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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.09.1912
- Strukturtyp
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- 1912-09-16
- Erscheinungsdatum
- 16.09.1912
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- Deutsch
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^ 216, 16. September 1912. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel 10757 gung des getäuschten Gesellschafters jederzeit in der Lage ist. In diesem Falle kann selbst gegen den, der die Täuschung verübte, nicht vorgegangen werden, denn für den Ersatzan spruch würde es dann an der ersten Voraussetzung fehlen, daß ein Schaden überhaupt entstanden ist. Der Kläger L. in Stuttgart glaubte durch arglistige Vorspiegelungen des Kaufmanns H. in Worms bestimmt worden zu sein, sich mit 20 000 an einer G. m. b. H. zu beteiligen, und erachtete seine Einlage für verloren, weil die Gesellschaft überschuldet und zahlungsunfähig sei. Er klagte deshalb gegen die Gesellschaft und den Gesellschafter H. auf Rückzahlung seiner Einlage. Die Gesellschaft zahlte vergleichsweise 10 000 gegenüber H. aber wurde die Klage sowohl vom Ober landesgericht Stuttgart als auch vom Reichsgericht abgewiesen. In der Beurteilung der Sache geht das Berufungsgericht von der An schauung aus, daß der Kläger, indem er auf Grund des Vertrages vom 5. April 1909 seine Einlage von 20 000 ^ der G. m. b. H. Sp. L Co. zuführte, eben dadurch gleichzeitig einen Anspruch gegen die genannte Gesellschaft erwarb, sei es einen rechtsgeschäftlichen als Darlehnsgeber oder als stiller Gesellschafter, sei es bei ange nommener Nechtsungültigkeit des Vertrages einen solchen aus der Bereicherung auf Rückerstattung des eingezahlten Kapitals. Das Berufungsgericht nimmt nun tatsächlich als festgestellt an, daß für die Befriedigung dieses Anspruches die G. m. b. H. dem Kläger zur Zeit des Vertragsabschlusses vom 5. April 1909 wie auch zur Zeit des Vergleiches mit ihr stets gut gewesen sei, so daß die Hingabe der Einlage einen Vermögensverlust für den Kläger nicht darstellte, vielmehr nur ein Austausch gleicher Werte stattfand, der das Ver mögen des Klägers auf der einen Seite um ebensoviel vermehrte, als er es auf der anderen Seite minderte. Diese Annahme ist für die Entscheidung zu gründe zu legen. Daun ist es aber nicht rechts irrtümlich, wenn das Berufungsgericht verneint, daß dem Kläger durch die unterstellte arglistige Täuschung seitens des beklagten Mitgesellschafters H. über den Wert der Sacheinlagen der G. m. b. H. ein Schaden entstanden sei. Wenn der Kläger etwa aus seiner Be teiligung an der G. m. b. H. nicht den Gewinn gezogen hätte, den er erwartete und erwarten durfte, wenn die vom Berufungsgericht unterstellten arglistigen falschen Versicherungen des Beklagten auf Wahrheit beruhten, so würde ihm für diesen Schaden der Beklagte als beim Vertrage selbst nicht beteiligter Dritter nicht aufzukommeu haben. Wohl aber würde der Beklagte dem Kläger den Verlust des Kapitals, das auf seine falschen Vorspiegelungen hin der Kläger der G. m. b. H. anvertraute, daneben auch die Aufwendungen für den Vertrag, sowie den aus einer besseren wirtschaftlichen Verwendung dieses Kapitals vom Kläger nach vernünftiger Voraussicht zu er zielenden, ihm nunmehr entgangenen Gewinn zu verantworten haben. In letzterer Richtung hat der Kläger aber einen Schaden gar nicht geltend gemacht; hinsichtlich des hingegebenen Kapitals selbst entfällt aber der Ersatzanspruch des Klägers, weil nach der tatsächlichen Annahme des Berufungsgerichts das Kapital nicht ver loren war, sondern von der G. m. b. H. zu jeder Zeit zurückerstnttet werden konnte und zurückerstattet worden wäre, wenn nicht der Kläger vergleichsweise in Höhe der Hälfte auf die Erstattung ver zichtet hätte. Dann ist dieser Verlust aber nicht auf die unerlaubte Handlung des Beklagten, sondern auf das eigene rechtsgeschäftliche Handeln des Klägers zurückzuftthren. Die Revision des Klägers war darnach als unbegründet zurückzuweisen. (Aktenzeichen: VI. 112/12.) Der diesjährige <26.) ordentliche VerufSgenossenschaftS- tag wird am 20. September im großen Saale des Esplanade- Hotels zu Hamburg unter dem Vorsitz des Direktors der Firma Siemens L Halske und Siemens-Schuckertwerke, vr. Spiecker-Berliu, zusammentreten. Zur Beratung stehen u. a. folgende Gegenstände: Der neue Entwurf der Normal - Unfallverhütungsvorschrifteu und die durch die Reichsversicherungsordnuug erforderten neuen Maß nahmen auf dem Gebiete der Unfallverhütung und Betriebsüber wachung (Referent: Direktor Wenzel-Berlin). Das Zusammen wirken der Berufsgenossenschaften mit deni Noten Kreuz auf dem Gebiete der ersten Hilfe. (Referent: ein Vertreter des Neichs- versicheruugsamts.) Stellung der Berufsgenossenschaften als öffentlich-rechtliche Körperschaft nach der Neichsversicherungsorduung. (Referent: Rechtsanwalt I)r. Bitter-Hamburg.) Die Verhältnis wahl und die Berufsgenoffenschaften. (Referent: Verwaltungs direktor Meesmann-Mainz.) , Der 2. Deutsche Korrgretz für Jugeudbilduug und Jugend- Lunve findet vom 3. bis 5. Oktober in München statt. Die Hauptverhandlungsgegcnstände sind: Das Wesen der Bildung und ihre Bedeutung für die Schule (Prof. vr. Wilhelm Windelbaud- Heidelberg). — Die aus dem Wesen der Bildung sich ergebenden Forderungen für die Gestaltung der Schultypen und ihrer Lehr pläne (vr. Kerschensteiner-Müuchen, Professor I)r. Cauer-Münster, Ur. Wehrmann-Bochum). — Die aus dem Wesen der Bildung sich ergebenden Forderungen für die Vorbildung auf das Lehramt: Für den Volksschullehrer (Seminardirektor vr. N. Seyfert- Zschopau). — Für den Lehrer der höheren Schulen (Universitäts- Professor I)r. Lchmaun-Poseu, Prof. vr. Wernicke-Brauuschweig). — Die pädagogisch-psychologische Vorbildung für das Lehramt (Privatdozeut Alois Fischer-München, Universitätsprofessor vr. W. Stern-Breslau). Wissenschaftliche Erforschung des Sports und der Leibesübungen. — Vom 20. bis 23. September hält die neu- gegründete Vereinigung zur wissenschaftlichen Erforschung des Sports und der Leibesübungen ihren ersten Kongreß in Ober Hof i. Thür. ab. Das Vortragsprogramm sieht u. a. vor: Hofrat Prof. Hueppe (Prag): »Nutzen der einzelnen Leibesübungen«, Geh. Regierungsrat Prof. Zuntz (Berlin): »Wert der Physiologie für die Leibesübungen«, Geh. Medizinalrat Prof. Kraus (Berlin): »Sportübertreibuugeu«; ferner die Themata: »Energieverbrauch und sportliche Betätigung«, »Rudern als Heilmittel«, »Schule und Körpermessungen«, »Einfluß dauernder körperlicher Leistung auf das Herz«, »Körperliche Ertüchtigung der Frau«, Stoffwechsel und Zirkulation im Hochgebirge«, »Sport und Herz«, »Hygienischer Wert des Schulturnens«, »Pflege des Sports an den Schulen«. Dem Vorstand der Vereinigung gehören außer Wissenschaftlern der erste Vizepräsident des Reichstags Geheimrat Paasche, der General sekretär des Unionklubs Rittmeister Wolfs und der erste Vorsitzende der Berliner Sektion des Deutsch - österreichischen Alpenvereins v. Schulz-Hausmann an. Der Einladung zu dem Kongreß ist eine Denkschrift über die Begründung eines sportwissenschaftlichen Forschungs-Instituts auf dem städtischen Spielplatz der Stadt Charlottenburg beigegeben. Post. — Vom 1. Oktober werden versuchsweise Postpakete aus den Niederlanden nach Deutschland, die vom Absender in vorgeschriebeuer Weise als dringend gekennzeichnet sind, auf der deutschen Beförderungsstrecke mit den schnellsten Postgelegen heiten weitergesaudt. Die Kennzeichnung geschieht, indem Paket und Begleitadresse mit einem farbigen Zettel beklebt werden, der in schwarzem Druck oder deutlicher schwarzer Schrift die Angabe »dringend« trägt. Tie Gebühr von 1 .» für die dringende Beförderung und — sofern die Pakete nicht postlagernd adres siert sind — auch die Eilbestellgebühr hat der Empfänger zu zahlen. Bortrag über Grillparzer. —1 Der Vortrag »Grillparzer und das Jahr 1848«, den unser Wiener Berichterstatter Herr- Friedrich Schiller seinerzeit im Wiener Volksbildungsvercin hielt, ist nunmehr im Druck erschienen und zwar nebst vielen anderen Beiträgen im Illustrierten österr. Volkskaleudcr für 1913, redi giert von Rudolf Holzer. Für den 8. Kongrest der christlichen Gewerkschaften Deutschlands, der für den 6. Oktober und die folgenden Tage nach Dresden einberufen worden ist, ist die Tagesordnung nun mehr endgültig festgesetzt. Als Hauptredner zu den einzelnen Verhaudluugsgegeuständeu sind folgende Herren vorgesehen worden: 1. Bericht des Ausschusses des Gesamtverbaudcs und 2. Die Stellung der christlichen Gewerkschaften, a) zu den politischen und geistigen Kämpfen der Gegenwart: Generalsekretär Stegerwald, Köln; b) zu den neueren Aus einandersetzungen über Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftspolitik: Redakteur Joos, M.-Gladbach. 3. Staatsaugestellte und Arbeiter in der christlich-nationalen Arbeiterbewegung: Verbandssekretär Gutsche, Elberfeld. 4. Stellung und Aufgaben der Bezirks- und Ortskartelle in den christliche» Gewerkschaften: Gesamtverbands sekretär Baltrusch, Köln. 5. Das Arbeitsrecht: Referendar Röhr, M.-Gladbach, und Neichstagsabgeordneter Becker, Arnsberg. 1402 Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 79. Jahrgang.
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