukasten, hatte aber zunächst keinen Erfolg. Erst später nahm die Angeklagte das Bild weg. Ihre Straslhat wurde darin erblickt, daß sie das Bild widerrechtlich vervielfältigt und aus, gestellt habe. Ihr anfängliches Zögern, das Bild aus dem Schau fenster zu nehmen, hatte sie damit zu begründen versucht, daß sie behauptete, Herr H. habe ihr nicht den Beweis erbracht, daß das fragliche Bild mit dem seiner Frau und Tochter identisch sei. — Auf die Revision der Angeklagten hob am 8. d. M. das Reichs gericht das Urteil auf und verwies die Sache an dos Landgericht zurück, weil u. a. der inländische Schutz des Originalbilds nicht festgestellt fei. Deutscher Handelstag. — Der Ausschuß des Deutschen Handelstags hielt am S. und 6. Dezember d. I. in Berlin eine Sitzung ab. Herr vr. Wendtland-Leipzig berichtete über die Abgrenzung zwischen Handwerk und Industrie bezw. Handel. Zu Beschwerden gebe das Vorgehen der Handwerker Anlaß, die rein industrielle und handelsgewerbliche Betriebe in die Organisation der Zwangsinnungen und der Handwerkskammern einzubcziehen versuchten und hiermit vielfach Erfolg hätten. Um dem abzuhelsen, müsse hauptsächlich eine sowohl für die Gewerbeordnung wie für das Handelsgesetzbuch maßgebende gesetzliche Feststellung der Be griffe -Fabrik- und -Handwerk- erfolgen und Einheitlichkeit in den Entscheidungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden gewährleistet werden. Es wurde beschlossen, die Angelegenheit zunächst einer Sonderkommission zu überweisen und später aus die Tagesordnung der Vollversammlung zu setzen. Da das preußische Oberverwaltungsgericht entschieden hat, daß für die Zugehörigkeit zur Handelskammer nicht nur die Eintragung ins Handelsregister, sondern daneben noch die Kausmannseigenschast nachzuweisen sei, so empfahl der Generalsekretär Herr vr. Soet- becr eine Aenderung des Handelskammergesetzes, die von dem letztern Nachweis, der bisher niemals für erforderlich gehalten wurde, befreie. Der Ausschuß stimmte dieser Anregung zu. Der Staatssekretär des Innern und der preußische Minister
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